Beschwerdemanagement Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) hat das Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.

Über das nachfolgende Beschwerdeverfahren können Personen Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften melden und so dazu beitragen, die Folgen solcher Verstöße zu begrenzen und vergleichbares Fehlverhalten in Zukunft zu verhindern. Auch Hinweise zu menschenrechts- oder umweltbezogenen Risiken können über das Beschwerdeverfahren eingereicht werden