Kieferorthopädische Frühbehandlung

Von einer kieferorthopädischen Frühbehandlung spricht man, wenn eine Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und Zähne schon zwischen dem 4. und 9. Lebensjahr (d.h. im Milchgebiss oder in der frühen Phase des Zahnwechsels) durchgeführt wird.

Dies ist dann sinnvoll,

  • wenn Milchzähne z. B. durch Karies oder einen Unfall zu früh verloren gehen. Um Zahnwanderungen zu vermeiden und den Platz für die bleibenden Nachfolger zu erhalten wird dann ein sog. Lückenhalter eingesetzt (s. Abb. 1).
  • wenn ein Kind eine Lutschgewohnheit beibehält, oder die Lippen, Wangen oder Zunge zwischen die Zähne einlagert. Dadurch kann z. B. ein sog. offener Biss entstehen. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die oberen und unteren Schneidezähne nicht überlappen. Grundsätzlich sollte eine derartige Fehlfunktion immer vor Beginn einer kieferorthopädischen Therapie abgestellt sein.
  • wenn durch weit vorstehende obere Schneidezähne (s. Abb. 2) oder einen weit zurückliegenden Unterkiefer eine Verletzungsgefahr für die bleibenden Schneidezähne besteht. Die Lippen bedecken dann nicht mehr schützend die Zähne, sodass im Falle eines Sturzes die Zähne größeren Schaden nehmen können.
  • bei Krankheiten oder Fehlbildungen, bei denen das Wachstum im Kopf- und Gesichtsbereich mit beeinträchtigt ist.
  • wenn Zahn- und Kieferfehlstellungen durch eine Überentwicklung des Unterkiefers bzw. Unterentwicklung des Oberkiefers verursacht werden (sog. Progenie). Entsprechende Anzeichen sind ein Kopfbiss (Kante-Kante-Biss der Schneidezähne) oder bei stärkerem Ausmaß ein Kreuzbiss (s. Abb. 3) . Bei einem Kreuzbiss stehen entweder die unteren Schneidezähne weiter vorne als die oberen oder die unteren Backenzähne weiter außen als die oberen.
  • wenn bleibende Zähne nicht angelegt sind und geplant ist, die Lücken durch die vorhandenen Zähne zu schließen. Dann kann es vorteilhaft sein, schon früh (mit ca. 8 bis 9 Jahren) Maßnahmen zu ergreifen, um die Behandlung später einfacher gestalten zu können.