Genetische Diagnostik

Das Institut für Humangenetik ist vorwiegend in der mittelbaren Krankenversorgung tätig. Es werden spezielle genetische Untersuchungen angeboten sowie Untersuchungen für das Universitätsklinikum Ulm und externe Einsender durchgeführt. Dazu gehören die prä- und postnatale Chromosomendiagnostik und ausgewählte molekulargenetische Analysen zu einzelnen Krankheitsbildern (Differentialdiagnostik, präsymptomatische und prädiktive Gendiagnostik). Das Institut hat sich auf die Diagnostik hereditärer Formen von Tumoren spezialisiert. Außerdem gehören das Spektrum neuromuskulärer Erkrankungen sowie seltene monogene erblich bedingte Erkrankungen zum Untersuchungsumfang.

Zur Diagnostik wird in jedem Fall eine fachlich qualifizierte Humangenetische Beratung angeboten, die in der dem Institut angeschlossenen Humangenetischen Beratung durchgeführt wird.

Labordiagnostik

Medizinische Leitung
Prof. Dr. med. Reiner Siebert

Probenannahme: 0731 500-65434

Befundauskunft: 0731 500-65432

Fax: 0731 500-65471

Sie finden unser Labor:
Universitätsklinikum Ulm
Institut für Humangenetik
Diagnostik-Labor N25/Ebene 4 (Uni Ost)
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm

Medizinische Leitung
PD. Dr. med. Susanne Bens

Probenannahme: 0731 500-65434

Befundauskunft:  0731 500-65481

Fax:                     0731 500-65471

Sie finden unser Labor:
Universitätsklinikum Ulm
Institut für Humangenetik
Diagnostik-Labor N25/Ebene 4 (Uni Ost)
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm

Leistungsverzeichnis Molekulargenetik und Zytogenetik (Stand 08.2023)

Tagesaktuelle Liste der akkreditierten Untersuchungen

Anforderungsscheine für Laboruntersuchungen

... finden Sie hier

Molekulargenetische und zytogenetische Leistungen müssen lt. KBV (vom 01.07.2010) über einen Laborüberweisungsschein (Formblatt Nr. 10) abgerechnet werden. Bitte beachten Sie unbedingt die aktuelle Anlage 2 - Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung der KBV über die Verwendung von Vordrucken . Gebührenordnungspositionen der EBM Kapitel 11.4. und 19.4 werden NICHT der fachärztlichen Grundversorgung zugerechnet. Sie führen zum Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung. Die bisher praktizierte Mitteilung der Kennnummer 32010 ist daher seit dem 1.7.2016 nicht mehr erforderlich.

Seit dem 01.02. 2010 gilt in Deutschland das Gendiagnostikgesetz (GenDG). Genetische Untersuchungen bedürfen laut GenDG einer ausführlichen Aufklärung des Patienten sowie die schriftliche Einwilligung des Patienten oder deren gesetzlicher Vertreter. Darüber hinaus fordert das GenDG vor einer pränatalen und prädiktiven genetischen Diagnostik eine genetische Beratung.

Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass es uns nicht mehr möglich ist, Ihre Aufträge bei nicht vorliegender Einverständniserklärung und Erklärung zum Verbleib des restlichen Materials auszuführen.

According to the German Law (Gendiagnostikgesetz) genetic testing can only be performed with the patient's informed consent. Please use the form "Informed Consent to Perform Genetic Testing" to fulfill these requirements.