Ambulante Anästhesie

Zahlreiche kleinere Operationen ohne unmittelbares Komplikationsrisiko (insbes. Nachblutung, Beeinträchtigung der Atmung) können ambulant durchgeführt werden, d.h. Sie dürfen noch am Tag der Operation nach Hause gehen. Sollte dies für Ihre Operation zutreffen und falls keine spezielle Pflegebedürftigkeit zu erwarten ist, werden Sie im Rahmen des Prämedikationsgespräches darüber aufgeklärt. Sie sollten nach der Operation schnell wieder Nahrung zu sich nehmen können. 

Voraussetzungen
-    Kein Vorliegen relevanter bzw. schwerwiegender Begleiterkrankungen. Ob eine ambulante Anästhesie bei Ihnen möglich  ist, wird im Rahmen des Prämedikationsgespräches entschieden.

Beurteilungsvermögen, Feinmotorik und Reflexe können für bis zu 24 Stunden beeinträchtigt sein. Daher gelten folgende rechtliche Auflagen:
-    Patientenbegleitung nach Hause durch eine volljährige verantwortliche Person muss gewährleistet sein.
-    Keine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, kein Bedienen von Fahrzeugen oder Maschinen für bis zu 24 Stunden nach der Operation. So dürfen Sie nicht selbstständig mit dem PKW oder Fahrrad nach Hause fahren oder weitere Strecken zu Fuß gehen. 
-    Für bis zu 24 Stunden nach der Operation muss eine sachgerechte Betreuung zu Hause durch eine volljährige kompetente und verständige Person (z.B. einen Familienangehörigen) sichergestellt sein. Eine telefonische Erreichbarkeit muss gegeben sein.
-    Für bis zu 24 Stunden nach der Operation besteht eine eingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Sie sollten in diesem Zeitraum keine rechtswirksamen Entscheidungen treffen.
-    Innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Operation dürfen außer der verordneten Medikamente keine weiteren Pharmaka oder Drogen eingenommen werden.
-    Aufklärung und schriftliche Einwilligung der Patientin oder des Patienten bzw. der gesetzlichen Vertretung in ein ambulantes Procedere ist erfolgt.