Pro Jahr erkranken in Deutschland zirka 94.000 Menschen neu an Hautkrebs. Davon sind etwa 6.400 Neuerkrankungen an einem malignen Melanom ("Schwarzer Hautkrebs"). In den letzten Jahren hat die Zahl dieser Erkrankungen drastisch zugenommen. Übermäßige Sonnenbestrahlung gehört zu den Risikofaktoren für die Entstehung von Hautkrebs. Bei regelmässiger Sonnenexposition besteht die Gefahr, dass das Erbgut in den Zellkernen einzelner Hautzellen intensiv geschädigt wird – selbst dann, wenn kein Sonnenbrand entsteht. Entweder sterben die betroffenen Zellen ab oder sie werden durch den zelleigenen Reparaturdienst instandgesetzt. Kommt die Haut allerdings mit der Heilung nicht mehr nach, können diese angegriffenen Zellen als "Keimzellen" für die Entstehung von Hauttumoren angesehen werden. Neben diesen molekulargenetischen Mechanismen der UV-induzierten Tumorentstehung (Karzinogenese) erbrachte insbesondere die Erkennung der familiären Form des malignen Melanoms ("schwarzer Hautkrebs") wichtige Hinweise für sogenannte "initiale Melanomgene". Darunter versteht man Veränderungen im Erbgut, die zur Entstehung von Melanomen führen können.
Nach ihren zellulären Entstehungsorten in der Haut werden folgende Hautkrebsarten unterschieden:

  • Basalzellkarzinom
  • Spinozelluläres Karzinom
  • Malignes Melanom ("Schwarzer Hautkrebs")
  • Lymphome der Haut (Lymphomsprechstunde)

Beim Basalzell- und spinozellulären Karzinom wird die krebserregende Wirkung der UV-Strahlung bereits dadurch deutlich, dass diese Hautkrebsarten vornehmlich in den Körperregionen entstehen, die dem Licht ausgesetzt sind. Die malignen Melanome treten dagegen häufig auch an bedeckten Körperstellen auf. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist jedoch bekannt, dass auch bei der Melanomentstehung der UV-Strahlung eine besondere Bedeutung zukommt.

Im Rahmen der Tumorsprechstunde ( Donnerstag, 8.00 – 12.00 Uhr) bieten wir das gesamte Spektrum der ambulanten Diagnostik und Nachsorge von Hauttumoren an (einschliesslich hochfrequenter Sonographie der Haut sowie der Lymphknotenstationen). Neben der Diagnosestellung werden auch die vorgesehenen Behandlungsschritte und eventuell vorhandene andere therapeutische Möglichkeiten genau erläutert.
Jede Krebsbehandlung ist ohne Tumornachsorge unvollständig. Diese hat zur Aufgabe:

  • ein Wiederauftreten der Krankheit (Tumorrezidiv) rechtzeitig zu erkennen,
  • Begleit- und Folgeerkrankungen festzustellen und zu behandeln sowie
  • dem Patienten bei seinen physischen, psychischen und sozialen Problemen zu helfen.

Im Mittelpunkt der einzelnen Nachsorgeuntersuchungen stehen die Besprechung mit dem Patienten, Fragen nach dem bisherigen Verlauf der Erkrankung, nach dem Befinden usw. und die regelmässige körperliche Untersuchung. Termine für die Tumorsprechstunde können unter der Telefon-Nummer 0731/500-57649 täglich zwischen 8.00 – 12.00 Uhr vereinbart werden.

Je nachdem, welche Hautkrebserkrankung vorliegt, variieren die entsprechenden Behandlungsmöglichkeiten. Unabhängig davon ist das Hauptziel jeglicher Therapie zunächst, den Tumor vollständig zu entfernen. Während beim Basalzell- und spinozellulären Karzinom nach feingeweblicher Diagnosestellung ausser der Operation noch alternative Verfahren der Tumorentfernung existieren (beispielsweise Bestrahlung, Kryotherapie, photodynamische Therapie), wird bei dem Verdacht auf das Vorliegen eines malignen Melanoms das gesamte Tumorgewebe mit einem angemessenen Sicherheitsabstand exzidiert (das heißt operativ entfernt). Bei sehr früh erkannten, sehr dünnen Melanomen ist das Risiko der Tochtergeschwulstbildung (Metastasierung) ausgesprochen niedrig. Die Heilungschance dieses Tumors ist dann wesentlich besser als bei vielen anderen Krebsformen.
Aber auch bei später behandelten Melanomen kann noch in einem Grossteil der Fälle eine Heilung erreicht werden. Die Behandlung richtet sich in diesem Fall nach der Ausdehnung des Tumors. Neben bildgebenden Verfahren zur Feststellung von Metastasen in anderen Organen (Ultraschall, Röntgen, Computertomographie, Kerspintomographie, Positronen-Emissions-Tomographie) ist ab einer bestimmten Tumordicke die Darstellung und Ermittlung des "Wächterlymphknotens" („Sentinel Node“) indiziert. Der Wächterlymphknoten ist der nächste, mit dem Melanom durch eine Lymphbahn verbundene Lymphknoten. Sollte sich ein Befall mit Tumorzellen ergeben, ist die Entfernung des Wächterlymphknotens sowie der entsprechenden Lymphknotenstation, und eine weitere medikamentöse Therapie erforderlich. Bei weiterer Absiedelung von Tumorzellen in Organen (Organmetastasierung) sind neben der operativen Therapie bzw. der Bestrahlungsbehandlung ebenfalls systemische Therapien in Form einer Chemo-/ Immunotherapie notwendig.

Neue und effektivere Therapieverfahren oder Medikamente zu entwickeln und zu erproben, erfordert neben ärztlichem und wissenschaftlichem Engagement vor allem System. In klinischen Studien werden daher Therapien an einer grösseren Anzahl von Patienten statistisch geplant, systematisch überprüft und sorgfältig ausgewertet. Nur so kann zuverlässig festgestellt werden, wie wirksam und wie verträglich z.B. eine neue Chemotherapie wirklich ist. Wenn Sie als Patient an einer Studie teilnehmen, werden Sie intensiv betreut, regelmässig untersucht, engmaschig überwacht und nach Methoden behandelt, die alle Anforderungen der Qualitätssicherung erfüllen.
Zur Zeit bieten wir an unserer Klinik folgende Studien für die Therapie des malignen Melanoms an:

  • im Stadium der Lymphknotenmetastasierung ein Therapieoptimierungsprotokoll zur adjuvanten Behandlung des malignen Melanoms im Stadium III: Intermittierende, hochdosierte i.v. Gabe von Interferon-alfa-2b vs. Standard hochdosierte Interferon-alfa-2b-Therapie, dies ist eine ADO Studie
  • im Stadium der Fernmetastasierung eine Multizentrische Studie CA 184 024 mit 2 Behandlungsarmen bei Patienten mit unbehandeltem Melanom der Stadien III (nicht resezierbar) und IV, die Dacarbazin plus 10mg/kg Ipilimumab (MDX010) im Vergleich zu Dacarbazin plus Placebo erhalten

Weitere Studien befinden sich derzeit in Planung.

Termine für die Melanom-Studiensprechstunde (Freitag, 10.00 – 12.00 Uhr) können unter der Telefon-Nummer 0731/500-21820 vereinbart werden. Diese Spezialsprechstunde wird in 14tägigen Abständen angeboten.