Stellungnahme zur Berichterstattung über „Cytotec zur Geburtseinleitung“

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher unserer Homepage,

seit einigen Tagen wird in der Presse breit berichtet, dass in der Hälfte der deutschen Geburtskliniken ein Medikament zur Geburtseinleitung eingesetzt werde, welches dafür nicht zugelassen sei. Es sei unter Geburtshelfern umstritten und habe Mütter und Kinder geschädigt.

Viele der Aussagen in den Berichten sind missverständlich, manche auch sachlich nicht korrekt.

  • Anders als behauptet, ist Misoprostol besser erforscht als jedes andere Verfahren zur Geburtseinleitung. Misoprostol hat die beste Wirksamkeit, und seine Nebenwirkungen sind eher geringer als bei anderen Medikamenten.
  • Es ist zutreffend, dass 'Cytotec 200' (so der Name des Medikaments) nicht für die Geburtseinleitung zugelassen ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es deshalb nicht angewandt werden darf. Eine Vielzahl der Medikamente, die wir in der Geburtshilfe einsetzen, wurde nicht im Rahmen der Zulassungsstudien erprobt, die üblicherweise für die formelle 'Zulassung' erforderlich wären. Denn diese Studien schließen zumeist Schwangere (und auch Kinder) aus. Deshalb erfolgt der Einsatz dieser Medikamente im sogenannten 'Off-Label-Use' (nach vorheriger Aufklärung über die Situation, und warum wir dieses Verfahren empfehlen).
  • Angewandt wird nicht 'Cytotec 200', sondern dessen Wirkstoff 'Misoprostol', und dies nur in einem Bruchteil der in Cytotec enthaltenen Dosierung.
  • Generell sollte eine Geburtseinleitung nur erfolgen, wenn es dafür einen medizinischen Grund gibt. In solchen Situationen sprechen wir mit Ihnen über die möglichen Behandlungsalternativen.
  • Es ist gut bekannt, dass Misoprostol bei manchen Schwangeren nicht angewandt werden darf (z.B. bei einem vorangegangenen Kaiserschnitt). Dies wird an unserer Klinik streng beachtet.
  • Misoprostol zur Geburtseinleitung ist unter Geburtshelfern nicht generell umstritten: es wird an der überwiegenden Mehrzahl der großen Zentren für Geburtshilfe ('Perinatalzentren') eingesetzt. Darüber hinaus ist es in einer Vielzahl unserer Nachbarländer (darunter z.B. Frankreich und die skandinavischen Länder) zur Einleitung einer Geburt auch formell zugelassen. Nach derzeitigem Stand wird dies Ende des Jahres auch in Deutschland der Fall sein.

Hier finden Sie eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie der geburtshilflichen Fachgesellschaften in Deutschland.

Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wenn Sie Fragen oder Besorgnis haben.

Prof. Dr. Frank Reister                Susanne Lehr                     Prof. Dr. Wolfgang Janni
Leiter Sektion Geburtshilfe        Leitende Hebamme            Ärztlicher Direktor