Präambel

 

Der Klinikumsvorstand hat in seiner Sitzung vom 22.11.2019 den neuen Chancengleichheitsplan beschlossen.  

Die Präambel im Gleichstellungsplan besagt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Artikel 3 Abs. 2 GG.

Das Universitätsklinikum Ulm hat in den vergangenen Jahren Bereichs- und Abteilungsleiterstellen verstärkt mit Frauen besetzen können. Viele Maßnahmen zur Chancengleichheit und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurden erfolgreich und nachhaltig verwirklicht. Daher erfüllt das Universitätsklinikum auch die Vorgaben des ChancenG weitestgehend. Um dieses gute Ergebnis auch in Zukunft halten zu können, hat sich das Klinikum für die kommenden sechs Jahre neue Ziele gesetzt. 

Die konkreten Ziele und Maßnahmen können Sie dem Chancengleichheitsplan entnehmen.

Der Zwischenbericht zum Chancengleichheitsplan der Universitätsklinikums Ulm 2014 - 2019 wurde auf der Basis des § 8 Chancengleichheitsgesetz erstellt. Der Bericht erstreckt sich auf die nichtwissenschaftlichen Beschäftigten des Universitätsklinikums Ulm.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die im Chancengleichheitsplan für den Zeitraum 01.07.2014 bis 30.06.2019 gesteckten Ziele bereits weitestgehend erreicht werden konnten. So konnte u.a. die Unterrepräsentanz von Frauen im Führungsbereich der Verwaltung sowie im Bereich Infrastruktur vollständig behoben werden.

Details können Sie dem Zwischenbericht 2017 entnehmen.

Der Chancengleichheitsplan der Universitätsklinikums Ulm 2014 - 2019 wurde auf der Basis des § 8 Chancengleichheitsgesetz erstellt.

Details können Sie dem Chancengleichheitsplan entnehmen.