Weiterbildung für Intensivpflege
Die modularisierte Weiterbildung vermittelt über die grundlegenden Pflegekompetenzen hinaus erweiterte Kompetenzen der Intensivpflege. Sie befähigt die Teilnehmer/-innen in einem multiprofessionellen Behandlungsteam zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen.
Inhalte der Weiterbildung
(560 Std.)
- Lern- und Arbeitstechniken
- Grundlagen der Didaktik, Psychologie und Soziologie
- Grundlagen der Intensivüberwachungs-, Intensiv- und Anästhesiepflege
- Recht, Pflegewissenschaft, Qualitätssicherung
- Pflegesituationen bei Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems
- Pflegesituatinen bei neurologischen Erkrankungen und engeschränkter Wahrnehmung
- Pflegesituationen bei Erkrankungen des Gastrointestinal- und Urogenital-Trakts
- Weitere komplexe Pflegesituationen
Grundlage des Weiterbildungslehrgangs ist die Weiterbildungsverordnung Intensivpflege des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 19.12.2000. Der Lehrgang wurde im Rahmen des Modellprojekts zur Weiterentwicklung der Weiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie des Universitätsklinikums Ulm, durch Bescheid des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 11.09.2007 Az.: 57-5418-3.4.2, genehmigt.
Das Abschlusszeugnis berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensivpflege bzw.
- Krankenschwester/Krankenpfleger für Intensivpflege
Einsatzbereiche der praktischen Weiterbildung
(mind. 1750 Std.)
Intensivstationen und Anästhesiebereiche am Universitätsklinikum Ulm, am Rehabilitationskrankenhaus Ulm, am Bundeswehrkrankenhaus Ulm sowie am Klinikum Kempten. Externe Teilnehmer/- innen können, wenn die entsprechenden Fachabteilungen zur Verfügung stehen, nach Absprache mit der Leitung der Weiterbildung auch im eigenen Krankenhaus eingesetzt werden.
Form und Dauer: berufsbegleitend, 20 Monate
Zugangsvoraussetzungen:
Wer an der Weiterbildung für Intensivpflege teilnehmen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“ bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“
- Nachweis einer zweijährigen beruflichen Tätigkeit in der Krankenpflege nach Beendigung der Ausbildung, davon mindestens sechs Monate in einem Intensivbereich
Beginn: 01.09.2012
Anmeldeschluss: 31.03.2012
Leitung: Helga Ickler
Gebühren: 4.865,00 €






