Alkohol und die Folgen

Alkoholabhängigkeit bzw. -sucht ist medizinisch und sozialrechtlich als Krankheit anerkannt, denn ohne fachliche Hilfe ist ihre Bewältigung kaum möglich. Die Kosten der Behandlung tragen deshalb ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend die Kranken- und Rentenversicherungsträger. Ziel der Behandlung ist in aller Regel die völlige Abstinenz, da die Versuche, Alkohol gelegentlich und gemäßigt zu konsumieren, erfahrungsgemäß scheitern. Sie lösen fast immer schwere Rückfälle aus, deren Überwindung die Betroffenen viel Kraft kostet.

Bei über 3 Promille Blutalkoholgehalt beginnt die schwere, akute Alkoholvergiftung, die im schlimmsten Fall zum Tod durch Atemstillstand führen kann. Für Erwachsene liegt der kritische Wert bei etwa sechs Gramm Alkohol pro Kilogramm Körpergewicht. Weitaus stärker gefährdet sind Kinder.

Die Unfallneigung steigt mit zunehmender Alkoholwirkung in allen Lebenssituationen steil an. Risiken werden unter Alkoholeinfluss teilweise gezielt gesucht. Auf Grund der betäubenden Wirkung des Alkohols kann es zu Verletzungen wie Verbrennungen und Erfrierungen kommen.

Alkohol und Medikamente beeinflussen einander in unberechenbarer, manchmal gefährlicher Weise. So kann z.B. die Wirksamkeit eines Medikaments aufgehoben oder die Wirkung des Alkohols um ein Vielfaches verstärkt werden. Dadurch steigt die Unfallgefahr in allen Lebensbereichen weiter, auch möglicherweise lebensbedrohliche Herz-Kreislauf-Probleme oder Vergiftungen können auftreten.

Besonders gefährlich ist die Kombination von Alkohol und psychisch wirksamen Medikamenten, vor allem Beruhigungsmitteln. Diese sind in ihrer Wirkungsweise dem Alkohol sehr ähnlich und können sich gegenseitig potenzieren, weshalb Alkoholkranke besonders schnell von ihnen abhängig werden können.

Betrunkene gefährden und schädigen nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte. Das gilt zum einen für alle unfallträchtigen Situationen. Zum anderen trägt Alkohol vielfach zum Ausbruch von Aggressivität und Gewalt gegen andere bei. Als alkoholtypische Vergehen gelten Körperverletzung, Totschlag, Vergewaltigung, Kindesmisshandlung und Gewalt in der Familie, zu nennen sind auch Beleidigung und Sachbeschädigung. Nach polizeilicher Erkenntnis stehen fast ein Viertel aller eines Gewaltdelikts Verdächtigen unter Alkoholeinfluss. Jährlich sterben in Deutschland schätzungsweise 42.000 Menschen direkt oder indirekt in Verbindung mit Alkohol.

Die Empfindlichkeit gegen Alkohol ist von Mensch zu Mensch verschieden. Ein absolut sicherer Grenzwert, der für wirklich alle gilt, kann daher nicht angegeben werden. Fachleute bezeichnen deshalb heute einen Alkoholkonsum, der nur in Ausnahmefällen die Gesundheit schädigt, als risikoarm. Die Grenze hierfür ziehen sie für Frauen bei nicht mehr als 20 g reinen Alkohol/täglich, für Männer wird dieser Wert mit 30 g reinem Alkohol/täglich angegeben. Jedoch sollte nicht täglich getrunken werden. Ein Zwischenschritt hilft, aus diesen abstrakten Werten, eine im Alltag hilfreiche Regel abzuleiten. Jeweils 10 g reinen Alkohols werden als eine Einheit erfasst. Und soviel ist z.B. enthalten in einem kleinen Bier einem kleinen Glas Wein bzw. Sekt oder einem Korn. Falsch ist die Ansicht, zu schweren gesundheitlichen Schäden könne es nur in Folge von Alkoholabhängigkeit kommen. Auch hoher gewohnheitsmäßiger Konsum birgt große Risiken und senkt die Lebenserwartung deutlich. In erster Linie nimmt die Leber Schaden, die den Alkohol im Körper abbaut. Leberschwellung, Leberverfettung und schließlich Leberzirrhose sind mögliche Folgen. Aufgrund der physiologischen Gegebenheiten (höherer Körperfettanteil bei Frauen, Frauen sind im Durchschnitt leichter und kleiner als Männer, Frauen haben eine geringere Konzentration des Alkohol abbauenden Enzyms) baut die weibliche Leber Alkohol langsamer ab und ist deutlich anfälliger für alkoholbedingte Schädigungen.

Gleichfalls besonders gefährdet ist das Gehirn. Jeder Rausch zerstört Millionen von Gehirnzellen. Zuerst leiden Gedächtnis und Konzentrationsvermögen, Kritik- und Urteilsfähigkeit, später die Intelligenz, bis hin zu völligem geistigen Abbau. Weitere Risiken kommen hinzu: Bauchspeicheldrüse, Magen und Darm können sich entzünden. Die Gefahr von Krebserkrankungen der Leber, des Magens, im Bereich von Mund- und Rachenhöhle, des Kehlkopfes und der Speiseröhre steigt. Alkoholmissbrauch beeinträchtigt auch die Potenz und das sexuelle Erleben. Bei andauerndem Missbrauch wird die Persönlichkeit grundlegend gestört. Alkoholkranke werden z.B. unzuverlässig, reizbar, depressiv und übertrieben eifersüchtig.

15 % aller Männer und 4 % aller Frauen sind in Deutschland alkoholgefährdet. 4,3 Millionen Deutsche sind alkoholabhängig, 5 % der männlichen Bevölkerung und 2 % der weiblichen Bevölkerung. 80.000 werden jährlich ein- oder mehrmals in Kliniken entgiftet, nur 35.000 erhalten jährlich fachkundige therapeutische Hilfe. 42.000 Menschen sterben jährlich an den schädlichen Folgen des Alkohols. Die volkswirtschaftlichen Schäden von Alkoholismus sind extrem hoch: Todesfälle, Krankheit, Unfälle, Kriminalität, verminderte Erwerbstätigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus produzieren Kosten in Milliardenhöhe. Das Thema betrifft jedoch nicht nur die Alkoholabhängigkeit, es kann viele Gründe geben, wann der Alkohol zum Problem wird: Wenn das Trinken immer mehr zum Alltagsleben dazugehört, wenn körperliche Probleme auftreten, wenn dadurch finanzielle Schwierigkeiten auftreten, wenn die Angehörigen zu leiden beginnen, wenn nicht mehr aufgehört werden kann, wenn die Arbeit belastet  usw. Das Problemkind heißt aber nicht Alkohol, sondern problematisch sind die Trinkgewohnheiten.

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Definitionen

Es wird zwischen Alkoholgefährdung, Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit unterschieden.

Alkoholgefährdung definiert sich über die Menge, der Situation unangemessener Konsum

Alkoholmissbrauch liegt vor, wenn der Konsum von Alkohol zu körperlichen und/oder psychischen und/oder psychosozialen Folgeschäden führt.

Alkoholabhängigkeit liegt vor,

  • wenn Entzugserscheinungen auftreten
  • wenn immer mehr Alkohol benötigt wird, um die gleichen Wirkungen zu erzielen
  • wenn Alkohol konsumiert wird, um die Entzugssymptome zu mildern
  • wenn der starke Wunsch oder eine Art Zwang zum Alkoholkonsum besteht
  • wenn verminderte Kontrollfähigkeit über Beginn, Beendigung und Menge des Alkoholkonsums vorliegt
  • wenn sich das Verhaltensmuster im Umgang mit Alkohol einengt (Alkohol wird auch zu unüblichen Gelegenheiten getrunken)
  • wenn andere Vergnügen oder Interessen zugunsten des Alkoholkonsums fortschreitend vernachlässigt werden
  • wenn Alkoholkonsum fortbesteht, obwohl die betroffene Person um die schädlichen Wirkungen weiß

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Fakten und Zahlen

Allgemeine Daten nach Angaben der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS):

  • der Pro-Kopf-Verbrauch an reinem Alkohol betrug 2005 circa 10,4 Liter. Bezogen auf die Art der Getränke sind das insgesamt etwa 122 Liter Bier sowie 20 Liter Wein, 4 Liter Sekt und 6 Liter Spirituosen.
  • 10 g Alkohol pro Tag gelten laut WHO als gesundheitlich unbedenklich. Nach den oben genannten Zahlen liegt der pro Kopf-Verbrauch je Einwohner  bei 22,5gAlk.
  • 1997 gehörten 14,1 Prozent der Männer und 7,4 Prozent der Frauen durch den täglichen Konsum von mehr als 40 g (Männer) bzw. 20 g (Frauen) Alkohol zu der Risikogruppe, die dadurch ihre Gesundheit gefährden.

Rund 4,3 Millionen Bundesbürger sind akut von Alkohol abhängig. Dies sind 2,4 Prozent der Bevölkerung ab 18 Jahren.
Alkohol-Missbrauch liegt aktuell bei 2,65 Millionen Menschen vor, das sind 4 Prozent der Bevölkerung.

Direkt oder indirekt in Verbindung mit Alkohol sterben in Deutschland jährlich rund 72.000 Menschen.

Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch Alkohol-Missbrauch entsteht, beläuft sich auf etwa 20,6  Milliarden Euro jährlich.

Rund zwei Millionen Kinder im Alter bis zu 18 Jahren müssen mit der Alkoholabhängigkeit eines oder beider Elternteile leben.

Das Einstiegsalter für regelmäßigen Alkoholkonsum ist auf 13 Jahre zurückgegangen.

20.000 Kinder werden jedes Jahr mit Behinderungen geboren, weil die Mütter in der Schwangerschaft Alkohol getrunken haben.

Alkohol ist eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle.

Sieben Prozent aller Straftaten oder rund 238.000 pro Jahr in werden in Deutschland unter Alkoholeinfluss begangen.

Bei 60 Prozent der 150.000 Verurteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr spielt Trunkenheit eine Rolle.

Etwa 1.500 Personen werden bei Unfällen mit Alkoholeinfluss getötet.

Arbeitsunfähigkeit und Invalidität wegen Alkoholabhängigkeit oder -psychose wird in etwa 92.000 Fällen pro Jahr festgestellt. Zur Frührente kommt es bei etwa 6.500 Fällen. In beiden Zahlen sind Fälle auf Grund anderer Krankheiten, die sich in Folge des Alkoholkonsums entwickeln, nicht enthalten.

Zehn bis zwölf Prozent der Bevölkerung konsumieren Alkohol in einer Größenordnung, die zwar nicht akut gefährlich ist, aber langfristig riskant.

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Alkoholabhängigkeit in der Arbeitswelt

  • der Altersschwerpunkt liegt bei alkoholabhängigen Menschen zwischen 30 und 50 Jahren (65 Prozent der Männer, 35 Prozent der Frauen)
  • Etwa 4,3 Millionen Menschen trinken täglich in Deutschland am Arbeitsplatz regelmäßig Alkohol
  • Von insgesamt 39,1 Millionen Arbeitnehmern sind etwa zwei Millionen alkoholkrank
  • der Anteil der alkoholgefährdeten Beschäftigten liegt in den Betrieben bei 10 Prozent
  • etwa 25 bis 30 Prozent der Arbeits- und Wegeunfälle gelten als alkohol- und/oder medikamentenbedingt
  • bei Abhängigkeitskranken ist mit einer suchtbedingten Minderleistung von rund 25 Prozent zu rechnen
  • Die Fehlzeiten bei Alkoholkranken liegen im Schnitt 16-mal höher als bei Nichtabhängigen
  • Alkoholkranke sind drei Mal so häufig in Betriebsunfälle verwickelt wie Nichtabhängige
  • Bis zu 30 Prozent der Arbeitsunfälle - rund 468 000 Unfälle pro Jahr - ereignen sich unter Alkoholeinfluss
  • bei einem Betrieb mit 1.000 Beschäftigten kostet dies jährlich im Durchschnitt fast 400.000 EURO.

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Alkohol und Unfallgefahren

  • bereits bei 0,2 Promille sind die Aufmerksamkeit, die Reaktionsfähigkeit, die Konzentration, der Gleichgewichtssinn, das Sehvermögen, das Denkvermögen, die Stimmungslage und die Handfertigkeit beeinträchtigt
  • bei 0,8 Promille (circa ein halber Liter Wein und ein Glas Schnaps) ergeben sich eine um 25 Prozent verminderte Sehfähigkeit, um 35 bis 50 Prozent verlängerte Reaktionszeit, ausgeprägte Konzentrationsschwäche, zunehmende Enthemmung, Selbstüberschätzung, Verengung des Blickfeldes (sogenannter Tunnelblick)
  • 1,3 Promille Alkohol im Blut (circa ein Liter Wein und ein Glas Whisky) bewirken massive Einbußen der Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit, Verlust der Kritikfähigkeit (Selbstüberschätzung), Sprach- und Orientierungsstörungen, starke Gleichgewichtsstörungen sowie Verschlechterung des räumlichen Sehens.

Mit zunehmendem Promillegehalt steigt die Unfallgefahr erheblich, und zwar bei:

  • 0,4 Promille 2-faches Unfallrisiko
  • 0,8 Promille 4-faches Unfallrisiko
  • 1,2 Promille 10-faches Unfallrisiko
  • 1,5 Promille 16-faches Unfallrisiko

 

Im Betrieb ist das Risiko natürlich auch von der Art der Tätigkeit abhängig. Bei Arbeiten, bei denen es auf hohe Konzentration und Aufmerksamkeit oder auf schnelle Reaktionen an-kommt, erhöht der Genuss von Alkohol die Gefährdung beträchtlich. Nach § 7 der BGV A 1 „Grundsätze der Prävention" ist der Genuss von Alkohol verboten. Beschäftigte dürfen sich durch Alkoholgenuss nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Sind sie infolge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, dürfen sie mit Arbeiten nicht beschäftigt werden. Diese Bestimmung gestattet eine auf die betrieblichen Gegebenheiten bezogene praxisnahe Regelung in jedem Einzelfall. Sie gestattet auch, bei der Beurteilung einer Gefährdung unter Berücksichtigung der Eigenart des Betriebes und der ausgeübten Tätigkeit strenge Maßstäbe anzulegen. Der Konsum von Spirituosen lässt in der Regel eine Gefährdung vermuten. Betriebliche Verbote, die jeglichen Genuss von alkoholischen Getränken während der Arbeitszeit und der Arbeitspausen untersagen, können nach Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Personalvertretung ausgesprochen werden. Das Beschäftigungsverbot zwingt nicht zur Entfernung aus dem Betrieb. Ob die Entfernung vertretbar ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

Unfallversicherungsschutz:

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt, wenn Alkoholeinfluss die rechtlich allein wesentliche Unfallursache für einen Arbeits- oder Wegeunfall ist. Bei Volltrunkenheit geht der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung stets verloren.

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Wie verhalte ich mich als Vorgesetzter?

Ein Hinderungsgrund frühzeitig einzugreifen ist die Angst, einen Mitarbeiter falsch zu verdächtigen, ihn in ein schlechtes Licht zu stellen, es sich mit dem Mitarbeiter und eventuell auch mit Kollegen oder dem Betriebsrat zu verderben. Um handeln zu können, ist es deshalb hilfreich, sich auf das zu besinnen, was man als Führungskraft täglich tun muss, nämlich Auffälligkeiten wahrnehmen und diese ansprechen. Grundlage für das Gespräch sind diese Auffälligkeiten und arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen. Hinzu kommt lediglich die Vermutung, dass diese Auffälligkeiten in Zusammenhang mit einem Alkohol-, Drogen-, Medikamentenproblem stehen könnten. Es ist jedoch sehr wichtig, diesen Verdacht auch zu äußern. Zum einen um zu signalisieren, dass es ist keine Schande ist, ein solches Problem zu haben und zum anderen, um im Rahmen der Fürsorgepflicht dem Mitarbeiter ein gezieltes Hilfsangebot machen zu können. Damit erhält der Mitarbeiter die Chance, den Verdacht durch Veränderung seines Verhaltens zu entkräften oder - falls der Verdacht zutrifft - etwas gegen sein Problem zu unternehmen.

Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Fehlzeiten

    • Häufung einzelner Fehltage
    • Fehltage häufig nach dem Wochenende
    • Entschuldigung durch Angehörige
    • nachträgliche Aufrechnung von Fehltagen gegen Urlaub
    • unbegründete Abwesenheit vom Arbeitsplatz
    • Leistungsminderung
    • starke Leistungsschwankungen
    • mangelnde Konzentrationsfähigkeit
    • auffallende Unzuverlässigkeit
    • Verhaltensänderungen
    • starke Stimmungsschwankungen
    • unangemessen nervös und/oder reizbar
    • großspurig/aggressiv oder unterwürfig/angepasst
    • Äußeres Erscheinungsbild/Auftreten
    • Vernachlässigung der Körperpflege/Kleidung
    • Händezittern, Schweißausbrüche
    • Artikulationsschwierigkeite

Trinkverhalten

    • Alkoholkonsum zu unpassenden Gelegenheiten
    • heimliches Trinken
    • demonstrative Vermeidung von Alkohol, Tarnung mit „Softdrinks"

 

Wichtige Handlungsimpulse:

  • Störungen/Verhaltensauffälligkeiten frühzeitig ansprechen
  • Ursachenklärung Fachleuten überlassen, keine Diagnose stellen
  • Chancen zur Verhaltensänderung einräumen
  • Heimfahrt (durch Betriebskraftfahrer) im akuten Trunkenheitsfall veranlassen und dokumentieren
  • Klare Absprachen treffen und auf deren Einhaltung achten
  • Feedback über die Entwicklung geben, im positiven wie im negativen Fall
  • Realistische Konsequenzen bei Nichtveränderung ankündigen und auch durchführen
  • Einbeziehen der Sozialberatung und Abstimmung der Vorgehensweise
  • Initiieren von Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen.

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Konsequente Gesprächsführung

Der Umgang mit suchtkranken Mitarbeitern gehört mit zu den schwersten Herausforderungen für Führungskräfte. Es können Jahre vergehen, bevor Suchtprobleme am Arbeitsplatz offensichtlich werden. Häufig dauert es zehn bis 15 Jahre, bis der Konsum von Alkohol oder anderen Substanzen soweit offenbar wird, dass gehandelt wird. Gefährdete und Abhängige versuchen gerade am Arbeitsplatz nicht aufzufallen, verhalten sich meistens überangepasst, versuchen es allen recht zu machen und haben keine Mühe, Auffälligkeiten scheinbar logisch zu erklären und konsequentes Handeln von Seiten des Betriebes zu verhindern. Ohne entsprechende Schulung und Beratung fällt es Vorgesetzten oft schwer, bestimmte Auffälligkeiten mit einem möglicherweise bestehenden Suchtproblem zu verbinden.

Auffälligkeiten bieten viele Ansatzpunkte für ein Gespräch mit dem Mitarbeiter und helfen dem Vorgesetzten, das Gespräch auf eine sachliche Ebene zu bringen. Vor allem weit über dem Durchschnitt liegende Kurzfehlzeiten eignen sich gut für den Gesprächseinstieg und die Einleitung von Maßnahmen. Ziel muss es sein, dem Mitarbeiter Grenzen zu setzen, den „vertuschten" Konsum von Substanzen zu erschweren und einen Veränderungsprozess einzuleiten. Im begründeten Einzelfall geht es vor allem darum, dass der Mitarbeiter die Auswirkungen seines Verhaltens spürt. Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom ersten Krankheitstag an:  Jeder Arztbesuch wird vom Betroffenen als Belastung empfunden und erhöht die Chance, dass das Thema „Abhängigkeit" auch ärztlicherseits angesprochen wird.
  • Persönliche Krankmeldung beim direkten Vorgesetzten: Durch das persönliche Telefonat erhält die Führungskraft einen klareren Eindruck  von der aktuellen Situation des Mitarbeiters.
  • Herausnahme aus der Gleitzeit, um eindeutige und überprüfbare Grenzen setzen zu können.
  • Urlaub nur nach vorheriger schriftlicher Beantragung, damit mögliche Verstrickungen vermieden werden.
  • Klare Regeln und konsequentes Kommunizieren der Regelverletzungen geben dem gefährdeten und abhängigen Mitarbeiter Orientierung. Gerade durch das konsequente Setzen von Grenzen kann die Bereitschaft für Veränderungen und Ausstiegsprozesse gefördert werden.
  • Eindeutige Aufgabenverteilung

Grundlagen für die Gesprächsführung

 

Folgende Fragen sollten Sie sich vor dem Gespräch stellen:

  • Wie kritisch ist die Situation des Betroffenen?
  • Was wollen Sie mit dem Gespräch erreichen? 
  • Welche Verhaltensweisen / Tatsachen machen Ihnen Sorgen? 
  • Welche Punkte sollten Sie unbedingt ansprechen? 
  • Wie wollen Sie das Gespräch beginnen? 
  • Wie wird der Betroffene vermutlich reagieren? 
  • Wie können Sie sich verhalten, damit es nicht zu einem "Schlagabtausch" kommt, Sie sich aber auch nicht "einwickeln" lassen?

Führen Sie ein Gespräch nur, wenn der Betroffene in einem nüchternen und aufnahmefähigen Zustand ist.

Wenn jemand zu stark unter Suchtmitteleinfluss steht, ist ein sinnvolles Gespräch nicht möglich. Außerdem hat er am nächsten Tag schon wieder vergessen, worüber Sie mit ihm gesprochen haben.

Zeigen Sie dem Betroffenen, dass Sie sich Sorgen um ihn machen.
Er muss spüren, dass Sie ihn nicht ablehnen und ihn "fertig machen" wollen, sondern dass es Ihr Wunsch ist, ihm zu helfen. Es ist sinnvoll, einen aktuellen Vorfall zum Anlass des Gesprächs zu nehmen.

Sagen Sie dem Betroffenen, warum Sie sich Sorgen machen.
Welche Verhaltensweisen sind Ihnen aufgefallen? Welche Folgen und Probleme haben sich daraus schon ergeben? Welche Konsequenzen sind darauf erfolgt? Welche Hilfsangebote können Sie ihm machen?

Schaffen Sie ein gutes Gesprächsklima.
Führen Sie das Gespräch nicht zwischen "Tür und Angel". Nehmen Sie sich Zeit und schaffen Sie Bedingungen, die ein ungestörtes Gespräch ermöglichen.

Versuchen Sie nicht, den Betroffenen davon zu überzeugen, dass er Suchtmittel abhängig ist.
Stellen Sie keine Diagnosen! Ihre "Diagnose" stärkt nur die Abwehrhaltung. Sie sind kein Fachmann und haben weder das Recht noch die Kompetenz, eine Diagnose zu stellen.

Machen Sie dem Betroffenen keine Vorwürfe.
Auch Vorwürfe verstärken nur die Abwehrhaltung. Vorwürfe macht der Betroffene sich selbst vermutlich schon genug.

Geben Sie keine "guten" Ratschläge und appellieren Sie nicht, "sich doch zusammenzureißen" und - beispielsweise - "weniger zu trinken".
Der Betroffene hat vermutlich schon mehrfach versucht, weniger Suchtmittel einzunehmen oder ganz auf sie zu verzichten. Wenn er abhängig ist, müssen diese Versuche scheitern.

Lassen Sie sich das Gespräch nicht aus der Hand nehmen.
Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über Trinkmenge, -gründe und -häufigkeit ein. Gehen Sie nicht auf Versuche des Betroffenen ein, von sich abzulenken und über andere zu reden.

 

 

Gliederungspunkte einer Gesprächsführung

  • Einbestellung zum Gespräch (Ort, Termin, zeitliche Begrenzung, Grund)
  • Begrüßung, Einleitung (zeitlicher Rahmen, Grund)
  • Positive Wertschätzung / Qualität der Beziehung / Persönliche Sorge
  • Verhaltensauffälligkeiten / Leistungsminderung (allgemein / konkret)
  • Vermutung Zusammenhang Suchtmittel (Alkohol / Medikamente / Drogen)
  • Hilfsangebote
  • Vereinbarung neuer Termin - weiteres Vorgehen (Kontrolle), Hinweis auf Konsequenzen bei Beibehaltung des Suchtmittelmissbrauchs

Hinweise zum Feedback 

  • Geben Sie positive Rückmeldung
  • Benennen Sie Ihre Kritik oder Verbesserungsvorschläge konkret 
  • Wenn Sie ein Feedback erhalten, kommentieren Sie dieses nicht. Hören Sie sich die Rückmeldung an und überlegen Sie, was Sie davon annehmen möchten und was nicht.

Klare Leitlinien helfen

Mit nur einem Gespräch lässt sich das Problem nicht lösen. Zum konsequenten Handeln gehört, dass für den Mitarbeiter und für die Führungskraft Klarheit besteht, wie die weiteren Schritte im betrieblichen Kontext aussehen, wenn sich im Verhalten des Mitarbeiters nichts verändert. Suchtprobleme im Betrieb können nur erfolgreich gelöst werden, wenn alle Beteiligten, Personalabteilung, Personalrat, nächst höhere Vorgesetzte, Betriebsarzt, innerbetriebliche Ansprechpartner (z. B. betriebliche Sozialberatung, Suchtkrankenhelfer), zusammenarbeiten. Sonst passiert es leicht, dass die einzelnen Institutionen sich über die „richtige" Vorgehensweise streiten und das Problem ungelöst fortschreitet. Erfolgt dies in einem Unternehmen häufiger, werden schwierige Personalprobleme immer seltener direkt angegangen und das Umfeld verhält sich wie der betroffene Mitarbeiter: es verheimlicht und bagatellisiert.
So wie beim Abhängigen die Toleranz gegenüber dem Suchtmittel steigt, so steigt beim Umfeld die Toleranz bezüglich Auffälligkeiten und arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen.

Die Dienstvereinbarung „Sucht“ gibt klare Handlungsvorgaben für Vorgesetzte vor und ist rechtsverbindlich.

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Dienstvereinbarung

Die Dienstvereinbarung beinhaltet die schriftlichen und von jedem einzusehenden Vorschriften, Regeln und Handlungsanweisungen bezüglich der innerbetrieblichen Vorgehensweise bei Abhängigkeitserkrankungen. Aus ihr ist ganz klar ersichtlich, welche konkreten Schritte gegebenenfalls unternommen und welche disziplinarischen Maßnahmen ausgesprochen werden. An der Universitätsklinik Ulm gibt es diese Dienstvereinbarung seit 1996. Sie wurde 2004 überarbeitet.

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Aufgaben der betrieblichen Suchtkrankenhilfe

  • Prävention, z. B. Informationsveranstaltungen für alle Beschäftigten des Betriebs
  • Schulung von Vorgesetzten, Informationen zum Thema Alkohol und Suchterkrankung sowie zu rechtlichen Fragen, Schulungen zur Gesprächsführung
  • Einzelfallarbeit, Motivationsarbeit, Hilfestellung bei der Einleitung von ambulanten oder stationären Therapien, Angehörigenarbeit, Hilfestellung bei der Wiedereingliederung in den Betrieb
  • Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit Facheinrichtungen (Beratungsstellen, Kliniken, Selbsthilfegruppen)
  • Bildung einer betrieblichen Selbsthilfegruppe

Weitere Informationen

Auskünfte zur Suchtproblematik sowie Adressen von Hilfsorganisationen erhalten Sie bei der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren, Postfach 1369, 59003 Hamm, Tel.: (0 23 81) 90150, Fax: (0 23 81) 153 31. Zudem verfügt jedes Bundesland über eine Landesstelle gegen Suchtgefahren.

Ein breites Informationsangebot zu Suchtmitteln enthält das Netzwerk „...mehr Gesundheit im Betrieb", eine Initiative der Landesarbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Saarland e. V.: www.gesanet.de [Suchtmittel am Arbeitsplatz]. Themen sind zum Beispiel Arbeitsrecht und Prävention.

 

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