Magenchirurgie
Refluxkrankheit und Hiatushernie
Unser Standardverfahren zur operativen Therapie der gastrooesophagealen Refluxkrankheit ist die Fundoplikatio in Kombination mit einer hinteren Hiatoplastik. Dabei geben wir dem endoskopischen Verfahren den Vorzug. Nur wenn Kontraindikationen für die Laparoskopie (Voroperationen im Oberbauch, anatomische Besonderheiten, Patientenwunsch) vorliegen wird der Eingriff offen durchgeführt.
Ulcusleiden und dessen Spätfolgen
Die Standardtherapie der endoskopisch nicht stillbaren akuten Ulcusblutung ist auch bei uns lediglich die offene Umstechung mit Entnahme von Material zur histologischen Untersuchung.
Treten Spätfolgen der Ulcuskrankheit im Sinne von Stenosen des gastroduodenalen Überganges auf (Stenose), führen wir, wann immer möglich, eine Billroth I Resektion durch. Ist dies auf Grund der Beschaffenheit des Duodenums nicht möglich, erfolgt eine Billroth II Resektion mit Rekonstruktion nach Roux-Y.
Tumore
GIST
Liegt der Verdacht auf ein GIST vor, erfolgt die Exzision der Magenwand mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 2 cm (relaxierte Wand) um den Tumor unter Mitnahme desselben. Anschließend wird die Magenwand durch Naht wieder verschlossen. Eine Lymphadenektomie ist nur bei klinisch d. h. intraoperativ eindeutigem Verdacht auf Lymphknotenbefall erforderlich. Eine Magenresektion wegen GIST führen wir nur bei sehr großen Befunden oder ungünstiger Lokalisation durch (distales Antrum, Kardia).
Neuroendokrine Tumore
Die operative Behandlung dieser Tumore finden Sie im Kapitel Endokrine Chirurgie unter Neuroendokrine Tumore (NET) des Gastrointestinaltraktes.
Lymphom
Wenn erforderlich führen wir im Rahmen des Stagings die abdominelle Exploration und Entnahme von PEs durch. Eine solche Operation wird möglichst laparoskopisch durchgeführt.
Liegt ein lokalisiertes Magenlymphom vor und ist eine R0 Resektion erzielbar, führen wir diese auch durch (je nach Befund als Magenresektion oder Gastrektomie). Bestandteil der Operation ist dabei die D2-Lymphadenektomie. Auf die Splenektomie wird verzichtet.
Karzinom
Die kurative Behandlung erfolgt entsprechend der Leitlinie (Tumorentfernung unter Einhaltung eines adäquaten Sicherheitsabstandes von 5 cm beim intestinalen und 8 cm beim diffusen Typ bei Messung in situ ohne Spannung). Die Realisierung der Leitlinie erfordert in der Regel wenigstens die subtotale Resektion, meist jedoch die Gastrektomie. Integrale Bestandteile des Eingriffes sind die vollständige Resektion des großen Netzes sowie die Lymphadenektomie der Kompartimente I und II. Die Lymphknoten des Kompartimentes I werden stets mit dem Magen en bloc reseziert. Eine Splenektomie nehmen wir nur dann vor, wenn dies aus onkologischer Sicht bzw. aus Radikalitätsgründen unumgänglich ist. Bei Karzinomen des gastrooesophagealen Überganges und der Kardia erfolgt die Resektion des distalen Oesophagus entsprechend des erforderlichen Ausmaßes transhiatal von abdominal.
Muß eine Gastrektomie als Palliation erfolgen (Blutung, Perforation, Totalkarzinose mit Stenose) wird auf die Lymphadenektomie verzichtet. Die Rekonstruktion nehmen wir regelhaft in Form einer End zu Seit angelegten Oesophagojejunostomie nach Roux-Y unter Benutzung der zweiten Jejunumschlinge vor.
Unser Vorgehen bei Diagnose eines Magenfrühkarzinoms ist im Kapitel „Chirurgische Endoskopie“ dargestellt.






