Landeskrebregister Baden-Württemberg

Am 21. Februar 2006 wurde vom Landtag das Gesetz über die Krebsregistrierung in Baden-Württemberg verabschiedet.

Der Ablauf der Registrierung ist wie folgt:

Die Daten zu Diagnose, Therapie, und Verlauf (siehe: Datenkatalog) werden von den Meldern (CCC, Tumorzentren, Kliniken, Pathologen, niedergelassene Ärzte und Zahnärzte) an die Vertrauensstelle geschickt, dort überprüft und an das Landeskrebsregister weitergeleitet. Dort wird das Rekord Linkage durchgeführt und die epidemiologischen Daten werden an das Epidemiologische Krebsregister geschickt.

Es werden 5 Regionale Qualitätskonferenzen eingerichtet, die bei den 4 CCC und dem Tumorzentrum Stuttgart angesiedelt sind. Jeder Qualitätskonferenz wird ein Einzugsgebiet zugeordnet. Das Landeskrebsregister stellt die Daten in anonymisierter Form zur Verfügung.

 

Krebsregistergesetz

Datenkatalog Krebsregister

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