Was ist die elektronische Patientenakte?
In der elektronischen Patientenakte (kurz: ePA) werden alle relevanten Gesundheitsdaten digital zusammengefasst. Die ePA ist eine lebenslange, digitale Sammelmappe, in der alle wichtigen Informationen zum Gesundheitszustand und der Krankheitsgeschichte einer Patientin oder eines Patienten gespeichert werden. Diese Daten können einerseits von den Patient*innen selbst jederzeit selbstständig eingesehen und andererseits auch den behandelnden Ärzt*innen zugänglich gemacht werden.
Die ePA für alle ist das Kernelement des Digital-Gesetzes, das am 14. Dezember 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.
Planmäßig gestartet ist die ePA am 15. Januar 2025. Die Krankenkassen haben allen Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt, die nicht widersprochen haben. Parallel hat die Erprobungsphase der ePA in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken sowie in Teilen NRWs begonnen. Nach erfolgreicher Erprobung werden Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die ePA bundesweit nutzen.
Welche Vorteile hat die ePA?


Die ePA für alle verschafft dem behandelnden medizinischen Personal einen schnellen Zugriff und verbesserten Überblick über bestehende Gesundheitsdaten. So können Behandlungen individualisiert und Therapien direkt an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden. Zusätzlich werden unnötige Doppeluntersuchungen vermieden.
Die ePA stärkt zudem die Datenhoheit der Versicherten. Patient*innen entscheiden selbst, wer Zugriff auf welche Daten hat und wie lange. Dieser Zugang ist freiwillig und individuell anpassbar.
Die ePA fördert eine vernetzte Gesundheitsversorgung. Mit Zustimmung der Patient*innen können Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser auf die hinterlegten Informationen zugreifen. Das erleichtert Arztwechsel, verhindert Doppeluntersuchungen und verbessert die Betreuung chronisch kranker Menschen.
Die Gesundheitsdaten werden verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort nur für Leistungserbringer, und nicht für die Krankenkassen, erreichbar.
Wo stehen wir momentan? Was sind die nächsten Schritte?
Nach Abschluss der Testphase in den Modellregionen startet der bundesweite Rollout der ePA am 29. April. Schrittweise soll die elektronische Patientenakte dann von allen gesetzlich Versicherten genutzt und von Ärztinnen, Ärzten sowie Apotheker*innen im Versorgungsalltag eingesehen werden können. Verpflichtend ist die Anwendung der ePA im Gesundheitssystem ab dem 1. Oktober 2025.
Sobald das erforderliche System von dem Anbieter bereitgestellt und die Pilotierung erfolgreich abgeschlossen wurde, kann die Implementierung der ePA am Universitätsklinikum stattfinden. Das System steht voraussichtlich innerhalb der nächsten Wochen für die Testung am UKU zur Verfügung.
ePA-Erklärfilm
Im Erklärfilm der gematik GmbH "Die neue ePA" erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung und Übersicht zur elektronischen Patientenakte.