Nur die Besten für unsere Patienten
Das Grundgesetz ist eindeutig: Gemäß Art. 33 Abs. 2 unterliegt die Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst dem Prinzip der Bestenauslese. Eine Strategie, der auch das Universitätsklinikum Ulm ganz selbstverständlich folgt: Wir wollen Sie, die Besten! Vorbei sind die Zeiten, in denen der öffentliche Dienst mit Paragraphenreiterei in muffigen Büros assoziiert wurde.

Öffentlicher Dienst ist nicht gleich öffentlicher Dienst
Das Universitätsklinikum ist ein fortschrittlicher Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in einem sehr dynamischen Umfeld. Der Erfolg der Ulmer Universitätsmedizin wird ganz erheblich von der eigenständigen und verantwortlichen Arbeitsweise seiner Mitarbeiter getragen. Als Arbeitgeber sind wir gerade deshalb besonders attraktiv, denn die „klassischen Vorteile“ des öffentlichen Dienstes gibt es quasi als Zugabe.





