Was der Personalrat eigentlich macht ...

  • Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrats gehört es, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, usw., eingehalten werden. Er hat Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegenzunehmen und beim Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
     
  • Im Rahmen seiner Tätigkeit bietet der Personalrat von Montag bis Freitag eine Sprechstunde an, zu der jede/r kommen und sich beraten lassen kann.
     
  • Der Personalrat begleitet Kolleginnen und Kollegen zu Personalgesprächen oder auch zu Mitarbeiter- und Teambesprechungen, wenn ein Streit zu schlichten ist bzw. einer größeren Gruppe von Mitarbeitern Informationen vermittelt werden sollen.
  • Er unterhält rund 30 schwarze Bretter und gibt regelmäßig eine Mitarbeiterzeitung, den SCHAUKASTEN, heraus. Außerdem führt er mindestens zweimal im Jahr Personalversammlungen durch, wenn nötig auch außer der Reihe und im kleineren Rahmen (Teilversammlungen).
     
  • Er arbeitet in zahlreichen Arbeitskreisen mit, z.B. BEM und im Arbeitskreis Suchtprophylaxe (Fallbetreuungen und Organisation von Informations- und Schulungsveranstaltungen).
     
  • Der Personalrat berät in Rentenfragen (auch Zusatzversorgung) und hilft beim Ausfüllen von Anträgen (auch beim Versorgungsamt). Er berät auch schwangere Kolleginnen bzw. werdende Eltern und beteiligt sich an Arbeitsplatzbegehungen, um unmittelbar die Wünsche der Mitarbeiter an den Arbeitsplatz zu ermitteln.

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