AZVT Aus- und Weiterbildung

Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des AZVTs orientiert sich am Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und der darauf basierenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV).

Nach erfolgreicher Ausbildungsteilnahme erhalten die Auszubildenden eine „Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen“. Dadurch ist es Ihnen möglich gemäß KJPsychTh-APrV einen Antrag auf Zulassung zur staatlichen Approbationsprüfung zu stellen und im Anschluss die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu erhalten.

KJP-Ergänzungsqualifikation für approbierte Psychologische Psychotherapeuten (PP) bzw. Psychologische Psychotherapeuten in fortgeschrittener Ausbildung

Seit 2014 können approbierte Psychologische Psychotherapeuten bzw. Psychologische Psychotherapeutin in fortgeschrittener Ausbildung gemäß der geltenden Psychotherapievereinbarung eine Ergänzungsqualifikation in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (VT) erreichen.

Ärztliche Weiterbildung

Ärzte in der Weiterbildung für das Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie können am AZVT ihre strukturierte Weiterbildung im speziellen Psychotherapieteil durchlaufen.

Hierzu wird ein Curriculum angeboten, welches sich auf die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württembergs (Fassung vom 15. März 2006) bezieht.

Das Weiterbildungscurriculum des AZVT steht jedoch auch Ärzten offen, die nach ähnlichen Weiterbildungsordnungen anderer Bundeländer oder anderer Fachgebiete eine Weiterbildung in spezieller Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie durchlaufen wollen.

Fortbildung für Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und für psychotherapeutisch tätige Ärzte

Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Ärzte müssen sich in Ihrer beruflichen Laufbahn kontinuierlich fortbilden und absolvierte Fortbildungen gegenüber der Psychotherapeutenkammer bzw. den Ärztekammern nachweisen.

Im Rahmen dieser Fortbildungsverpflichtung bietet das AZVT die Möglichkeit zur Teilnahme an von der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und der Landesärztekammer Baden-Württemberg zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen.