
7 Tage ohne ...?
von Michaela S. Winkler
Studienziel:
Im Rahmen eines Forschungsvorhabens in Zusammenarbeit mit den Universitätskliniken in Heidelberg und Freiburg beabsichtigen wir, anhand 2000 freiwilliger Probanden aus ganz Baden-Württemberg einen „Normwert“ für die Alkoholstoffwechselprodukte Ethylglucuronid (EtG) und Ethylsulfat (EtS) als Alkoholismusmarker zu erheben. Durch den Nachweis dieser Marker im Urin lässt sich ein zurückliegender Alkoholkonsum von bis zu 4 Tagen nachweisen.
Es gibt zahlreiche Situationen, die einen Nachweis der Alkoholabstinenz erfordern. Dazu gehören neben klinischen Abstinenzkontrollen bei Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit auch Verwaltungsverfahren zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis oder berufsbedingte Nüchternheit, z. B. im Gesundheitswesen oder Personentransport.
Ein positiver Nachweis von EtG und EtS kann mit weit reichenden Konsequenzen für die betroffenen Personen verbunden sein, z. B. ein diziplinarischer Abbruch einer Entzugsbehandlung oder eine Versagung der Fahrerlaubnis, .
In Pilotstudien wurde festgestellt, dass positive Testergebnisse auch durch bestimmte Nahrungsbestandteile hervorgerufen werden können.
Durch die Untersuchung von Urinproben von Personen, die in einem nicht gesundheitsschädlichen Ausmaß Alkohol konsumieren oder alkoholabstinenta leben, wollen wir den derzeit bestehenden „Normwert“ für EtG und EtS hinterfragen und entsprechend korrigieren.
Studienverlauf:
Für die Teilnahme an der Untersuchung bitten wir Sie um das Ausfüllen des Entnahmeberichts und der Erhebungsbögen zum Trinkverhalten. Darüber hinaus benötigen wir von Ihnen zwei Urinproben im Abstand von mindestens 7 Tagen. Den Tag der ersten Urinprobe können Sie selbst bestimmen. Es ist für den Studienerfolg wichtig, dass Sie vor der ersten Urinprobe Ihr gewohntes Trinkverhalten nicht wesentlich verändern und den Alkoholkonsum der vorangegangenen 7 Tage möglichst lückenlos – sowie das Trinkverhalten der davor liegenden drei Wochen grob – in den Erhebungsbögen festhalten.
Das Studienprotokoll sieht vor, dass sich an die erste Urinprobe eine 7- (bis 10) -tägige Alkoholabstinenz und dann die Abgabe einer zweiten Urinprobe anschließt. Sowohl die Urinabgabe als auch das Ausfüllen der Erhebungsbögen können Sie von daheim durchführen. Die Analysenergebnisse werden in anonymisierter Form erhoben und ausgewertet. Aus diesem Grund können wir Ihnen die Ergebnisse Ihrer Urinproben auch nicht mitteilen.
Das Gesamtergebnis der Studie wird nach Auswertung der Daten auf der Homepage des Instituts für Rechtsmedizin veröffentlicht.
Studienausrüstung:
Ein Probenset (bestehend aus einer Versandkartonage, zwei Urinmonovetten mit Vakutainern, den Entnahmebericht und die Erhebungsbögen) senden wir auf Anfrage gerne zu Ihrem Arbeitsplatz.
Die fertigen Urinproben mit dem ausgefüllten Entnahmebericht und Erhebungsbogen können Sie über die Hauspost mit Hilfe der Versandkartonage an die Rechtsmedizin versenden.
Das Anwerben von Studienteilnehmern erfolgt derzeit an den Universitätskliniken Ulm, Freiburg und Heidelberg.
Wir würden uns freuen, wenn wir auch am Universitätsklinikum Ulm viele Studienteilnehmer für dieses Forschungsvorhaben gewinnen könnten.
Für Ihre Teilnahme und das uns entgegengebrachte Vertrauen möchten wir uns schon im Vorfeld bedanken.
Für weitere Fragen und Anregungen können Sie sich gerne unter der folgenden E-Mail Adresse an uns wenden: michaela.winkler@uniklinik-ulm.de





