Universitäre Pathologie basiert seit Gründung des Faches auf der Durchführung klinischer Obduktionen. Auch heute sind klinische Obduktionen ein wichtiger Bestandteil der modernen Krankenhausmedizin. Sie ermöglichen es, Krankheitsverläufe und Todesursachen genau zu verstehen oder medizinische Diagnosen sowie Therapien rückblickend zu überprüfen. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse tragen wesentlich zur Qualitätssicherung des Krankenhauses. Hierbei wird interdisziplinär mit den behandelnden Teams eng zusammengearbeitet, um aus jeder Obduktion wichtige Erkenntnisse zur kontinuierlichen Verbesserung der Patientenversorgung zu gewinnen.
Wenn Sie eine Obduktion beauftragen möchten, kontaktieren Sie bitte unserer Obduktionsassistentin Frau L. Hörmann, um die Obduktion anzumelden und um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Außerdem benötigen wir für die Durchführung der klinischen Obduktion folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Obduktionsantrag (inklusive Unterschiften der Angehörigen und der beauftragenden Ärzte)
- Todesbescheinigung
- Bei „unklarer Todesursache“: Freigabe der Staatsanwaltschaft
- Arztbrief mit Diagnosen und Therapien
Die Obduktion findet erst statt, wenn uns alle Unterlagen vollständig und ausgefüllt vorliegen.
Under construction
- Äußere Leichenschau
- Innere Leichenschau durch Eröffnung der Körperhöhlen (Kopf, Brusthöhle, Bauchhöhle)
- Entnahme und Aufarbeitung der Organe zur Gewinnung von Gewebeproben für die histologische Untersuchung
- Begutachtung der Proben unter dem Mikroskop
- Dokumentation und Erstellen des Obduktionsberichts
Als beauftragender Arzt haben Sie die Möglichkeit bei der Organpräsentation anwesend zu sein.
Zwei Wochen nach der Obduktion erhalten Sie postalisch den Obduktionsbericht. Der neuropathologische Obduktionsbericht wird vom Institut für Neuropathologie innerhalb von 6 Wochen nach der Obduktion erstellt und Ihnen zugesendet.
Wir bitten Sie, das Ergebnis der Obduktion mit den Angehörigen des Verstorbenen/ der Verstorbenen zu besprechen und in den klinischen Kontext zu setzen. Über Sie oder den Hausarzt können Angehörige den Obduktionsbericht erhalten. Das Institut für Pathologie händigt keine Obduktionsberichte an die Angehörigen aus.
Neben den klinischen Obduktionen führen wir als universitäres Institut für Pathologie auch Privatobduktionen durch. Diese werden auf Wunsch der Angehörigen ausgeführt, sofern keine behördlichen Vorgaben entgegenstehen.
Der Wunsch nach einer Privatobduktion entsteht häufig aus dem Bedürfnis nach Klarheit. Wenn Todesumstände unklar erscheinen, medizinische Fragen offenbleiben oder Unsicherheiten hinsichtlich des Krankheitsverlaufes bestehen, kann eine Obduktion zu Antworten führen.
Angehörige sind dazu berechtigt eine Privatobduktion vornehmen zu lassen, wenn:
- der Verstorbene zu Lebzeiten keine Einwände dagegen erhoben hat
- auf der Todesbescheinigung eine „natürliche Todesart“ vermerkt wurde
- auf der Todesbescheinigung eine „unklare Todesart“ vermerkt wurde, jedoch die Staatsanwaltschaft den Verstorbenen/ die Verstorbene zur Bestattung freigegeben hat
Bitte senden Sie uns per Fax (0731 500 56396) folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Obduktionsantrag (inklusive Unterschift des beauftragenden Angehörigen)
- Todesbescheinigung
- Kostenübernahmeerkärung
- Bei „unklarer Todesursache“: Freigabe der Staatsanwaltschaft
- ggf. Arztbrief mit Diagnosen und Therapien
Anders als bei klinischen Obduktionen müssen bei Privatobduktionen die Kosten von den Angehörigen übernommen werden.
Die Obduktion findet erst statt, wenn uns alle Unterlagen vollständig und ausgefüllt vorliegen.
Der Leichnam ist über Ihren Bestatter an das Institut für Pathologie am Oberen Eselsberg, M23, Ebene 4 zu überführen.
Ablauf einer Obduktion:
- Äußere Leichenschau
- Innere Leichenschau durch Eröffnung der Körperhöhlen (Kopf, Brusthöhle, Bauchhöhle)
- Entnahme und Aufarbeitung der Organe zur Gewinnung von Gewebeproben für die histologische Untersuchung
- Begutachtung der Proben unter dem Mikroskop
- Dokumentation und Erstellen des Obduktionsberichts
Auf Wunsch kann aber auch nur eine Teilobduktion durchgeführt werden, bei welcher nur ausgewählte Organe entnommen und mikroskopisch begutachtet werden.
Nach der Obduktion werden die Körperhöhlen ähnlich wie bei einer OP mittels Nähte verschlossen, so dass diese durch Kleidung verdeckt werden können, falls Sie beim Bestatter eine Aufbahrung wünschen. Der oder die Verstorbene kann direkt nach Beendigung der Obduktion von Ihrem Bestatter abgeholt werden, so kommt es zu keinen Verzögerungen bei der Bestattung.
Zwei Wochen nach der Obduktion erhält Ihr Hausarzt (Angabe bitte auf dem Obduktionsantrag) den Obduktionsbericht und kann diesen mit Ihnen besprechen; sollte das Hirn untersucht werden, so erhält Ihr Hausarzt diesen Bericht nach 6 Wochen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir die Berichte grundsätzlich nicht an Privatpersonen versenden da diese medizinischen Fachbegriffe enthalten. Ohne entsprechende ärztliche Erläuterung können so Missverständnisse entstehen.
Wenn Sie sich für eine Privatobduktion Ihres Angehörigen interessieren, können Sie sich gern bei unserer Obduktionsassistentin
Frau L. Hörmann melden. Sie klärt mit Ihnen gemeinsam offene Fragen und bespricht das weitere Vorgehen.
Kontakt Obduktionsassistenz
Bei Fragen zum Thema Obduktionen wenden Sie sich bitte an unsere Obduktionsassistentin, Frau L. Hörmann (0731 500 56347).
