Ärztliche Weiterbildung

Zusatzweiterbildung Psychotherapie

Zusatzweiterbildung Psychotherapie 
Zusatzweiterbildung Psychotherapie (WBO 2020)

Grundorientierung Verhaltenstherapie

Die Weiterbildung wird im Bausteinprinzip über das AWIP (Aus- und Weiterbildungsinstitut für Verhaltenstherapie und angewandte Psychologie) der Universitätsklinik Ulm, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie angeboten.
Die Weiterbildungsbefugnis an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie wurde gemeinsam an Prof. Dr. Birgit Abler und Prof. Dr. Bernhard Connemann erteilt. Die Weiterbildungsbefugnis an der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie wurde gemeinsam an PD Dr. med. Eva Rothermund und Prof. Dr. Harald Gündel erteilt.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Weiterbildungsprogramm ist neben einer Facharztanerkennung eine aktuelle klinische Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet, die die psychotherapeutische Mitbehandlung von Patienten des jeweiligen Gebiets erlaubt.

 

Theoretische Weiterbildung

Neben den nur Teilnehmern an der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten offenen Kursen bietet das AWIP auch öffentliche Kurse an, an denen Ärzte in psychotherapeutischer Weiterbildung teilnehmen können. Die in der WBO genannten Inhalte für die Zusatzweiterbildung sollen durch Besuch dieser öffentlichen Kurse über einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren erworben werden. Die Zusammenstellung der Kurse erfolgt in Rücksprache mit dem jeweiligen Weiterbildungsbefugten. Die jährlich angebotenen Kurse „Verhaltens- und Plananalyse“, „Kognitive Methoden“ und „Verhaltenstherapeutische Standardmethoden“ sollen von allen Teilnehmern der Zusatzweiterbildung verpflichtend  besucht werden. Die übrigen möglichen Kursthemen werden mindestens alle zwei oder alle drei Jahre über das Ausbildungscurriculum des AWIP angeboten. Die Kurse finden als Blockveranstaltungen, in der Regel freitagnachmittags und ganztägig samstags (jeweils 16 Unterrichtseinheiten) statt.
Genaue Kursbeschreibung und konkrete Termine, vgl. Kursprogramm AWIP.

Jährlich:

- Verhaltens- und Plananalyse
- Kognitive Methoden
- Verhaltenstherapeutische Standardmethoden
 

Mindestens alle 2 Jahre:

- Psychotherapie der Depression
- Psychotherapie von Angststörungen
- Psychotherapie von Persönlichkeitsstörungen
- Psychotherapie von Schmerzstörungen
- Diagnose und Behandlung von Suchterkrankungen

 

Alle 3 Jahre:

- Psychotherapie bei Sozialer Phobie
- Psychotherapie der Borderline-Persönlichkeitsstörung
- Suizidprophylaxe und Krisenintervention
- Psychotherapie von Zwangsstörungen
- Der Schwierige Patient/Schwierige Therapiesituationen
- Entwicklungspsychologie und -psychopathologie
- Diagnose und Behandlung von Essstörungen
- Traumatherapie I
- Traumatherapie II
- Stoffungebundene Süchte, Diagnose und Behandlung
- Psychotherapie somatoformer Störungen
- Psychotherapie von Sexualstörungen
- Emotionsfokussierte Techniken und Strategien
- Methoden und Indikation der tiefenpsychologischen und analytischen Psychotherapie
- Psychoonkologie
- Akzeptanz und Commitment Therapie
- Psychotherapie im Alter

Alle genannten Kurse werden im AWIP in jedem Ausbildungsjahr angeboten, jedoch nur im genannten Turnus auch für Teilnehmer außerhalb der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten geöffnet.

Entspannungsverfahren

Im Rahmen des „Mittwochsseminars“ des AWIP (vgl. aktuelles Programm) werden jährlich 2 Seminare zu je 2 Doppelstunden zum Thema Theorie und Praxis des Entspannungsverfahrens, einschließlich praktischer Übungen, angeboten. Die Termine finden jeweils mittwochs, 15.00 - 18.15 Uhr (4 UE) statt. Beim Erwerb der Zusatzbezeichnung können in Rücksprache mit dem Weiterbildungsbefugten 8 Doppelstunden durch Teilnahme am Mittwochsseminar absolviert werden, weitere 8 Doppelstunden sollen durch Teilnahme an einem Blockkurs des AWIP absolviert werden. Blockkurse (Freitag/Samstag) in Entspannungsverfahren, gemeinsam für Ärzte in Weiterbildung und psychologische Psychotherapeuten in Ausbildung werden jährlich oder zweijährig nach Bedarf ab 8 Teilnehmern organisiert.

 

IFA

IFA-Gruppen (IFA = Interaktionelle Fallarbeit; patientenbezogene Selbsterfahrungsgruppe) werden bei Bedarf, ab 8 Teilnehmern, für Teilnehmer an der Zusatzweiterbildung Psychotherapie gemeinsam mit den in Facharztweiterbildung befindlichen Ärzten der Universitätskliniken für Psychiatrie und Psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie organisiert.

 

Fallseminar

Das Fallseminar im Umfang von 30 UE (60 UE WBO 2020) kann durch Besuch des Weiterbildungsseminars der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III (mittwochs, 12.30 - 14.00 Uhr, je 1 Doppelstunde, 2-3 Termine pro Monat) und der Fallkonzeptions-Termine des Mittwochsseminars (15.00 - 18.15 Uhr, 2 Doppelstunden, 3-4 Termine im Jahr) absolviert werden. Es sollen zur Erreichung von 15 bzw. 30 (WBO 2020) Doppelstunden mindestens 2 bzw. 4 Fallkonzeptionstermine und mindestens 7 bzw. 14 Termine im Weiterbildungsseminar besucht werden, die übrigen Doppelstunden können nach Wahl des Teilnehmers in einem der beiden Formate absolviert werden.
Im Weiterbildungsseminar der Klinik erfolgt die Patientenvorstellung und Falldiskussion mit Schwerpunkt der psychiatrisch-psychopathologischen Einordnung, Diagnosestellung und Therapieoptionen über das gesamte Spektrum psychiatrischer Diagnosen. Bei den Fallkonzeptionsterminen des Mittwochsseminars werden jeweils 2 Patientenfälle unter dem Aspekt der verhaltenstherapeutischen Fallkonzeption mit Schwerpunkt der Herausarbeitung eines verhaltenstherapeutischen Störungsmodells und verhaltenstherapeutischer Therapieplanung besprochen.

 

Supervision

Die schriftliche Dokumentation der 240 Psychotherapiesitzungen soll neben dem Datum der Sitzungen eine kurze Angabe des Themas der Therapiestunde enthalten und, gemeinsam mit den Nachweisen für die stattgefundene Supervision des jeweiligen Falles nach durchschnittlich jeder 4. Therapiestunde, beim Weiterbildungsbefugten eingereicht werden. Die Supervisionsdokumentation soll das Datum der Supervisionsstunde und die Unterschrift des qualifizierten Supervisors enthalten und die Identifikation des besprochenen Falls z.B. über eine Chiffre-Nummer erlauben. Die Therapien sollen in der Regel in der Praxis bzw. am üblichen Arbeitsplatz der Weiterbildungskandidaten stattfinden. In Einzelfällen können Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Listen möglicher qualifizierter Supervisoren liegen am AWIP vor.

 

Selbsterfahrung

Ärzte in Weiterbildung können an den jährlich beginnenden Selbsterfahrungsgruppen über 120 Unterrichtseinheiten im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten teilnehmen. Die Teilnahme ist nur für den gesamten Kurs über 120 Unterrichtseinheiten möglich.
Weiterhin können über das AWIP mögliche Selbsterfahrungsleiter für Einzelselbsterfahrung empfohlen werden. Listen möglicher qualifizierter Personen liegen vor.

 

Begleitung der Ausbildung

Im Verlauf der Ausbildung sollen mindestens 3 Termine mit dem Weiterbildungsbefugten zur Planung der Weiterbildung, Verlaufsbesprechung und Abschlussbeurteilung vor Ausstellen eines Weiterbildungszeugnisses wahrgenommen werden. Die Gebühren für die Besprechungstermine orientieren sich an denen für Supervision.