Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung basiert auf dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) sowie auf der sich darauf beziehenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) (http://www.gesetze-im-internet.de/kjpsychth-aprv/index.html) und erfüllt diese gesetzlichen Vorschriften. Am AZVT sind sowohl eine mindestens 3-jährige Vollzeitausbildung wie auch eine mindestens 5-jährige Teilzeitausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten möglich. Die 3-jährige und die 5-jährige Ausbildung unterscheiden sich lediglich in ihrer Dauer; die Ausbildungsbestandteile sind identisch. Im Folgenden wird ein Überblick gegeben, vertiefte Informationen können der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des AZVT entnommen werden.

Ausbildungs- und Prüfungsordnung des AZVT

 

Aufbau der Ausbildung

Gemäß den einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen umfasst die Ausbildung folgende Komponenten:

  • praktische Tätigkeit (Praktikum) (1200 h + 600h)

Die praktische Tätigkeit (Praktikum) wird in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm oder an einer anderen kooperierenden Einrichtung der psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder einer kooperierenden psychotherapeutischen Praxis (600 h) abgeleistet.

  • praktische Ausbildung mit Durchführung von Ausbildungstherapien (600h)  und Supervision dieser Therapien (150h)

Die praktische Ausbildung mit Supervision findet in der Regel an der Ausbildungsambulanz des AZVT statt oder in Einrichtungen, die mit dem AZVT kooperieren. 

Liste Supervisoren

  • Selbsterfahrung (120 h)

Die Selbsterfahrung wird als Gruppen- und Einzelselbsterfahrung (Anteil Einzel-Selbsterfahrung mindestens 40 h), die vom AZVT parallel zu den sonstigen Veranstaltungen organisiert werden, erworben.

Liste Selbsterfahrungsleiter

  • theoretische Ausbildung (600h)

Die theoretische Ausbildung wird in zwei unterschiedlichen „Formaten“ durchgeführt: Insgesamt mindestens 600 Stunden finden als Wochenendveranstaltungen statt. Die Wochenendkurse finden in der Regel freitags von 16:00 bis 20.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 18.00 Uhr statt (jeweils 15 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten). In Ergänzung hierzu werden darüber hinaus unter der Woche im Rahmen von  allgemeinen Klinik-Veranstaltungen zusätzliche Theorie-Veranstaltungen angeboten. Das theoretische Unterrichtsangebot wird durch spezielle Sonderveranstaltungen (z.B. Symposien, Sonderseminare, kinderpsychiatrische und psychiatrische Kolloquien) ergänzt.Zweimal jährlich finden in Erweiterung der Wochenendkurse  dreitägige theoretische Blockkurse von Donnerstag bis Samstag statt. Seminarthemen Curriculum

 

  • fakultative Spitzestunden (930h)

Da die gesetzlich geforderte Stundenanzahl der Gesamtausbildung mindestens 4200 Stunden beträgt, sind zusätzlich 930 h (=Mindestsumme der Gesamtausbildung  MINUS Summe der Mindeststunden der einzelnen Bestandteile) zu erbringen; für die Ausgestaltung der zusätzlichen Ausbildungsstunden sind nach Wahl der Ausbildungsteilnehmer zusätzliche Stunden in den Bereichen Praktische Tätigkeit, Theorie, Praktische Ausbildung und Selbsterfahrung möglich. Es können auch schriftliche Ausarbeitungen unter Anleitung (Fallberichte, Epikrisen, Protokolle von Supervision und Ambulanztreffen sowie Lehrveranstaltungen, Literaturarbeiten und Referate für das Seminar) angerechnet werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit zur Mitarbeit an Projekten und Arbeitsgruppen, die am AZVT im Bereich Psychotherapieforschung durchgeführt werden. Es können auch Veranstaltungen an kooperierenden Kliniken, Universitäten, Fachtagungen oder Zusatzausbildungen (z.B. zur neuropsychologischen Behandlung oder Gruppentherapie) anerkannt werden, die der vorherigen Prüfung durch das Institut bedürfen. Zudem können die Ausbildungsteilnehmer ihre Teilnahme an durch die zuständigen Ärztekammern oder Psychotherapeutenkammern zertifizierten Veranstaltungen zu psychiatrischen und psychotherapeutischen Aspekten des Kindes- und Jugendalters im Rahmen der sog. „freien Spitze“ durch die Ausbildungsstätte anrechnen lassen. Ob der Besuch externer Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen angerechnet werden kann, ist mit der Leitung der Ausbildungsstätte abzustimmen. 

 

 

Finanzierung der Ausbildung

Für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im AZVT-Curriculum werden von den Teilnehmern monatlich/halbjährlich (wahlweise) Gebühren erhoben. In diesen Gebühren für die theoretische Ausbildung sind alle Unterrichtsveranstaltungen incl. Unterrichtsmaterialien, Verwaltungsgebühren, individuelle Vorgespräche und Rückmeldungsgespräche und interne Prüfungsgebühren enthalten. Die Gebühren werden zur Finanzierung der Organisation der Ausbildung durch die Ausbildungsstätte, der anfallenden Dozentenhonorare für die theoretische Ausbildung und zur Förderung verhaltenstherapeutischer und verhaltensmedizinischer Methoden in der Lehre und Patientenversorgung verwendet.

Dazu kommen für die Ausbildungsteilnehmer die Kosten für Selbsterfahrung und Supervision. Die Abrechnung der Supervision und der Selbsterfahrung wird durch wechselseitige Vereinbarung zwischen Supervisor bzw. Selbsterfahrungsleiter und den Ausbildungskandidaten im Rahmen des vom AZVT vorgegebenen Honorar-Rahmens geregelt. Der zeitliche und räumliche Rahmen für Selbsterfahrung und Supervision werden ebenfalls durch wechselseitige Vereinbarung zwischen Supervisor bzw. Selbsterfahrungsleiter und den Ausbildungskandidaten geregelt. Die Ausbildung im AZVT ist förderungswürdig nach BAFÖG.

aktuelle Gebührenliste

Zugangsvoraussetzungen

An dem vom AZVT organisierten und durchgeführten Ausbildungscurriculum können gemäß Zulassungsvoraussetzungen des PsychThG folgende Personengruppen teilnehmen:

  • Diplom-Psychologen
  • Psychologen mit Master-Abschluss Pädagogen mit Diplom-, Magister- oder Master-Abschluss (staatlich oder staatlich anerkannt)
  • Sozialpädagogen mit Diplom- oder Master-Abschluss (staatlich oder staatlich anerkannt)

Im Fall anderer, insbesondere ausländischer Hochschulabschlüsse sind Einzelfallentscheidungen über die Zulassung zur Ausbildung in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde (RP Stuttgart) herbeizuführen.

Über die Zulassung zur Ausbildung entscheidet der Ausbildungsausschuss nach schriftlicher Bewerbung und persönlicher Vorstellung des Ausbildungskandidaten. Das AZVT veranstaltet Informations- und Auswahlseminare, die es den Interessenten um einen Ausbildungsplatz ermöglichen, nähere Informationen über Inhalte und Ablauf der Ausbildung zu erhalten. Vorrangig werden Psychologen und Pädagogen zur Ausbildung zugelassen, die an der Universitätsklinik Ulm tätig sind. Mit der Zulassung zur Ausbildung verpflichtet sich der Ausbildungskandidat zur regelmäßigen Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen. Genaueres regeln die Verträge bzw. Vereinbarungen, die zwischen dem AZVT und den Teilnehmern der Ausbildung geschlossen werden.

Bewerbungsverfahren & nächster Ausbildungsgang

Bewerbungen sind jederzeit möglich. Aufgrund belegter Ausbildungskapazitäten werden im Jahrgang 2013 nur wenige Plätze vergeben. Bewerber werden zum persönlichen Informations- und Auswahlgespräch geladen. Bewerbungen für diesen Ausbildungsgang oder Folgekurse können ab sofort schriftlich unter der Kontaktadresse des AZVT erfolgen.

Folgende Bewerbungsunterlagen sollten schriftlich an das AZVT versendet werden:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Diplom-/Masterurkunde
  • Bewerbungsformular des AZVT
  • Vordiploms-/Bachelorurkunde
  • ggf. Praktikumszeugnisse, bzw. Arbeitszeugnisse

Sie werden dann umgehend nach Erhalt der Unterlagen kontaktiert.

Bewerbungsformular 

Flyer

 

 

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