Impfen
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich, und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Elimination der Masern und der Poliomyelitis sind erklärte und erreichbare Ziele nationaler und internationaler Gesundheitspolitik.
Für einen ausreichenden Impfschutz der von ihm betreuten Personen zu sorgen, ist eine wichtige Aufgabe des Arztes. Dies bedeutet, die Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkindern frühzeitig zu beginnen, ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen und zeitgerecht abzuschließen. Nach der Grundimmunisierung ist bis zum Lebensende durch regelmäßige Auffrischimpfungen sicherzustellen, dass der notwendige Impfschutz erhalten bleibt und - wenn indiziert - ein Impfschutz gegen weitere Infektionskrankheiten aufgebaut wird.
Die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) können Sie im Downloadbereich herunterladen.
Bitte beachten Sie die in den Impfempfehlungen mit „B“ gekennzeichneten Impfindikationen. Hierunter fallen Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos, z.B. nach Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Biostoffverordnung.
Aufklärungspflicht vor Schutzimpfungen
Vor Durchführung einer Schutzimpfung hat der Arzt die Pflicht, den Impfling über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären. Hierfür stehen Merkblätter zum Download bereit.
Wir bitten Sie, das Merkblatt sorgfältig zu lesen und die entsprechenden Fragen zu beantworten. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Merkblatt zum Impftermin mit.
Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die Betriebsärztinnen/Betriebsärzte in einem persönlichen Gespräch gern zur Verfügung.






