Weiterbildung für Intensivpflege

Die modularisierte Weiterbildung vermittelt über die grundlegenden Pflegekompetenzen hinaus erweiterte Kompetenzen der Intensivpflege. Sie befähigt die Teilnehmer/-innen in einem multiprofessionellen Behandlungsteam zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen.


Inhalte der Weiterbildung
(560 Std.)

  • Lern- und Arbeitstechniken
  • Grundlagen der Didaktik, Psychologie und Soziologie
  • Grundlagen der Intensivüberwachungs-, Intensiv- und Anästhesiepflege
  • Recht, Pflegewissenschaft, Qualitätssicherung
  • Pflegesituationen bei Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems
  • Pflegesituatinen bei neurologischen Erkrankungen und engeschränkter Wahrnehmung
  • Pflegesituationen bei Erkrankungen des Gastrointestinal- und Urogenital-Trakts
  • Weitere komplexe Pflegesituationen

 

Grundlage des Weiterbildungslehrgangs ist die Weiterbildungsverordnung Intensivpflege des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 19.12.2000. Der Lehrgang wurde im Rahmen des Modellprojekts zur Weiterentwicklung der Weiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie des Universitätsklinikums Ulm, durch Bescheid des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 11.09.2007 Az.: 57-5418-3.4.2, genehmigt.

Das Abschlusszeugnis berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensivpflege bzw.
  • Krankenschwester/Krankenpfleger für Intensivpflege

 

Einsatzbereiche der praktischen Weiterbildung

(mind. 1750 Std.)

Intensivstationen und Anästhesiebereiche am Universitätsklinikum Ulm, am Rehabilitationskrankenhaus Ulm, am Bundeswehrkrankenhaus Ulm sowie am Klinikum Kempten. Externe Teilnehmer/- innen können, wenn die entsprechenden Fachabteilungen zur Verfügung stehen, nach Absprache mit der Leitung der Weiterbildung auch im eigenen Krankenhaus eingesetzt werden.

 

Form und Dauer: berufsbegleitend, 20 Monate


Zugangsvoraussetzungen:
Wer an der Weiterbildung für Intensivpflege teilnehmen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“ bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“
  • Nachweis einer zweijährigen beruflichen Tätigkeit in der Krankenpflege nach Beendigung der Ausbildung, davon mindestens sechs Monate in einem Intensivbereich

 


Beginn: 01.09.2012


Anmeldeschluss: 31.03.2012


Leitung: Helga Ickler


Gebühren: 4.865,00 €

 

Flyer zum Download

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