Fachbereich Pathologie | Molekularpathologie
Informationen für unsere Patienten
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
jedes entnommene und zu uns übersandte Gewebe wird von einem Facharzt für Pathologie untersucht. Wir möchten, dass Sie optimal versorgt werden, bereiten das Gewebe so schnell wie möglich auf und erstellen eine Diagnose.
Der Pathologiebefund wird dann direkt an Ihren behandelnden Arzt übersendet.
Die Pathologie ist die Lehre von den Erkrankungen des Menschen. Sie spielt in der täglichen medizinischen Praxis eine zentrale Rolle. Sie hat als Fach folgende Aufgaben in der Krankenversorgung:
- Feingewebliche Untersuchung von Gewebeproben zur Krankheitszuordnung
- Morphomolekulare Untersuchungen zur Vorhersage des Ansprechens auf zur Verfügung stehende Therapiealternativen und zur Prognoseeinschätzung
Hier finden Sie Informationen über die Pathologie und ihre Einsatzgebiete:
Uns erreichen immer wieder Anfragen mit der Bitte um Übersendung des Pathologieberichtes direkt an Patienten/innen. Leider können wir dieser Bitte nicht ohne Weiteres nachkommen.
Der Grund dafür ist, dass der Pathologiebericht immer im Kontext des gesamtklinischen Bildes interpretiert werden muss. Erfolgt eine isolierte Betrachtung des Pathologieberichtes durch Laien besteht ein hohes Risiko einer individuellen Fehlinterpretation einer Krankheitskonstellation mit möglicherweise gravierenden Folgen.
Daher sehen wir eine Direktübersendung von Pathologieberichten an Patientinnen und Patienten als problematisch an. Natürlich haben Sie dennoch jederzeit das Recht Ihren Bericht wie folgt zu erhalten:
Bitten Sie Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelnden Arzt um die Übersendung des Pathologieberichtes an Sie.
Bitten Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt, Ihren Pathologiebericht mit samt der von Ihnen ausgefüllten Schweigepflichtentbindung bei uns schriftlich per Fax anzufordern. Die Faxnummer finden Sie auf der Startseite. Ihre Ärzte können dann den Bericht, begleitet von den entsprechenden notwendigen medizinischen Erläuterungen, an Sie aushändigen.
Zögern Sie nicht, wenn Sie dazu noch Fragen haben, und kontaktieren Sie uns gerne.
Unser oberstes Ziel ist es, die höchstmögliche Qualität der Befunde im Sinne der Patient*innen sicherzustellen. Aufgrund der Komplexität der pathologischen Diagnostik variiert der Zeitbedarf für die Befundung und hängt von der Art des Untersuchungsmaterials ab. Im Durchschnitt beträgt die Zeit für die Befunderstellung etwa 1-5 Tage.
Falls immunhistologische und molekularpathologische Zusatzuntersuchungen erforderlich sind, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Diese hängt stark von der jeweiligen Untersuchung ab. Molekularpathologische Zusatzuntersuchungen erfordern etwa 5-10 Tage, während immunhistochemische Untersuchungen in der Regel etwa 1-2 Tage in Anspruch nehmen. Die erste Begutachtung erfolgt zunächst ohne Zusatzuntersuchungen. Die Ergebnisse der Zusatzuntersuchungen werden Ihnen in einem separaten Zusatzbericht mitgeteilt. Der postalische Versand der Befunde nimmt mindestens einen weiteren Tag in Anspruch.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach EBM, GOÄ oder DKG-NT.
In Deutschland sind PathologInnen nach § 65c des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) gesetzlich dazu verpflichtet, Krebserkrankungen und bestimmte Vorstufen an die jeweiligen Klinische Krebsregister zu melden. Diese Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob der klinisch behandelnde Arzt den Fall ebenfalls meldet. Die Register benötigen beide Perspektiven, um die Diagnose- und Behandlungsdaten abzugleichen.
Auch das Institut für Pathologie der Uniklinik Ulm muss daher alle Befunde (Zytologien, Histologien und Autopsieberichte), die eine Krebserkrankung erstmals bestätigen, an das Krebsregister Baden-Württemberg übermitteln. Darüber hinaus müssen weitere tumordefinierende Eigenschaften (z.B. Tumorstadium, Resektionsstatus oder Tumoreigenschaften) gemeldet werden. Die Meldung erfolgt automatisch nach Abschluss des Befundes im Rahmen der Abrechnung digital über das Meldeportal des Krebsregisters Baden-Württemberg um den gesetzlich definierten Basisdatensatz (oBDS) zu erfüllen.
Die Daten für die Krebsregistrierung unterliegen strengsten, mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmten Datenschutzregelungen. Die räumliche und organisatorische Trennung des Krebsregisters gewährleistet zusätzlichen Schutz. Darüber hinaus unterliegen alle Mitarbeitende, die Zugang zu den Daten haben, einer absoluten Schweigepflicht.
Als Institut für Pathologie sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, den Nachweis bestimmter Infektionserreger an die zuständigen Gesundheitsbehörden zu melden. Grundlage hierfür ist die Labormeldepflicht nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Die Meldung dient dem frühzeitigen Erkennen von Infektionsgefahren und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Je nach Erreger erfolgt die Benachrichtigung auf zwei unterschiedlichen Wegen:
1. Namentliche Meldung an das zuständige Gesundheitsamt
Wird bei einer Untersuchung einer der folgenden Erreger mikroskopisch nachgewiesen, erfolgt eine namentliche Meldung innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt:
Kryptosporidien
Giardia lamblia
Mycobacterium leprae
Mykobakterien aus dem Mycobacterium-tuberculosis-Komplex(ausgenommen der Impfstamm Bacillus Calmette-Guérin, Bestätigung durch Nukleinsäurenachweis)
2. Nicht-namentliche Meldung an das Robert Koch-Institut (RKI)
Bei bestimmten anderen Infektionen erfolgt eine anonymisierte (nicht-namentliche) Meldung direkt an die nationale Netzstelle für Infektionsschutz, das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin:
Echinococcus spp. (Fuchs- und Hundebandwurm)
Treponema pallidum (Erreger der Syphilis)
Plasmodien (Erreger der Malaria)
Hierbei werden die Daten unter Verwendung unserer offiziellen Labormeldenummer übermittelt, ohne dass dabei persönliche Identifikationsmerkmale ungeschützt weitergegeben werden.
Eine Meldung erfolgt nur, wenn es sich um den Erstnachweis des Erregers handelt. Bei einer bereits zuvor bekannten oder gemeldeten Erkrankung entfällt die Meldepflicht.
Datenschutz:
Die Daten für die Meldung an das Gesundheitsamt oder das RKI unterliegen strengsten Datenschutzregeln. Die räumliche und organisatorische Trennung der Institutionen gewährleistet zusätzlichen Schutz. Darüber hinaus unterliegen alle Mitarbeitenden, die Zugang zu den Daten haben, einer absoluten Schweigepflicht.
Unser Institut misst der Zufriedenheit unserer Patientinnen und Patienten hohe Bedeutung bei. Sollte es dennoch Anlass zu einer Beschwerde geben, ist es uns ein wichtiges Anliegen, Ihr Feedback ernst zu nehmen und angemessen darauf zu reagieren. Zu diesem Zweck haben wir ein transparentes Beschwerdeverfahren eingerichtet, das darauf ausgerichtet ist, Ihre Anliegen zügig und zuverlässig zu klären.
Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte per E-Mail an qm.pathologie@uniklinik-ulm.de. Unsere Qualitätsmanagement-Mitarbeiter*innen nehmen sich jedes Anliegen sorgfältig an, behandeln es individuell und vertraulich. Wir gewährleisten einen strukturierten Umgang mit Ihren Rückmeldungen.
Informationen für Einsender
Hauptstandort:
Oberer Eselsberg, M23 4. OG
Institut für Pathologie
Albert- Einstein- Allee 23
89081 Ulm
Telefon: 0731 500-56373
Standort | Wochentag | Material | Uhrzeiten |
Oberer Eselsberg | Montag - Freitag | Formalin-fixiert | 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Oberer Eselsberg | Montag - Freitag | Schnellschnitt | 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr * |
CAVE: Eine direkte Verarbeitung am gleichen Tag der Formalin fixierten Proben ist nur bei einem Eintreffen bis 13 Uhr (am Oberen Eselsberg) gewährleistet.
* Aufgrund der OP- Zeiten im Universitätsklinikum Ulm bietet das Institut für Pathologie am Standort Oberer Eselsberg eine Schnellschnittdiagnostik bis 17 Uhr (Montag- Freitag) an. Schnellschnitte, die nach 15.00 Uhr im Institut eingehen, müssen vorab telefonisch unter 0731-50056308 angemeldet werden (siehe auch FB-HIST 5-2Abgabe von Gewebe zur Schnellschnittuntersuchung).
Kennzeichnung
Alle Präparate müssen für eine korrekte Registrierung und Bearbeitung eindeutig gekennzeichnet sein. Bitte achten Sie auf die korrekte Beschriftung der Einsendegefäße und der Auftragsscheine.
Wir benötigen folgende Angaben: Personalien des Patienten (vollständiger Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Art der Versicherung, bei Privatpatienten Anschrift des Patienten) und bei ambulanten Kassenpatienten einen KV-Schein.
Wichtig sind Angaben zur Art des Untersuchungsmaterials und klinischen Befunden (Anamnese und Vorbefunde) sowie Fragestellung. Bekannte infektiöse Erkrankungen sind gesondert zu vermerken. Weiterhin sollte eine Telefonnummer für Befundrückfragen angegeben werden und der Name des einsendenden Arztes in lesbarer Schrift vermerkt werden.
Fixierung
Als Universalfixierungsmittel aller Gewebe für histologische Untersuchungen wird 4%ige gepufferte Formaldehydlösung verwendet. Die generelle neutrale Pufferung (pH 7) ist zwingend notwendig, da sonst die Gefahr besteht, dass Nukleinsäuren (DNA/RNA) zerstört werden. Das Material wäre dann nicht mehr für molekularpathologische Untersuchungen verwendbar. Optimal für die Fixierung ist ein Volumenverhältnis von Gewebe zu 4%iger Formaldehydlösung von 1:10, mindestens aber 1:3.
Für den Versand von Primärproben für die gängige Diagnostik können dem Einsender
- Gefäße (leere Gefäße in einer Größe von 35ml bis 5L, gefüllt mit 4%iger gepufferter neutraler Formaldehydlösung, in den Gefäßgrößen 20ml und 50ml),
- Einsendescheine (FB-PA 161),
- Versandmaterial,
- und Versandmaterialanforderungsscheine (FB-PA 176, FB-PA 177)
zur Verfügung gestellt werden. Bitte erfragen Sie nähere Informationen bei Frau Hörmann (0731/500-56347) oder fordern Sie eine Versandmaterial-Anforderung per Fax (0731/500-56396) an. Zusätzlich kann der Versandanforderungsschein auch von internen Einsendern über roXtra aufgerufen werden und von externen Einsendern über die Instituts-Homepage unter dem Menü Formulare.
Leistungsspektrum
Pathologie der Lunge und des Mediastinum
Gastrointestinale Pathologe
- Speiseröhre/ Magen/ Darm
- Leber/ Pankreas/ Gallenwege
Urogenitale Pathologie
- Vulva/ Vagina
- Cervix
- Uterus
- Ovarien
- Plazenta
- Prostata
- Hoden
- Äußeres männliches Genitale
- Harnblase/ ableitende Harnwege
- Niere
Endokrine Organe
- Schilddrüse
- Nebenschilddrüse
- Nebenniere
Dermapathologie
- Tumore
Kopf- Hals- Pathologie
- KHT- Tumore
- KHT- Entzündungen
Gelenkpathologie
Knochenpathologie
Weichteilpathologie
Augenpathologie
Mamma
Kinderpathologie
Hämatopathologie
Histochemie: Alcianblau, Azan, Eisen, Elatica van Gieson, Giemsa, Gomori, Grocott, Hämalaun- Eosin, Kongo, PAS, PAS mit Diastase, Sirius Rot, Ziehl Neelsen, Alcian/PAS, HE/Giemsa, HE/PAS
Siehe auch FB-IP 2 Leistungskatalog Histopathologie.
Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:
- Über 150 permanent verfügbare Immunmarker
- Steroid- bzw. Hormonrezeptoren- Bestimmung
- Prädiktive Marker (z.B. PD-L1, Her2, etc.)
- Erregernachweis (z.B. CMV, H. Pylori)
- Mismatch- Repair- Protein- Testung mittels Immunhistochemie
Siehe auch FB-IP 2 Leistungskatalog Histopathologie
Folgende Untersuchungsmaterialien werden in der Pathologie bearbeitet:
- Ergüsse der Körperhöhlen (Pleura, Perikard)
- Ergüsse in Gelenken
- Urin, Blasenspülflüssigkeit, Nierenbeckenspülflüssigkeit auf neoplastische Zellen
- Feinnadelaspiration der Schilddrüse
- Feinnadelaspiration des Glaskörpers
- Mammazytologie: Mammazystenpunktate, Serompunktate, Mamillensekret
- EBUS-Diagnostik von Lungentumoren und Lymphknoten
- Leberzysten (Echi)
- Fettgewebsaspirate
- Bronchiallavage
- Gallengangszytologie
- Mundschleimhaut
- Färbungen der extragenitalen Zytologie: Hämalaun- Eosin (HE, May- Grünwald- Giemsa (MGG), Papanicolaou (PAP), Perjodic- Acid. Schiff- Reaction (PAS), Sudan- III, Eisen (Fe), Kongorot
Siehe auch FB-IP 3 Leistungskatalog Zytologie
Folgende Untersuchungstechniken werden in der Molekularpathologie angeboten:
- In-situ Analysen zum Nachweis von Translokationen/ Amplifikationen/ Deletionen in Tumoren
- PCR- basierte Nachweise von Bakterien und Viren
- Methylierungsnachweis mittels quantitativer PCR oder Chip-Sequenzierung
- Nachweis von Primär- und Resistenzmutationen an ctDNA mittels Parallelsequenzierung (Liquid Biopsy)
- PCR- basierte Untersuchung der Mikrosatelliten- Instabilität
- PCR- basierte Identitätsbestimmung über Short Tandem Repeats
- Sequenzuntersuchungen mittels massiver paralleler Sequenzierung multipler Gene auf DNA und/ oder mittels massiver paralleler Sequenzierung multipler Gene auf DNA und/ oder RNA- Ebene (Organ-spezifische Panels, Multigen- Panel, Whole Exome Sequencing, Whole Genome Sequencing)
- Sequenzuntersuchungen zur Erstellung eines Mutationsprofils eines Tumors mit dem Ziel der Therapiestratifizierung
- Genexpressionsuntersuchungen zur Risikoabschätzung bei selektierten Tumorentitäten (z. B. Endopredict beim Mammakarzinom)
Siehe auch FB-IP 1 Leistungskatalog Molekularpathologie.
Bitte beachten Sie die speziellen Anweisungen zur Einsendung von Liquid- Biopsy und zum Modellvorhaben bzw. der Exom- oder Genom- Sequenzierung:
Trotz höchster Expertise gibt es komplexe Grenzfälle – statistisch betrifft dies weniger als 2 % aller Diagnose – bei denen eine zusätzliche Absicherung unerlässlich ist. In solchen Situationen greifen wir auf die konsiliarische Expertise eines Fachzentrums zurück. Gründe hierfür können sein:
- Diagnostische Grenzfälle von besonders seltenen oder untypischen Tumorgewebe
- Spezialisierte Technologien
- Klinischen, spezifischen Anforderungen der behandelnden Klinik für die Therapieplanung
- Einschluss von Patienten in klinischen Studien
Daneben ist die Einholung von Zweitmeinungen ein bewährtes Instrument der Qualitätssicherung. Diese freiwillige, kollegiale Zusammenarbeit zwischen Erstpathologen und spezialisierten Zentren wird seit Jahrzenten erfolgreich praktiziert, um die bestmögliche Patientensicherheit zu garantieren.
Für diagnostisch schwierige Fälle kooperiert die Pathologie in Einzelfällen mit externen Konsilpartnern. Eine Übersicht unserer Konsilpartner können Sie über unser Sekretariat erhalten.
Formulare
Folgende Formulare können als PDF heruntergeladen werden: