KJP-Ergänzungsqualifikation

Formale Voraussetzungen

Approbierte Psychologische Psychotherapeuten (PP) oder fortgeschrittene Ausbildungsteilnehmer in PP können im Rahmen der Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapievereinbarungen) nach § 6 Absatz 4 zur fachlichen Befähigung Psychologischer Psychotherapeuten eine Ergänzungsqualifikation (Abrechnungserweiterung) im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) erwerben.

Das AZVT setzt voraus, dass Ausbildungsteilnehmer in PP zu Beginn der Ergänzungsqualifikation die Praktische Tätigkeit Nr. 1 sowie die Zwischenprüfung absolviert haben.

Ausbildungsbausteine KJP-Ergänzungsqualifikation

Zum Erwerb der Abrechnungserweiterung müssen im Rahmen der Psychotherapievereinbarung (§ 6 Abs. 4) unter anderem Zeugnisse vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen erbracht wurden mit

  • mindestens 200 h Theorie
  • mindestens 5 abgeschlossene Fälle in Verhaltenstherapie mit mindestens 180 Behandlungsstunden bei Kindern und Jugendlichen

  • Supervision der Behandlungsfälle nach jeder dritten bis vierten Behandlungsstunde durch einen für KJP von einer KJP-Ausbildungsstätte anerkannten Supervisor.

Die entsprechende Zusatzqualifikation muss an und über anerkannte Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gem. § 6 Psychotherapeutengesetz erworben werden.

  • Theorie

Die insgesamt 200 h Theorie finden in im AZVT in der Regel als Wochenendveranstaltungen statt. Diese Seminare finden freitags von 16.00 – 20.00 Uhr und samstags von 8.30 – 18.15 Uhr statt (jeweils 15 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten). Die Auswahl der Veranstaltungen erfolgt durch eigenständige Kurswahl über die Homepage des AZVT. Der Besuch der Seminare wird in einem Ausbildungslogbuch dokumentiert.

  • Praktische Ausbildung

Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden parallel zur theoretischen Ausbildung Behandlungsstunden in der AZVT-Ambulanz durchgeführt und entsprechend den Vorgaben von einem vom AZVT anerkannten Supervisor supervidiert. Der Einstieg in die Praktische Ausbildung ist erst nach dem Besuch des Seminars „Einführung in das Schreiben von Fallkonzeptionen/Berichte an den Gutachter“ möglich.

Zu Beginn der praktischen Ausbildung erfolgt eine ausführliche Einführung die die Ambulanzorganisation und Abrechnung der durchgeführten Therapiestunden in der AZVT-Ausbildungsambulanz.

Kosten und Gebühren für die Ergänzungsqualifikation

Für die ergänzende Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im AZVT Ulm werden von den Teilnehmern in der Regel monatlich Ausbildungsgebühren erhoben.

Über diese Gebühren werden alle Unterrichtsveranstaltungen inkl. Unterrichtsmaterial, Dozentenhonorare, Verwaltungs- und Organisationskosten und individuelle Vor- und Rückmeldungsgespräche finanziert.

Hinzu kommen Kosten für die Supervision. Die Abrechnung der Supervision wird durch wechselseitige Vereinbarung zwischen Supervisor und den Ausbildungskandidaten im Rahmen des vom AZVT vorgegebenen Honorar-Rahmens geregelt.

Der zeitliche und räumliche Rahmen für die Supervision wird ebenfalls durch wechselseitige Vereinbarung zwischen Supervisor und Ausbildungsteilnehmer geregelt.

Die Ausbildungstherapien innerhalb der AZVT-Ambulanz werden durch Abrechnung der Einzelleistungen finanziert. Nach Abzug der Verwaltungskostenerhalten erhalten die Teilnehmer der Ergänzungsqualifikation eine leistungsbezogene Vergütung für die von ihnen erbrachten Leistungen (Anteil am Erlös für die psychotherapeutischen Behandlungen). Hierdurch ist es möglich, den Gesamtaufwand für die Ergänzungsqualifikation kostengünstig zu gestalten.

Genauere Regelungen zur Vergütung während der Praktischen Ausbildung können Sie der AZVT-Gebührenordnung Ergänzungsqualifikation entnehmen.

Ihre Bewerbung

Die Ausbildung im AZVT beginnt jährlich zum 01. Oktober.

Bewerbungen für die ergänzende Ausbildung werden ganzjährig angenommen.

Auf Ihre Bewerbung folgt in der Regel ein persönliches Gespräch, in dem Fragen rund um die Ergänzungsqualifikation im AZVT geklärt werden können.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Verwendung des Bewerbungsformulars an folgende Adresse:

Geschäftsstelle AZVT

Steinhövelstraße 1

89075 Ulm

Oder gerne auch per Mail an azvt.kjp[at]uniklinik-ulm.de

Wir bitten außerdem um Übersendung folgender Bewerbungsunterlagen:

  • Kurzes Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild

  • Approbationsurkunde bzw. Bescheinigung der fortgeschritten Ausbildung in PP des entsprechenden Ausbildungsinstitutes (VT)

  • Zusatzqualifikationen

Geschäftsstelle AZVT

Telefon 0731 500-61768

Telefax 0731 500-62668

Steinhövelstr. 1

D- 89075 Ulm