15.0 Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis hilft, solange man noch im Berufsleben stehen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bekommt man einen Kündigungsschutz, mehr Tage Urlaub und hat einen Anspruch auf eine Beratung und Betreuung durch das Integrationsamt.
Mit einem GdB von 30 kann eine Gleichstellung beantragen werden, um den gleichen Schutz und Vergünstigungen wie bei einem GdB von 50 zu bekommen.
Nach der Berentung sind es vor allem die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis die einen Nachteilsausgleich zur Behinderung schaffen sollen.
G — Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
aG — Außergewöhnliche Gehbehinderung
RF-Rundfunkgebührenermäßigung
Beim Versorgungsamt, im zuständigen Landratsamt, beantragt man einen Schwerbehindertenausweis. Dort wird man nicht persönlich begutachtet, sondern der Sachbearbeiter entscheidet auf Grundlage der vorgelegten medizinischen Unterlagen.
Wichtig: Man muss sich um gute und aussagekräftige medizinische Unterlagen kümmern, die die Einschränkungen zum Ausdruck bringen.
Übersicht
- 1.0 Auto fahren- Verkehrstüchtigkeit
- 2.0 Behörden
- 3.0 Berentung
- 4.0 Haushaltshilfe
- 5.0 Hausnotruf
- 6.0 Hilfsmittel
- 7.0 Osteuropäische Pflegekräfte-24-Stunden-Pflege zu Hause
- 8.0 Parken
- 9.0 Patientenverfügung
- 10.0 Pflegeeinstufung
- 11.0 Pflegeheim
- 12.0 Rehablitation
- 13.0 Rundfunkgebührenbefreiung
- 14.0 Schriftverkehr-Unterstützung/Hilfen
- 15.0 Schwerbehindertenausweis
- 16.0 Therapien
- 17.0 Versicherungen
- 18.0 Vorsorgevollmacht
- 19.0 WC-Schlüssel für Behinderten WCs
- 20.0 Widerspruch
- 21.0 Wohnen barrierefrei und sicher - Zuschüsse
- 22.0 Wohngeld
- 23.0 Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse