Was macht der Personalrat eigentlich?
- Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrats gehört es, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, usw., durchgeführt werden. Ganz wichtig: Er hat Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegenzunehmen und beim Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
- Mitzubestimmen hat der Personalrat bei der Einstellung und Höhergruppierung sowie bei der Regelung der Arbeitszeiten (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen...). Weiterhin bestimmt er mit bei der Aufstellung des Urlaubsplans, der Festsetzung des Erholungsurlaubs für einzelne Beschäftigte, wenn diese sich mit ihren Vorgesetzten nicht einigen können, sowie bei Maßnahmen zur Vergütung von Arbeitsunfällen, bei der Einführung grundsätzlich neuer Arbeitsmethoden, der Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten. Auch bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung oder Sonderurlaub, derErstellung und Anpassung des Frauenförderplanes etc. darf der Personalrat mitbestimmen.
- Der Personalrat wirkt z.B. mit bei ordentlichen Kündigungen (auch in der Probezeit), bei der Erteilung schriftlicher Abmahnungen (wenn der Beschäftigte es beantragt), bei der Auswahl der Teilnehmer/innen an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen und bei der Arbeitsorganisation (einschließlich der Zahl der einzusetzenden Beschäftigten) mit.
- Nur anzuhören ist der Personalrat bei fristlosen Kündigungen, Personalplanungen, Vergabe oder Privatisierung von Arbeiten oder Aufgaben, die bisher durch Beschäftigte der Dienststelle wahrgenommen werden, sowie bei der Festlegung von Verfahren und Methoden von Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchungen und bei der Auswahl und Beauftragung von Gutachten für solche Untersuchungen.
Die Mitbestimmung funktioniert folgendermaßen:
Unterliegt eine Maßnahme der Mitbestimmung, kann sie nur mit Zustimmung des Personalrats getroffen werden. Verhandlungspartner sind der Leitende Ärztliche Direktor (oder von ihm Beauftragte) und der Personalrat. Können sich die beiden nicht einigen, wird zuerst der Klinikumsvorstand, ggf. eine sogenannte Einigungsstelle zugeschaltet - letztere entscheidet abschließend. Die Mitwirkung unterscheidet sich von der Mitbestimmung dadurch, dass abschließend der Klinikumsvorstand entscheidet (eine Einigungsstelle gibt es hier nicht). - Im Rahmen seiner Tätigkeit bietet der Personalrat von Montag bis Freitag eine Sprechstunde an, zu der jede/r kommen und sich beraten lassen kann.
- Der Personalrat begleitet Kolleginnen und Kollegen zu Personalgesprächen oder auch zu Mitarbeiter- und Teambesprechungen, wenn ein Streit zu schlichten ist bzw. einer größeren Gruppe von Mitarbeitern Informationen vermittelt werden sollen.
- Der Personalrat berät in Rentenfragen (auch Zusatzversorgung) und hilft beim Ausfüllen von Anträgen (auch beim Versorgungsamt). Er berät auch schwangere Kolleginnen bzw. werdende Eltern und beteiligt sich an Arbeitsplatzbegehungen, um unmittelbar die Wünsche der Mitarbeiter an den Arbeitsplatz zu ermitteln.
- Er unterhält rund 30 schwarze Bretter und gibt regelmäßig eine Mitarbeiterzeitung, den SCHAUKASTEN, heraus. Außerdem führt er mindestens zweimal im Jahr Personalversammlungen durch, wenn nötig auch außer der Reihe und im kleineren Rahmen (Teilversammlungen).
- Er arbeitet in zahlreichen Arbeitskreisen mit, z.B. in der Ernährungskommission (Mitarbeiterverpflegung) und im Arbeitskreis Suchtprophylaxe (Fallbetreuungen und Organisation von Informations- und Schulungsveranstaltungen).
- Der Personalrat organisiert die jährlichen Betriebsausflüge.
und, und, und...






