Informationen für Väter
Erhalte ich am Tag der Geburt meines Kindes frei?
Als Arbeitnehmer oder Beamter am Universitätsklinikum Ulm haben Sie bei Niederkunft Ihrer Ehefrau Anspruch auf einen Tag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge (§ 26 TV-UK, § 29 TV-L, § 29 TV-Ä, § 29 AzUVO).
Darüber hinaus gilt am Universitätsklinikum Ulm diese Regelung auch für unverheiratete Paare. Voraussetzung für die Beantragung des arbeitsfreien Tages ist die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes in der Abteilung Personal, in der der Lebenspartner als Vater des Kindes eingetragen sein muss. Ferner muss aus der Geburtsurkunde der gemeinsame Haushalt der Lebenspartner hervorgehen (alternativ Nachweis des gemeinsamen Haushalts durch Vorlage einer amtlichen Haushaltsbescheinigung).





