Anfragen zu Famulaturen bitten wir an Prof. Dr. med. M. Kramer richten.

Bezüglich der Richtlinien verweisen wir auf die Vorgaben des Regierungspräsidiums.

Nach absolvierter Famulatur bitten wir den Famulanten die Bescheinigung
ausgefüllt bei Frau Gärtner vorzulegen.

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