Für die Kinder von Beschäftigten des Universitätsklinikums Ulm und der Medizinischen Fakultät ist auch 2026 in Zusammenarbeit mit der Universität Ulm ein Ferienprogramm für Kinder ab dem Schulalter geplant.
Das Universitätsklinikum und die Medizinische Fakultät planen darüber hinaus ein Platzkontingent im Ruhetal in den Pfingst- und Sommerferien für Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren anzubieten. Voraussetzung ist allerdings, dass uns die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ulm wie im letzten Jahr auch ein Platzkontingent zur Verfügung stellt. Näheres ist zum jetzigen Zeitpunkt (02.01.2026) leider noch nicht bekannt.
Wir gehen derzeit davon aus, dass bis Mitte/Ende Januar 2026 feststeht, welche Ferienprogramme angeboten werden können.
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.
Ob und in welchem Umfang das Universitätsklinikum Ulm und die Medizinische Fakultät der Universität Ulm auch im Jahr 2026 wieder ein Platzkontingent für Kinder im Alter von 7-14 Jahren für die Ruhetalfreizeiten in den Pfingst- und Sommerferien erhalten können, steht zum jetzigen Zeitpunkt (02.01.2026) noch nicht abschließend fest.
Weitere Informationen werden hier veröffentlicht, sobald näheres bekannt ist.
Sowohl für die Ferienfreizeiten in Zusammenarbeit mit der Universität als auch für unsere Plätze bei der Ruhetalfreizeit stehen noch keine konkreten Anmeldetermine fest. Wir werden Sie informieren, sobald eine Anmeldung für unsere Plätze möglich ist.
Steuer- und Sozialversicherungspflicht
Das Universitätsklinikum Ulm und die Medizinische Fakultät bieten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie an mehreren Wochen ein Ferienprogramm für Kinder an und übernehmen einen Teil der Kosten.
Dieser Zuschuss ist bereits bei den auf diesen Seiten genannten Elternbeiträgen in Abzug gebracht bzw. fließt beim Ruhetal in den Platz-"erwerb" und führt nicht zur Reduzierung des Elternbeitrags.
Zuschüsse des Arbeitgebers an Beschäftigte zur Ferienbetreuung, die für schulpflichtige Kinder gezahlt werden, stellen einen geldwerten Vorteil dar und werden somit sowohl bei der Ermittlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als auch der Lohnsteuerberechnung in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Steuerpflicht
Der gewährte Zuschuss erhöht Ihr steuerpflichtiges Bruttoentgelt und fließt bei Überschreiten der monatlichen Freigrenze (in 2026 50 €) in vollem Umfang in die Steuerberechnung je nach Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse ein. In die monatliche Freigrenze sind auch andere gewährte geldwerte Vorteile im jeweiligen Monat mit einzubeziehen.
Sozialversicherungspflicht
Ihr sozialversicherungspflichtiges Brutto erhöht sich um den gewährten Zuschuss. Der jeweilige Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil wird dann aus dieser Basis errechnet.
Stand: Januar 2026
Der Stadtjugendring und die Stadt Ulm haben alle nicht kommerziellen Angebote der freien Träger und der Stadt Ulm zusammengefasst und auf einer Internet-Seite Online gestellt. Ferner gibt es weitere Angebote für Kinder außerhalb der Universität Ulm.
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Nähere Informationen finden Sie unter:
Ferienbetreuung - Sammlung von Ferienbetreuungsangeboten in Ulm
Botanischer Garten der Universität Ulm, der auch immer wieder Angebote für Kinder im Programm hat.
