Ärztliche Weiterbildung KJP

Formale Voraussetzungen

Ärzte in der Weiterbildung für das Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie können am AZVT ihre strukturierte Weiterbildung im speziellen Psychotherapieteil durchlaufen.

Hierzu wird ein Curriculum angeboten, welches sich auf die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der Fassung vom 01. Juli 2020 bezieht. Das Weiterbildungscurriculum steht jedoch auch Ärzten offen, die nach ähnlichen Weiterbildungsordnungen anderer Bundesländer oder anderer Fachgebiete eine Weiterbildung in spezieller Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie durchlaufen wollen.

Um im AZVT zur ärztlichen Weiterbildung zugelassen werden zu können, ist die Vorlage der Approbationsurkunde sowie eines tabellarischen Lebenslaufs notwendig.

Weiterbildungsbausteine

Der Weiterbildungskurs für Ärzte am AZVT hat eine curriculare Struktur und versteht sich als Kompaktangebot, mit dem sämtliche Anforderungen des speziellen Psychotherapieteils der Weiterbildungsordnung für das Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie abgedeckt werden.

Weiterbildungsteilnehmer können in einer Regelzeit von drei Jahren die im Folgenden aufgeführten Bausteine des Curriculums durchlaufen:

  • Theorieunterricht (100 h)

Gemäß Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden Seminare, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen, insbesondere über die allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopathologie sowie zur Theorie und Methodik der Verhaltenstherapie einschließlich Theorie und Therapie in der Psychosomatik/Verhaltensmedizin angeboten.

Die theoretischen Seminare finden als Wochenendveranstaltungen statt. Die Wochenendkurse finden in der Regel freitags von 16.00 – 20.00 Uhr und samstags von 8.30 – 18.15 Uhr statt (jeweils 15 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten).

  • Erwerb von Kenntnissen in Therapien unter Einschluss der Bezugspersonen

Die Weiterbildungsteilnehmer werden in fünf Doppelstunden Familientherapie, zehn Behandlungsstunden Krisenintervention und acht Behandlungsstunden supportive Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen und ihren Bezugspersonen unter verhaltenstherapeutischer Supervision in ihren Kliniken vor Ort einbezogen.

  • Entspannungsverfahren (16 Doppelstunden)

Das Erlernen des autogenen Trainings (AT) mit Kindern und Jugendlichen und/oder der progressiven Muskelrelaxation (PMR) mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen eines mehrstufigen Weiterbildungsprogramms gehört ebenfalls zu den Weiterbildungsinhalten.

  • Weiterbildung in Krisenintervention, supportiven Verfahren und Beratung (10 h Theorie + 6 Behandlungsstunden)

Hierzu wird ein zehnstündiges Seminar durchgeführt, in dem die Weiterbildungsteilnehmer theoretische Grundlagen und Methoden der Krisenintervention, der supportiven Gesprächsführung und Beratung kennen lernen. Weiterhin werden sechs entsprechende Behandlungsstunden unter Supervision durchgeführt.

  • Psychiatrisch-psychotherapeutische Konsiliar- und Liaisonarbeit (10 h Theorie)

Die Weiterbildungsteilnehmer absolvieren ein zehnstündiges Seminar in psychiatrisch-psychotherapeutischer Konsiliar- und Liaisonarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen des Seminars ist eine entsprechende Supervision integriert.

  • Praktische Ausbildung in Verhaltenstherapie (240 h)

Insgesamt führen die Weiterbildungsteilnehmer 240 h Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen durch. Nach jeder vierten Stunde erfolgt eine Supervision.

Die Therapiefälle können in der Ambulanz des AZVT oder in kooperierenden Einrichtungen absolviert werden. Mit der Praktischen Ausbildung sollte spätestens im 2. Jahr begonnen werden, um eine Verzögerung der Weiterbildung zu vermeiden.

  • Balintgruppen (35 Doppelstunden)

Im Rahmen der Weiterbildung absolvieren die Teilnehmer 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit bei einem mit dem AZVT kooperierenden Balintgruppenleiter.

  • Selbsterfahrung (150 h)

Es werden 150 h Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung in Verhaltenstherapie bei einem vom AZVT anerkannten Selbsterfahrungsleiter absolviert. Mindestens 30 h hiervon sollen Einzelselbsterfahrung sein.

Kosten und Gebühren

Für die Absolvierung der Weiterbildung im AZVT Ulm werden von den Teilnehmern in der Regel monatlich Ausbildungsgebühren erhoben.

Über diese Gebühren werden die Theorieausbildung sowie die Organisation und Vermittlung der übrigen Weiter-bildungsbausteine abgedeckt.

Supervision, Selbsterfahrung und Balintgruppen werden von den Weiterbildungsteilnehmern direkt mit den Anbieter dieser Leistungen abgerechnet.

Die Ausbildungstherapien innerhalb der AZVT-Ambulanz oder kooperierender Ambulanzen werden durch Abrechnung der Einzelleistungen finanziert. Nach Abzug der Verwaltungskostenerhalten erhalten die Weiterbildungskandidaten eine leistungsbezogene Vergütung für die von ihnen erbrachten Leistungen (Anteil am Erlös für die psychotherapeutischen Behandlungen). Hierdurch ist es möglich, den Gesamtaufwand für die Weiterbildung kostengünstig zu gestalten.

Genauere Regelungen zur Vergütung während der Weiterbildung können Sie der AZVT-Gebührenordnung entnehmen.

Ihre Bewerbung

Sie können sich jederzeit unter Vorlage Ihrer Approbationsurkunde und einem tabellarischen Lebenslauf unter Angabe Ihres Weiterbildungsziels (Facharztrichtung) beim AZVT bewerben. Bitte verwenden Sie hierfür das Bewerbungsformular des AZVT.

Der Beginn der Weiterbildung ist jederzeit möglich.

Geschäftsstelle AZVT

Telefon 0731 500-61768

Telefax 0731 500-62668

Steinhövelstr. 1

D- 89075 Ulm