Wiedereinstieg
Kann ich während meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Ja. Sie können bis zu 30 Wochenstunden während Ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wenn Sie zuvor mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung am Klinikum beschäftigt waren und keine dringenden betrieblichen Gründe gegen eine Beschäftigung in Teilzeit sprechen. Dafür muss Ihre Arbeitszeit für mindestens 2 Monate auf einen Umfang von 15 bis 30 Wochenstunden verringert werden. Eine weiter gehende Reduktion (z. B. auf 25 %) ist mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Besprechen Sie Ihre Planungen hier bitte rechtzeitig mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten.
Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit
Der Antrag ist spätestens 7 Wochen vor Beginn der geplanten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Ist das Universitätsklinikum mit der Verringerung der Arbeitszeit nicht einverstanden, kann es die Zustimmung innerhalb von 4 Wochen nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Wenn Sie die Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausüben wollen, müssen Sie dafür das Einverständnis des Universitätsklinikums einholen. Stellen Sie bitte hierzu einen formlosen Antrag an die Abteilung Recht der Verwaltung (Albert-Einstein-Allee 29, 89081 Ulm). Es genügt Ihre eigene Unterschrift.
Auch Beamte können während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Dafür muss die Arbeitszeit auf einen Umfang von mindestens 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit, höchstens 30 Std. pro Woche, verringert werden. Ein geringerer Beschäftigungsumfang (Minimum 25 %) ist nur mit Zustimmung des Dienstherrn möglich (§ 42 AzUVO).
Kann ich während meiner Elternzeit/während meines Sonderurlaubs an Fortbildungen teilnehmen?
Ja. Auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis ruht, können Sie z. B. im Rahmen der Vorbereitung zum Wiedereinstieg an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Dies gilt für hausinterne Fortbildungen ebenso wie für extern angebotene Fortbildungen. Bitte sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten ab.
Wichtig: Bei Fortbildungen, die Sie in der Elternzeit oder im Sonderurlaub besuchen, handelt es sich nicht um Dienstreisen, sodass auch kein Versicherungsschutz besteht. Zur Beantragung können Sie aber den normalen Dienstreiseantrag verwenden.
Kann ich nach der Elternzeit wieder auf meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren?
Nach Ende der Elternzeit haben Sie Anspruch auf eine Tätigkeit, die der mit Ihnen arbeitsvertraglich vereinbarten Entgeltgruppe bzw. Ihrer Besoldungsgruppe entspricht. Dies muss allerdings nicht unbedingt derselbe Arbeitsplatz sein wie vor Mutterschutz und Elternzeit.
Erhalte ich auch Elterngeld, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Teilzeitarbeit steht dem Anspruch auf Elterngeld nicht entgegen, solange sie nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats beträgt. Das Einkommen aus der Teilzeitarbeit wird in die Berechnung des Elterngeldes mit einbezogen.
Kann ich nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Sie können einen Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit stellen. Der Antrag soll genehmigt werden, wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren betreuen und dringende betriebliche Belange der Beschäftigung in Teilzeit nicht entgegen stehen. Grundlage hierfür sind § 9 TV-UK / § 11 TV-L / § 11 TV-Ä / § 153 e LBG. Die Teilzeitbeschäftigung kann auf Antrag bis zu 5 Jahren befristet werden. Eine Verlängerung ist möglich. Diese müssen Sie spätestens 6 Monate vor Ablauf der bisher vereinbarten Teilzeitbeschäftigung beantragen.
Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt es am Universitätsklinikum Ulm?

Das Universitätsklinikum Ulm betreibt am Oberen Eselsberg eine Kinderkrippe und einen Kindergarten für Kinder von Beschäftigten oder Auszubildenden, die im Universitätsklinikum Ulm oder der Medizinischen Fakultät beschäftigt sind. Die Öffnungszeiten sind Montag-Freitag jeweils von 05.45 Uhr - 17.30 Uhr.
In die Kinderkrippe können Kinder im Alter von sechs Monaten bis 3 Jahren betreut werden. Es stehen 30 Plätze zur Verfügung. Aufgrund einer derzeit langen Warteliste ist eine frühzeitige Anmeldung sinnvoll.
Im Kindergarten, in dem 60 Plätze zur Verfügung stehen, können Kinder im Alter von 3 bis 5 1/2 Jahren aufgenommen werden.
Den Informationsflyer für Kindergarten und Kinderkrippe finden Sie hier.
Von den Ansprechpartnerinnen können Sie weitere Informationen, die Anmeldeformulare sowie die Kinderkrippen- und Kindergartenordnung erhalten:
- Manuela Egle, Leiterin der Kinderkrippe: Tel. 0731/500-69100, Fax -69101.
- Bettina Hänel, Leiterin des Kindergartens, Tel. 0731/500-69120, Fax -69121.
- Denise Hummel, Abt. Recht: Tel. 0731/500-66179, Fax -66182.
Die Anmeldeformulare und Ordnungen finden Sie auch im Intranet des Universitätsklinikums auf den Seiten der Abt. Recht/Kindertagesstätten.
Sie finden Informationen zur Kinderbetreuung in
- Ulm (außerhalb des Universitätsklinikums)
auf den Seiten der Universität Ulm - Neu-Ulm auf den
Seiten der Stadt Neu-Ulm





Antrag auf Teilzeitbeschäftigung