Fortbildung

Ergänzungsqualifikationen

Da die Abrechnung bestimmter therapeutischer Elemente (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Gruppentherapie, Übende und Suggestive Verfahren), die im EBM-Leistungskatalog der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) aufgeführt sind, für Vertragsärzte bzw. - Therapeuten zugelassen ist, die über die entsprechenden Ergänzungsqualifikationen verfügen, müssen diese - sofern Interesse besteht - an einem anerkannten Ausbildungsinstitut erlangt werden. 

Das AWIP bietet optional zur Grundausbildung in Psychologischer Psychotherapie den Erwerb verschiedener Ergänzungsqualifikationen an. Diese können entweder von bereits approbierten Psychotherapeuten oder von Ausbildungskandidaten in fortgeschrittener Ausbildung besucht werden. Nach Absolvieren der jeweiligen Ergänzungsbausteine erhalten die Teilnehmer vom AWIP die Qualifizierung zur Verfahrensdurchführung, welche zur Abrechnungserweiterung führt. Ein Eintrag in das  Arztregister ist notwendig. Ausbildungskandidaten können erst mit Erwerb der Approbation den entsprechenden Eintrag in das Arztregister vornehmen.

Das AWIP organisiert für die theoretischen Grundlagen jährlich Seminare, die ab einer Mindestanzahl von zehn Teilnehmern angeboten werden. Die entsprechenden Theorieseminare sind optional und somit kostenpflichtig. Bei Interesse zur Teilnahme wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

 

Abrechnungserweiterung für Gruppentherapie

Die Ergänzungsqualifikation Gruppenpsychotherapie umfasst folgende Bestandteile:

  • 80 UE Selbsterfahrung in der Gruppe
  • 48 UE Theorie zur Gruppentherapie und Gruppendynamik
  • 120 UE Gruppenbehandlungen, auch in mehreren verschiedenen Gruppen, unter Supervision
  • 40 UE Supervision (Dichte also 1:3)

Ausbildungskandidaten des AWIP können die gesamte oder Teile der erforderlichen 120 UE Gruppenbehandlungen an der Psychotherapie-Ambulanz AWIP absolvieren. Externe Kolleginnen und Kollegen, welche die Abrechnungserweiterung für Gruppentherapie am AWIP erwerben möchte müssen die 120 UE Behandlungsstunden in einer Praxis oder Klinik unter Supervision absolvieren.

 

Abrechnungserweiterung für Übende und Suggestive Techniken

Zu den Übenden Techniken zählen Autogenes Training oder Jacobsonsche Relaxationstherapie (PMR). Zu den Suggestiven Techniken zählt die Hypnose. Hierzu ist der Besuch von zweimal 16 UE in einem Zeitabstand von mindestens 6 Monaten erforderlich (also: insgesamt 32 UE).

Ausbildungskandidaten des AWIP können die Abrechnungserweiterung für Übende und Suggestive Techniken prinzipiell kostenfrei erwerben, sofern sie sich zu den außerhalb des regulären Theoriecurriculums stattfindenden entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III anmelden. Für externe Interessenten fallen Kosten an, die direkt bei der Geschäftsstelle angefragt werden können.

 

Abrechnungserweiterung Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie

Die Bausteine für die Ergänzungsqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie müssen an KJP-Ausbildungszentren absolviert werden. Es besteht eine enge Kooperation mit dem Ausbildungszentrum für Verhaltenstherapie (AZVT) Ulm (Leitung: Prof. Dr. med. Jörg Fegert), bei dem die vollständige Ergänzungsqualifikation KJP erworben werden kann. Bei Interesse stellt das AWIP gerne den Kontakt her.

 

Aktuelle Fortbildungsreihen

Mittwochsseminar

Das Mittwochsseminar (15.00 - 18.15 Uhr, 4 Unterrichtseinheiten, vgl. aktuelles Programm) wird als offenes Angebot in erster Linie für die Assistenzärzte in Weiterbildung der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapie und der Abteilung Psychiatrie des Bundeswehrkrankenhauses mit Seminargestaltung durch wechselseitige Referenten der beteiligten Kliniken veranstaltet. Die Teilnahme ist für Mitarbeiter der beteiligten Kliniken kostenlos. Neben den Assistenzärzten können auch Ausbildungsteilnehmer am AWIP im Rahmen der freien Spitze und andere Kollegen teilnehmen, sofern eine Gesamtteilnehmerzahl von 25 nicht überschritten wird.
Im Rahmen des Mittwochsseminars  werden jährlich 3-4 Seminartermine mit wechselnden Referenten speziellen Weiterbildungsthemen im verhaltenstherapeutischen Kontext, sowie weitere  3-4 Termine zu Theorie und Praxis der verhaltenstherapeutischen Fallkonzeption angeboten. Assistenzärzte der Klinik für Psychiatrie III sind angehalten, im Rahmen ihrer Weiterbildung mindestens 3 eigene Patientenfälle an den Fallkonzeptionsterminen vorzustellen.