Praktisches Jahr am Universitätsklinikum Ulm
Aufwandsentschädigung im PJ
Das Universitätsklinikum Ulm erstattet eine PJ-Aufwandsentschädigung in Höhe von 340,00 Euro brutto monatlich an diejenigen PJ-Studierenden, die ihr(e) PJ-Tertial(e) am Universitätsklinikum Ulm vor Ort absolvieren. In diesem Betrag ist die Vergütung in Höhe von 250,00 Euro, ein Parkzuschuss in Höhe von 30,00 Euro und ein Verpflegungszuschuss in Höhe von 60,00 Euro enthalten.
Um die Aufwandsentschädigung zu erhalten, füllen Sie bitte den Personalbogen für Studentinnen/Studenten im Praktischen Jahr aus und reichen ihn bei der Abt. Personal des Universitätsklinikums Ulm zusammen mit folgenden Unterlagen ein:
- Lohnsteuerkarte
- Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie des Zuteilungsbescheides
Auf einer Chipkarte kann zur Bezahlung in den Casinos des Universitätsklinikums Ulm Essensguthaben aufgeladen werden. Die Chipkarte kann über folgendes
Formular im Internet bei den Klinikreferenten beantragt werden.
Die Auszahlung erfolgt am Ende des Tertials nur unter Vorlage einer Kopie der offiziellen PJ-Bescheinigung (LPA-Formular). Auf der PJ-Bescheinigung muss der jeweilige Personalverantwortliche der Klinik (entweder Einrichtungsleiter/-in oder dessen/deren beauftragte Stellvertretung) unterzeichnen, ein Stempel der Einrichtung angebracht und der Name des Personalverantwortlichen klar ersichtlich sein. Die Kopie der PJ-Bescheinigung ist bei der Abteilung Personal des Universitätsklinikums einzureichen.
Zu steuerlichen Fragen siehe den entsprechenden Abschnitt weiter unten auf dieser Seite.
Bitte teilen Sie Adress- und Bankverbindungsänderungen der Abteilung Personal unverzüglich mit.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen der zuständige Ansprechpartner aus der Personaladministration (Herr Nußbaumer, Tel.: 0731 500-66148, E-Mail: andreas.nussbaumer[at]uniklinik-ulm.de) gerne Auskunft.
Zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht für das Praktische Jahr
Praktikanten unterliegen mit den Bezügen aus der Praktikantentätigkeit dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften. Das gilt auch für Studentenpraktikanten aus dem Ausland (Ausländische Arbeitnehmer). Eine Steuerbefreiung kann sich aber aus einem Doppelbesteuerungsabkommen ergeben (Doppelbesteuerung, DBA). Das bedeutet, dass wir für die Auszahlung der PJ-Aufwandsentschädigung eine Lohnsteuerkarte benötigen.
Wird neben dem Zwischenpraktikum eine weitere Beschäftigung ausgeübt, sind die wöchentlichen Arbeitszeiten zu addieren. Versicherungsfreiheit in der Nebenbeschäftigung besteht, wenn entweder das Erscheinungsbild als Student weiterhin im Vordergrund steht oder die Nebenbeschäftigung die Merkmale einer geringfügigen Beschäftigung aufweist. Handelt es sich bei der Nebenbeschäftigung um eine 400-EUR-Beschäftigung, sind daraus Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu entrichten (§ 249b SGB V). Die Ausübung einer 400-EUR-Beschäftigung ist sozialversicherungsrechtlich unproblematisch und kann neben dem PJ ausgeübt werden. Das Studium sollte jedoch weiterhin immer im Vordergrund stehen.
Schwangerschaft im Praktischen Jahr
Wenn Sie während Ihres Praktischen Jahrs am Universitätsklinikum Ulm schwanger werden, stehen Ihnen das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät, das Studiensekretariat der Universität Ulm ("PJ-Büro", s. u.), die Abteilung Sicherheit (interner Link) und der Betriebsärztliche Dienst des Universitätsklinikums Ulm beratend zur Seite.
Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
Bitte teilen Sie Ihre Schwangerschaft Ihrem ärztlichen "Vorgesetzten" (z. B. Stationsoberarzt) und dem PJ-Büro mit (Herrn Imbacher, Tel. 0731/50-31176). Reichen Sie dazu eine Kopie der Seite im Mutterpass, die das voraussichtliche Entbindungsdatum trägt, ein (evtl. vertrauliche Angaben vorher schwärzen).
Danach wird das PJ-Büro die Verwaltung des Klinikums informieren. Von dort aus wird die Abt. Sicherheit gemeinsam mit dem Betriebsärztlichen Dienst die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes prüfen und ggf. eine solche durchführen.
PJ-Logbücher
Um das Praktische Jahr für die Studierenden besser zu strukturieren, wurden gemeinsam mit dem PJ-Beauftragten Prof. Dr. Kratzer für alle PJ-Fächer Logbücher entwickelt. In diesen werden klar definierte Ausbildungsbausteine mit transparenten Lernzielen als Arbeitsgrundlage für die Studierenden vorgeschrieben.
Nähere Informationen hierzu finden Sie
auf den Seiten der Medizinischen Fakultät.
PJ-Informationen der einzelnen Kliniken
Einige Kliniken des Universitätsklinikums Ulm bieten eigene Informationsseiten für PJ-Studenten. Diese sind hier zusammengetragen.
Wäscheausgabe in der Inneren Medizin und der Chirurgie I Dermatologie
Die Wäscheausgabe im Neubau der Chirurgischen Klinik und in der Medizinischen Klinik erfolgt jeweils über einen Wäscheautomaten. Die Wäscheausgabe erfolgt für alle Praxisabschnitte (U-Kurse, Blockpraktika, PJ) in der Chirurgischen und in der Medizinischen Klinik. Die Ausgabe kann nur anhand eines Kurzzeitausweises erfolgen. Dieser Ausweis kann nur nach der Erfassung der Person im Personalbewirtschaftungssystem ausgegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie
hier.





