Den fächerübergreifenden Schein "Allgemeinmedizin, Rechtsmedizin und Arbeitsmedizin und Sozialmedizin" erhalten Sie im Studiendekanat, sofern Sie die Voraussetzungen in allen drei Fächern erfüllen. Jedes Institut meldet das erfolgreiche Bestehen des jeweiligen Fachs selbst an das Studiendekanat. Teilscheine werden nicht erstellt.

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