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Zeitpunkt einer kieferorthopädischen Behandlung

Behandlung
im Kindesalter

Eine kieferorthopädische Behandlung erfolgt bereits im Kindesalter, wenn

  • sich die Anomalie sonst deutlich verschlimmern würde
  • eine Wachstumshemmung befürchtet werden muss
  • die Verletzungsgefahr für Frontzähne und Lippen stark erhöht ist.

So werden seitliche und frontale Kreuzbisse, extreme Unterkieferrücklagen und Unterkiefervorlagen möglichst früh, jedoch selten vor dem 4. Lebensjahr therapiert.
Als kieferorthopädische Prophylaxe gehört das Abgewöhnen von Lutschgewohnheiten, Lippeneinlagerung, Zungenfehlhaltung, Mundatmung und anomalen Schlucken genauso zum Frühbehandlungskonzept, wie das Eingliedern von Lückenhaltern nach Zahnverlust durch Karies oder Trauma.

Behandlung
im jugendlichen Alter

Die Therapie von Zahn- und Kieferfehlstellungen erfolgt in der Regel im Alter von 9 bis 12 Jahren. Dabei werden das Wachstum, die Zahndurchbruchskräfte und die altersbedingte große Anpassungsfähigkeit der Kiefergelenke optimal genutzt.
Kleinere Zahnfehlstellungen sowie Kieferanomalien werden mit herausnehmbaren Geräten, z.B. Dehnplatten oder funktionskieferorthopädischen Geräten wie VDP, RDP, Aktivator oder Bionator behandelt.
Größere Zahnfehlstellungen werden nach Durchbruch der meisten bleibenden Zähne mit einer festsitzenden Apparatur (Multiband) behandelt.

Behandlung
im Erwachsenenalter

Die Erwachsenenbehandlung erfolgt meist mit einer festsitzenden Apparatur (Mulitband) und kann indiziert sein

  • vor einer prothetischen Versorgung mit Kronen oder Brücken
  • vor einer Implantatversorgung
  • bei Kiefergelenksbeschwerden
  • bei Einzelzahnwanderungen
  • bei Engstand in der Unterkieferfront
  • bei verstärkter Lückenbildung der Oberkieferfront
  • kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung

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