Zahnbehandlung in Vollnarkose

 

Für Zahnbehandlungen in Vollnarkose stehen uns nur sehr begrenzte Kapazitäten zur Verfügung. Allerdings werden Zahnbehandlungen in Vollnarkose heute von vielen niedergelassenen Zahnarztpraxen angeboten. Deshalb werden in unserer Klinik Zahnbehandlungen in Vollnarkose nur in besonderen Fällen und nach strenger Indikationsstellung durchgeführt:

(1) Bei stationären Patienten des Universitätsklinikum Ulm im Rahmen der Gesamtbehandlung

(2) Bei Kindern und behinderten Patienten, die aufgrund einer schweren Allgemeinerkrankung, eines erhöhten Narkoserisikos oder wegen des Bedarfs einer prä- und/oder postoperativen stationären Betreuung nicht in einer niedergelassenen Zahnarztpraxis versorgt werden können. Hierunter fallen beispielsweise Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegs- und Lungenerkrankungen, Allergien bzw. Gerinnungsstörungen.

In allen anderen Fällen, wie

  • behandlungsunwilligen Kindern,
  • Angstpatienten (Zahnarztphobie) und
  • Patienten mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung, die sich ansonsten in einem guten medizinischen Allgemeinzustand befinden, kann eine Zahnbehandlung in Vollnarkose bei uns nicht durchgeführt werden.

Hinweise auf Zahnarztpraxen, in denen Narkosebehandlungen angeboten werden, erhalten Sie auf der Homepage der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: www.lzkbw.de >Zahnarztsuche > Weiterbildung (Eingabe: Oralchirurgie) >Tätigkeitsschwerpunkt: Narkose