Anforderungsscheine für Laboruntersuchungen
Molekulargenetische und zytogenetische Leistungen müssen lt. KBV (vom 01.07.2010) über einen Laborüberweisungsschein (
Formblatt Nr. 10) abgerechnet werden. Wird die Ziffer 32010 im Feld "Kennziffer" des Überweisungsscheins eingetragen, belasten human-genetische Leistungen das Laborbudget des anfordernden Arztes nicht (Details dazu direkt bei der KBV im
Kapitel 32.2).
Seit dem 01.02. 2010 gilt in Deutschland das Gendiagnostikgesetz (GenDG). Genetische Untersuchungen bedürfen laut GenDG einer ausführlichen Aufklärung des Patienten sowie die schriftliche Einwilligung des Patienten oder deren gesetzlicher Vertreter. Darüber hinaus fordert das GenDG vor einer pränatalen und prädiktiven genetischen Diagnostik eine genetische Beratung.
Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass es uns nicht mehr möglich ist, Ihre Aufträge bei nicht vorliegender Einverständniserklärung und Erklärung zum Verbleib des restlichen Materials auszuführen.
According to the German Law (Gendiagnostikgesetz) genetic testing can only be performed with the patient's informed consent. Please use the form "Informed Consent to Perform Genetic Testing" to fulfill these requirements.





