Bereich Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Was ist Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie?
Der Bereich Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm beschäftigt sich mit dem Grenzgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie und der Justiz.
Unser Angebot umfasst neben einer Gutachtenstelle auch den Aufbau eines Behandlungsangebotes für psychisch kranke Jugendliche und Heranwachsende mit delinquentem und aggressivem Verhalten.
Gutachtenstelle
Die Begutachtung von Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden stellt besondere und komplexe Anforderungen an Sachverständige. Neben fundierten Kenntnissen der relevanten juristischen Grundlagen sind es insbesondere entwicklungspsychologische, -neurologische und -psychopathologische Besonderheiten, die bei der Begutachtung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen eine wichtige Rolle spielen.
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm besitzt eine langjährige klinische und wissenschaftliche Expertise in Bezug auf die Erstattung von Sachverständigengutachten und forensische Fragestellungen und möchte daher der wachsenden Bedeutung forensischer Fragestellungen und dem Wunsch nach nachvollziehbarer Qualität bei der Begutachtung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verstärkt gerecht werden.
Wir erstatten Sachverständigengutachten aus allen Bereichen der forensischen Kinder- und Jugendpsychiatrie, wie Gutachten nach dem Jugendgerichtsgesetz, Gutachten zur Schuldfähigkeit, Gutachten zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, Gutachten zu Fragen der Kindswohlgefährdung, Gutachten zu sozialrechtlichen Fragestellungen (z. B. KJHG, SGB IX, SGB XI, OEG), Gutachten zu verwaltungsrechtlichen Fragestellungen, Gutachten zu Fragen der Glaubhaftigkeit, Gutachten zu Fragen der zivilrechtlichen, strafrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Unterbringung.
Auftraggeber für die Erstattung von Sachverständigengutachten können Gerichte, Staatsanwaltschaft oder Behörden sein. Gutachten im Auftrag von Privatpersonen erstatten wir nicht. Die Abrechung der Gutachten erfolgt in der Regel gemäß JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) zu Lasten des Auftraggebers.
Diagnostik und Behandlungsangebot
Ein differenziertes diagnostisches und therapeutisches ambulantes Angebot für psychisch kranke Jugendliche mit delinquentem und aggressivem Verhalten befindet sich im Aufbau.
Das Angebot wird eine differenzierte Diagnostik, eine psychiatrische Behandlung einschließlich medikamentöser Behandlung, ein psychotherapeutisches Behandlungsangebot, sowie sozialarbeiterische Beratungsangebote umfassen.
Ansprechpartner
Herr Dr. Marc Allroggen wird Ihnen als Leiter des Bereichs Forensik als Ansprechpartner für alle forensischen und gutachterlichen Fragestellungen zur Verfügung stehen.
Anfragen und Anmeldungen
Sekretariat Institutsambulanz
Frau Örüm
Tel.: 0731/50061636





