SER-Traumaambulanz
Psychotherapeutische Traumaambulanz für Kinder und Jugendliche gemäß sozialem Entschädigungsrecht (SER)
An wen richtet sich das Angebot?
Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre, die belastet sind, weil sie…
- innerhalb der letzten zwölf Monate Opfer einer Gewalttat (z.B. körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt) wurden.
- innerhalb der letzten zwölf Monate eine Gewalttat miterlebt haben.
- Angehörige, Nahestehende und Hinterbliebene einer betroffenen Person sind und innerhalb der letzten zwölf Monate von der Gewalttat erfahren haben.
- Betroffene einer länger zurückliegenden Gewalttat sind und innerhalb der letzten zwölf Monate akute Belastungssymptome entwickelt haben.
Eltern oder enge Angehörige können in die Behandlung der betroffenen Kinder und Jugendlichen einbezogen werden.
Diagnostik und Therapie
Nach Kontaktaufnahme erfolgt zeitnah ein Erstgespräch. Es folgen standardisierte Diagnostik, Behandlungsempfehlungen und bei Bedarf psychotherapeutische Einzelgespräche. Kinder und Jugendliche können zunächst acht und bei weiterem Bedarf insgesamt bis zu 18 Sitzungen erhalten.
Sprechstunde: Tage und Uhrzeiten
Nach Vereinbarung.
Das Team

Prof. Dr. Miriam Rassenhofer
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (VT)
Schwerpunkte
Leitung Sektion Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Verhaltensmedizin
Mitglied im Ausbildungsausschuss des AZVT

M.Sc. Janice Ullrich
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (VT)
Schwerpunkte
Klinische Ambulanzleitung
Mitglied im Ausbildungsausschuss
Wissenschaftliche Mitarbeiterin


Anmeldung:
Patienteninformationen
Das soziale Entschädigungsrecht (SER) ermöglicht Opfern von Gewalttaten, die durch die Tat einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, finanzielle und / oder medizinische Unterstützung. Die sogenannten „schnellen Hilfen“ bieten Betroffenen einen zügigen und unbürokratischen Zugang zu psychotherapeutischer Soforthilfe in SER-Traumaambulanzen. Ziel einer frühzeitigen psychotherapeutischen Unterstützung ist es, die Entwicklung schwerwiegenderer psychischer Erkrankungen zu verhindern. Benötigen die betroffenen Kinder und Jugendlichen nach dieser Behandlung weiterführende Unterstützung, können sie bei der Weitervermittlung in ambulante Psychotherapie unterstützt werden.
Die Kosten der Behandlung in der SER-Traumaambulanz werden vom zuständigen Versorgungsamt nach dem sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) übernommen. Für die Landkreise Alb-Donau-Kreis und Göppingen sowie für den Stadtkreis Ulm ist das Landratsamt Alb-Donau-Kreis zuständig.
Kooperationspartner
Versorgungsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Adresse und Anfahrt
Steinhövelstraße 1, 89075 Ulm. Anfahrt über die Heidenheimer Straße. Mit öffentlichem Nahverkehr (Bus Nr. 4, Haltestellen Örlinger Straße oder Steinhövelstraße) erreichbar. Es besteht eine begrenzte Parkmöglichkeit.