Modellvorhaben Genomsequenzierung nach § 64e SGB V

 

Am 1. Juli 2024 startete das bundesweite "Modellvorhaben Genomsequenzierung" (MV GenomSeq). Mit Inkrafttreten des § 64e SGB V am 01.04.2024 wurde die gesetzliche Grundlage für die Implementierung des Modellvorhabens geschaffen. Vorrangiges Ziel des fünfjährigen Projektes ist die Verbesserung der Versorgung von seltenen und onkologischen Erkrankungen durch die Etablierung von Genomsequenzierung in der Routineversorgung der Universitätsklinika. Zudem eröffnet das Vorhaben die Möglichkeit der Kostenerstattung für gesetzlich- als auch privatversicherte Patienten.

Bei Einschluss eines Privatpatienten in das Modellvorhaben, finden Sie unter folgendem Link die Mitglieder des PKV-Verbands: www.pkv.de/verband/ueber-uns/mitglieder-pkv-verband/

Ein weiteres Ziel des MV GenomSeq ist, Daten zur Analyse der genetischen Information (des Genoms) sowie Daten zur Diagnose und zum weiteren Behandlungsverlauf der Erkrankung des Patienten zu erheben und zum Zweck der Verbesserung der Versorgung, der Qualitätssicherung und der Evaluation des Modellvorhabens sowie der wissenschaftlichen Forschung zu nutzen.

Das Universitätsklinikum Ulm hat zum 30.09.2024 seinen Beitritt zum MV GenomSeq für die Bereiche seltene Erkrankungen und onkologische Erkrankungen beschlossen.
In diesem Zusammenhang wurden die beteiligten Einrichtungen beauftragt, die erforderlichen Strukturen und Prozesse zur Umsetzung des Modellvorhabens zu implementieren. Als Leistungserbringer für die onkologischen Erkrankungen hat das ZPMU bereits Vorkehrungen zur Erweiterung des bisherigen Diagnostik-Portfolios getroffen und den Prozess für WES-Analysen etabliert. Auch die WGS-Diagnostik wird in Kürze routinemäßig zur Verfügung stehen. 
Seit Februar 2025 erfolgen erste Einschlüsse im Bereich onkologische Erkrankungen. Innerhalb des MoFa wird zunächst die Möglichkeit des Einschlusses in einem sog. "Indikationsboard" (= MoFa-Erstvorstellung) geprüft, anschließend kann der Patient am Modellvorhaben Genomsequenzierung nach § 64e SGB V teilnehmen.

Bei Empfehlung zum Einschluss ins Modellvorhaben ist neben einem unterschriebenen Broad Consent eine schriftliche Teilnahmeerklärung des Patienten und eine Einwilligung nach GenDG erforderlich.
Die Dokumente zum Download sowie alle wichtigen Information zum Ablauf finden Sie am Ende der Seite unter "Downloads" oder hier.

   

   

    

   

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