Elterngeld
Allgemeine Informationen zum Elterngeld

Für Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren werden bzw. wurden, gelten folgende Regelungen:
Innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes können Sie Elterngeld in Anspruch nehmen. Dabei kann ein Elternteil (außer bei Alleinerziehenden) höchstens 12 Monate Elterngeld beantragen; Sie erhalten Anspruch auf zusätzliche 2 Monate Elterngeld, wenn Ihr Partner auch zwei Monate Elternzeit nimmt. Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig beziehen. Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14 Monatsbeträge. Bei gleichzeitigem Bezug des Elterngeldes verbrauchen Sie und Ihr Partner zusammen jeden Monat zwei Monatsbeträge.
Als Alleinerziehende/Einzelperson erhalten Sie 14 Monate Elterngeld.
Im Rahmen der Reihe "Informationsveranstaltungen für Schwangere und ihre Partner" der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe finden regelmäßig Infoabende u.a. über das Elterngeld statt.
Die Termine finden Sie hier.
Wie hoch ist das Elterngeld?
In der Zeit, in der Sie Anspruch auf Elterngeld haben und Ihr Kind betreuen, erhalten Sie als Ersatz des wegfallenden Erwerbseinkommens Elterngeld. Weitere Informationen zum Elterngeld und zu dessen Höhe, zur Anrechnung von Mutterschaftsgeld etc. finden Sie auf den Seiten des
Bundesfamilienministeriums.
Auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums finden Sie einen
Elterngeldrechner.
Erhalte ich auch Elterngeld, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Teilzeitarbeit steht dem Anspruch auf Elterngeld nicht entgegen, solange sie nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats beträgt. Das Einkommen aus der Teilzeitarbeit wird in die Berechnung des Elterngeldes mit einbezogen.
Wie und wo beantrage ich das Elterngeld?
Sie müssen das Elterngeld schriftlich beantragen. Dies muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes geschehen. Jedoch werden rückwirkende Zahlungen nur für die letzten drei Lebensmonate nach Antragsstellung geleistet.
Anträge gibt es bei den Elterngeldstellen und bei vielen Gemeindeverwaltungen.
Zuständig für Baden-Württemberg ist die Landeskreditbank Baden-Württemberg, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, Telefonhotline: 0800/6645471,
Elterngeld L-Bank.
Zuständig für die Region Schwaben in Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Schwaben, Morellstr. 30, 86159 Augsburg, Telefon: 0821/570901,
Elterngeld ZBFS.





