Weiterbildung zum/r FachpsychotherapeutIn

Weiterbildung Psychotherapie 

Die Ausbildung der Psychotherapeut*innen wurde am 1. September 2020 durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz und die Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen neu geregelt. 
An ein polyvalentes Bachelorstudium schließt sich künftig ein spezialisiertes Psychotherapie-Masterstudium an, das mit der Approbation endet und zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut*in“ berechtigt. 
Nach dem Studium kann sich künftig eine fünfjährige Weiterbildung in hauptberuflicher Tätigkeit anschließen, die zur Fachkunde als „Fachpsychotherapeut*in“ führt. Die Weiterbildungsordnung sieht Weiterbildungsabschnitte in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, in Einrichtungen der (teil)stationären psychotherapeutischen Versorgung sowie optional im institutionellen Bereich vor.

Auf der Seite der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zur „Weiterbildung Psychotherapeut*innen“ sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 

 

Psychotherapieweiterbildung am AWIP

Wir rechnen mit einem Start der Weiterbildung am AWIP ab Oktober 2025.

Mithilfe unserer langjährigen Erfahrung und Expertise in der Aus-, Fort- und Weiterbildung möchten wir die künftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung auch in Zukunft gut begleiten und eine Weiterbildung auf höchstem Niveau anbieten.
Am AWIP möchten wir Theorie, Selbsterfahrung und Supervision anbieten. Darüber hinaus kann der ambulante Weiterbildungsabschnitt in unserer Psychotherapie-Ambulanz und der stationäre Weiterbildungsabschnitt in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III des UKUs oder in einer unserer Kooperationskliniken absolviert werden.
Auf der Seite der klinischen Psychologie der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III erhalten Sie einen Überblick über die stationäre Psychotherapie der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III des Universitätsklinikums (Link).