17.0 Private Zusatzversicherungen

Ist eine reine Privatsache, mit privatem Risiko und keiner generellen Empfehlung

Eine Berufsunfähigkeit gibt es nur noch bei den privaten Versicherungen. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine volle oder teilweise Erwerbsminderung. Eine volle Erwerbsminderung bekommt man zuerkannt bei dem Nachweis nur noch bis zu 3 Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können (eine teilweise Erwerbsminderung bei 3 – 6 Stunden täglich).

Die private BU-Rente hat meist dieselben Voraussetzungen für den Leistungsbezug.

Die Schwierigkeit ist die Gesundheitsprüfung die vor Versicherungsabschluss ausgefüllt bzw. nachgewiesen werden muss. Hier sollte man immer alle Angaben der Wahrheit entsprechend machen. Deshalb ist es einfacher eine solche Versicherung vor der genetischen Testung abzuschließen.

Auch ist es wichtig zu wissen, welche Krankheiten bereits vor Versicherungsabschluss bei den jeweiligen Ärzten/Hausarzt dokumentiert sind.

Ideal ist es im Grunde, bereits für seine Kinder eine Ausbildungsversicherung abzuschließen, die dann möglichst ohne Gesundheitsprüfung in eine BU-Versicherung umgewandelt wird.

Diese Versicherung passt sich an die gesetzlichen Vorgaben zur Einstufung in einen Pflegegrad an.

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben als Kooperationspartner ein privates Versicherungsunternehmen.

Die Pflegezusatzversicherung leistet im Pflegefall zusätzlich zur gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung einen Tagessatz, der dann zur freien Verfügung steht. Die Höhe des ausgezahlten Pflegetagegelds hängt davon ab, wie hoch der versicherte Tagessatz ist, in welchen Pflegegrad der Versicherte eingestuft wird und ob die Pflege zu Hause oder stationär erbracht wird.

Auch bei der Pflegezusatzversicherung werden Gesundheitsfragen gestellt – sie sind die Basis für eine individuelle Risikoeinschätzung.

Außerdem gibt es noch die Möglichkeit des "PflegeBahr"

Der Staat fördert die private Pflegezusatzversicherung „PflegeBahr“ mit fünf Euro pro Monat, wenn Sie als Versicherter einen Mindestbeitrag von zehn Euro selbst leisten. Die Regelung gilt seit 2013.

Vorteil: Jeder ab 18, der noch nicht pflegebedürftig ist, kann die Pflegezusatzversicherung PflegeBahr abschließen – ganz ohne vorherige Gesundheitsprüfung. Nachteil: Eine fünfjährige Wartezeit bis zum erstmaligen Bezug. Zudem wird der volle Tagessatz erst ab Pflegegrad 5 gewährleistet.

Diese Versicherung hilft bei allen Rechtsstreitigkeiten.

 
Übersicht