AZVT-Ambulanz

Nach dem erfolgreichen Ablegen der Zwischenprüfung können die Ausbildungsteilnehmer in der Psychotherapie-Ambulanz Ausbildungstherapien unter Supervision durchführen.

Diese Ausbildungstherapien werden durch Abrechnung der Einzelleistungen finanziert. Nach Abzug der Verwaltungskostenerhalten die Ausbildungskandidaten eine leistungsbezogene Vergütung für die von ihnen erbrachten Leistungen (Anteil am Erlös für die psychotherapeutischen Behandlungen). Hierdurch ist es möglich, den Gesamtaufwand für die Ausbildung kostengünstig zu gestalten.

Eine zentrale Zielsetzung des AZVT besteht darin, in der Ausbildungsambulanz eine besonders hohe Qualität der durchgeführten Behandlungen sicherzustellen. Dies wird durch mehrere Faktoren gewährleistet:

  1. Die Ausbildungstherapien orientieren sich bezüglich der diagnostischen und therapeutischen Verfahren an hohen Standards. Die Ausbildungstherapeuten können in der Ambulanz auf hierfür notwendige diagnostische Verfahren und Behandlungsmanuale zurückgreifen.

  2. Die Auszubildenden werden bei den Therapien durch kontinuierliche Anleitung und Supervision unterstützt.

  3. Durch die enge Zusammenarbeit mit den übrigen klinischen Bereichen der Universitätsklinik können ambulante Behandlungen mit „klinischer Rückendeckung“ durchgeführt werden.