Fehlen die hinteren Backenzähne auf beiden Seiten des Kiefers, sprechen Fachleute von einer bilateral verkürzten Zahnreihe. Für die Versorgung dieser Patientinnen und Patienten hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) die S3-Leitlinie „Prothetische Versorgung der bilateral verkürzten Zahnreihe“ veröffentlicht. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Klinik für Zahnärztliche Prothetik des Universitätsklinikums Ulm (UKU) spielten bei der Erarbeitung der Leitlinie eine zentrale Rolle.
Die prothetische Versorgung des reduzierten Gebisses zählt zu den historisch ältesten und gleichzeitig komplexen Rehabilitationsmaßnahmen. Im Laufe der Zeit wurden hierbei zahlreiche Therapieempfehlungen und -konzepte entwickelt, die allerdings teilweise konkurrierend eingesetzt werden. Bislang fehlte jedoch eine zusammenfassende Bewertung auf hoher Evidenzstufe hinsichtlich der Therapienotwendigkeit oder einer möglichen Therapieüberlegenheit.
„Die Leitlinie schließt nun eine wichtige Lücke, indem sie die vorhandene Evidenz systematisch zusammenführt und daraus wissenschaftsbasierte Empfehlungen ableitet“, erklärt Prof. Dr. Ralph G. Luthardt, Ärztlicher Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik am UKU.
Die Empfehlungen berücksichtigen unter anderem die Patientenpräferenz bei der Therapieplanung, Erkenntnisse zur mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität sowie biologische Langzeitaspekte verschiedener Versorgungsformen. Sie zeigen, dass für Patientinnen und Patienten mit bilateral verkürzter Zahnreihe unterschiedliche Versorgungsansätze zur Verfügung stehen und die gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen Behandelnden und Patientinnen und Patienten eine besondere Bedeutung hat.
Die neue Leitlinie baut auf langjährigen wissenschaftlichen Arbeiten auf. Dazu zählt auch die multizentrische RaSDA-Studie, in der unterschiedliche Versorgungskonzepte über einen langen Zeitraum untersucht wurden. Die bislang vorliegenden Ergebnisse nach fünfzehn Jahren zeigen für das untersuchte Patientenkollektiv keine Unterschiede zwischen abnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz. Beide Konzepte werden als klinisch valide eingestuft. Darüber hinaus unterstreichen die Ergebnisse die Bedeutung des Patientenwunsches bei der Therapieentscheidung sowie die Rolle der parodontalen Gesundheit für den langfristigen Therapieerfolg.
„Klinische zahnmedizinische Forschung sollte die Grundlage der täglichen Entscheidungen für und mit unseren Patienten sein“, betont Prof. Luthardt. „Genau dieses Ziel verfolgen wir auch mit der Leitlinie: wissenschaftliche Erkenntnisse systematisch aufzubereiten und für die klinische Praxis nutzbar zu machen.“
Die wissenschaftlichen und organisatorischen Arbeiten an der Leitlinie wurden von Prof. Dr. Heike Rudolph, Dr. Marie-Theres Hönes-Dawid, Dr. Sarah Blender und Prof. Dr. Ralph G. Luthardt gemeinsam mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten der Klinik verantwortet.
