Versicherungsschutz in klinischen Studien/Prüfungen

Neuer Prozess zur Beantragung der Probandenversicherung

Versicherungsschutz in klinischen Studien/Prüfungen

Der/die Sponsorbevollmächtigte/Studienleitung ist verantwortlich für die Beantragung und den Abschluss der erforderlichen Versicherung(en) im Rahmen der Durchführung der geplanten eigeninitiierten klinischen Studie (IIT). Die Frage des Versicherungsschutzes ist schon in die Planungsphase miteinzubeziehen.

Über den Jahres-Rahmenvertrag mit ECCLESIA stehen Probandenversicherungen für folgende klinische Studien/Prüfungen der Universitätsmedizin Ulm zur Verfügung (jeweils inkl. Unfall/Wege-Versicherung):

  • Klinische Prüfungen mit Arzneimitteln
  • Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten
  • Klinische Studien/Prüfungen, für die keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht (freiwillige Probandenversicherung)
  • Klinische Prüfungen im Geltungsbereich des Strahlenschutzgesetzes/der Strahlenschutzverordnung in Verbindung mit der klinischen Prüfung eines Arzneimittels/Medizinprodukts
  • Klinische Studien im Geltungsbereich des Strahlenschutzgesetzes/der Strahlenschutzverordnung

Bitte beachten Sie, dass alle Fragen zur Versicherungspflicht Ihrer klinischen Studie vor Antragstellung geklärt sein müssen, im Zweifel unter Einbeziehung der zuständigen Bundesoberbehörde. Versichert werden ausschließlich Prüfzentren in Deutschland.

Ablauf und Anmeldung zur Probandenversicherung nur für interne Mitarbeiter