Unter dem Titel „Kampf dem K.o.“ wurde in Ulm durch die finanzielle Förderung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württembergs ein einzigartiges Kooperationsprojekt ins Leben gerufen, das Aufklärungsarbeit zu K.O.-Tropfen leistet und gleichzeitig erstmals systematisch Daten zur unfreiwilligen Einnahme solcher Substanzen im Ulmer Raum erhoben hat. Beteiligt sind das Institut für Rechtsmedizin Ulm (Prof. Dr. Sebastian Kunz, Séverine Baisch), die Zentralen Interdisziplinären Notaufnahmen des Universitätsklinikums Ulm (Prof. Dr. T. Datzmann), des Bundeswehrkrankenhauses Ulm (Oberfeldarzt Dr. J. Lührs) und der Donauklinik Neu-Ulm (Dr. K. Keller), die Stadt Ulm (Team Chancengleichheit und Vielfalt) sowie der Verein Frauen helfen Frauen Ulm e.V.
Im Erhebungszeitraum konnten keinerlei Fälle einer Verabreichung von K.-O.-Tropfen, die in Zusammenhang mit dem Ulmer Nachtleben stehen, nachgewiesen werden. Im Fokus des Projekts stehen Aufklärung, Information und Prävention.
Erste systematische Erhebung in Ulm
Das Phänomen der unfreiwilligen Verabreichung von K.O.-Tropfen mit oder ohne Ausnutzung der hierdurch hervorgerufenen Handlungsunfähigkeit ist ein allgegenwärtiges Thema, zu dem es bislang weder lokal noch bundesweit eine fundierte statistische Datenerhebung oder auch nachhaltige Präventionsmaßnahmen gibt.
Im Zeitraum vom 01.01.2024 – 31.12.2025 wurden die im Rahmen der akut ärztlichen Versorgung abgenommenen Blut- und Urinproben von Patient*innen der zentralen Notaufnahmen des Bundeswehrkrankenhauses Ulm, des Universitätsklinikums Ulm und der Donauklinik Neu-Ulm, welche potenziell unfreiwillig K.O.-Mittel verabreicht bekommen haben, routinemäßig in der Toxikologie des Instituts für Rechtsmedizin in Ulm auf etwaige zentral dämpfende Wirkstoffe untersucht. Die Patient*innen wurden im Nachgang von Mitarbeiter*innen des Instituts für Rechtsmedizin über die Ergebnisse informiert und über ihre Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt. In enger Zusammenarbeit mit einem Netzwerk aus Rechtsanwält*innen, Psycholog*innen, Frauenhäusern und Seelsorger*innen konnte die Betreuung der Betroffenen sichergestellt werden.
Von Januar 2024 bis Dezember 2025 wurden insgesamt 62 Verdachtsfälle einer unfreiwilligen Verabreichung von K.O.-Mitteln dokumentiert. Die toxikologische Auswertung von Blut- und Urinproben der Betroffenen – durchgeführt durch das Institut für Rechtsmedizin – ergab in den Jahren 2024 und 2025 in keinem Fall einen eindeutigen Hinweis auf eine Verabreichung klassischer K.O.-Substanzen im Zusammenhang mit dem Ulmer Nachtleben und der Clubszene. In den überwiegenden Fällen war Alkohol der nachgewiesene zentral dämpfende Wirkstoff, teils in Kombination mit Tetrahydrocannabinol (THC) oder Medikamenten im Rahmen einer Dauermedikation. Auch andere Drogen wie Amphetamine oder MDMA waren im Rahmen eines Eigenkonsums vertreten.
Ein Fall der 62 analysierten Proben erwies sich als positiver K.O.-Mittel Fall, der sich im häuslichen Umfeld ereignete. Der Vorfall steht jedoch in keinem Zusammenhang zum Ulmer Nachtleben.
Prävention und Aufklärung als oberstes Ziel
Begleitend zur wissenschaftlichen Analyse wurde eine breit angelegte Präventionskampagne auf Social Media Plattformen, über Flyer und Informationen bei Veranstaltungen fortgeführt. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Jahres 2024 wurden ab Mitte des Jahres 2025 im Rahmen der Kampagne auch Alkohol und andere Drogen stärker berücksichtigt und der Fokus auf ein „sicheres Feiern“ gelegt.
