HNO-NEWS II/2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Deutsche Ärztetag hat im Mai 2018 unter anderem die Novellierung einer kompetenzbasierten (Muster-)Weiterbildungsordnung verabschiedet und es steht zu erwarten, dass diese auch von den zuständigen Landesärztekammern übernommen wird. Hiernach kann die (HNO-fachärztliche) Weiterbildung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich erfolgen.

Was als chancenreiche Novellierung angedacht ist, wird uns vor gewisse Herausforderungen stellen. Sind die jungen Ausbildungsassistenten überhaupt bereit, einen relevanten Anteil ihrer Ausbildung außerhalb einer stationären Hauptabteilung zu absolvieren? Welche Strukturqualität muss die ambulante Einrichtung aufweisen und welche Inhalte werden bei der Facharztweiterbildung (beispielsweise Assistenzen bei komplexen Eingriffen, Bereitschaftsdienste, interdisziplinäre und onkologische Krankheitsbilder) gefordert? Dies sind nur einige der zu lösenden zukünftigen Fragen, mit denen wir uns aktuell, vom HNO-Präsidium beauftragt, als Weiterbildungskommission beschäftigen.

Meines Erachtens tun wir gut daran, schon jetzt über mögliche Kooperationsmodelle nachzudenken, welche eine intersektorale Ausbildung erlauben und ich bin diesbezüglich sehr offen für Ihre Anregungen.

Weiterhin wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre konkreten Themenwünsche für den Südwestdeutschen HNO-Kongress in Ulm vom 20.-21. September 2019 mitteilen könnten und bitte schon jetzt das Datum vorzumerken.

In jedem Fall freue ich mich auch weiterhin über den konstruktiven kollegialen Dialog.

Ihr Prof. Dr. med. T. Hoffmann

HNO-News II/2018