Wir machen uns stark für Kinderrechte im Krankenhaus!

Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Ulm (UKU) bekennt sich zur internationalen EACH-Charta (European Association for Children in Hospital). In zehn Artikeln ist darin festgelegt, welche Voraussetzungen eine Klinik erfüllen muss, um die Rechte von Kindern während der medizinischen Versorgung zu wahren.

Kinder haben ganz eigene Bedürfnisse und Wünsche. Um ihre Entwicklung und ihr Wohlbefinden nicht zu beeinträchtigen haben sie ein Recht darauf, dass ihre Bedürfnisse altersgerecht berücksichtigt werden. Es gehört zum Selbstverständnis der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Ulm Bedingungen zu schaffen, in denen sich die Patientinnen und Patienten wohlfühlen und altersentsprechend ganzheitlich betreut werden. Mit dem klaren Bekenntnis zur EACH-Charta verleihen wir diesem Selbstverständnis besonderen Ausdruck. Die Artikel der Charta reichen vom Recht auf Privatsphäre, altersgerechter Kommunikation und kindgerechter Umgebung bis zum Recht auf die Begleitung durch eine Bezugsperson.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen

Die Behandlung oder der längere Aufenthalt in einer Klinik sind ungewohnte Situationen, die bei Kindern oft mit Sorgen und Ängsten verbunden sind. Der psychologische Dienst der Kinderklinik hilft den Patientinnen und Patienten dabei, die Zeit in der Klinik möglichst stressfrei und mit wenigen psychischen Belastungen zu gestalten. Denn die Kinderklinik vertritt ein ganzheitliches Verständnis von Gesundheit. In Diagnostik und Therapie werden auch psychische und soziale Faktoren berücksichtigt, die sich auch in der EACH-Charta wiederfinden. Um bei Kindern und Eltern ein Bewusstsein für diese Rechte zu schaffen und deren Umsetzung in der Klinik zu vermitteln hat unser psychologische Dienst die zehn Kinderrechte bunt illustriert und in einfache Sprache übersetzt.

 

Die EACH-Charta: Starke Rechte für starke Kinder

Im Jahr 1988 haben zwölf internationale Kind- und Krankenhaus-Initiativen zehn Artikel über die Rechte von kranken Kindern und Jugendlichen verfasst. Mit der Gründung des Dachverbandes EACH wurden die Artikel in EACH-Charta benannt und sind inzwischen von führenden Medizin- und Pflegeverbänden anerkannt.

Die EACH Charta unterstützt und erkennt die Rechte des Kindes an, wie sie in der UN Konvention festgehalten sind. Insbesondere die Forderung, dass bei allen Maßnahmen das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist (Art. 3). Die EACH Charta bezieht sich außerdem auf den General Comment Nr. 15 (2013) des UN Kinderrechtsrates (UN KRR) über das Recht des Kindes auf das höchst erreichbare Maß an Gesundheit (Art. 24) sowie auf den General Comment Nr. 4 (2003) zur Gesundheit und Entwicklung von Jugendlichen.

Kennst du deine Rechte?

Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin möchte bei Kindern und Eltern ein Bewusstsein für die Rechte von Kindern schaffen und deren Umsetzung in der Klinik vermitteln. So können Unsicherheiten und Ängste, die es im Zusammenhang mit einem Klinikaufenthalt vielleicht gibt, abgemildert werden. Die Kinder können sich ihn einem Quiz spielerisch mit ihren persönlichen Rechten auseinandersetzen. Texte und Motive zu den Kinderrechten müssen dabei richtig zugeordnet werden. Wer seine Rechte gut kennt, findet am Ende auch das Lösungswort.

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