Hörstörungen

Neugeborenen Hörscreening

Mit einer Hörstörung werden etwa 1-2 von 1000 Kindern geboren. Diese kann sich – je nach Schweregrad - ungünstig auf die weitere Entwicklung des Kindes auswirken, denn nur wer richtig hört, kann richtig sprechen lernen. Dabei kommt es darauf an, die Hörstörung möglichst früh zu erkennen und zu behandeln. Für unsere bayerischen Kinder wird das Hörscreening mit den bereits im Stoffwechselscreening bewährten Strukturen zur Sicherung der Prozessqualität durch die Einbindung des Screeningzentrums beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) flächendeckend unterstützt. Ziel ist mittelfristig die Schaffung von Strukturen, die ein qualitätsgesicherte und flächendeckendes Neugeborenen-Hörscreening auch in Baden Württemberg dauerhaft ermöglichen. Nach der Richtlinie erfolgt die Dokumentation der Untersuchungen zum Neugeborenen-Hörscreening im gelben Untersuchungsheft.

Interdisziplinäres Engagement für das universelle Neugeborenen-Hörscreening

Hörstörungen bei Kindern

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind nicht gut hört, so bildet eine fundierte Hördiagnostik die Grundlage für eine frühe Hilfe. Dies ist schon in den ersten Tagen nach der Geburt möglich. Wir leiten dann ggf. Hörgeräteanpassungen ein und führen im Rahmen einer Hörgerätesprechstunde für Kinder deren Kontrollen durch, vermitteln und leiten eine Hör-Spracherziehung ein und beraten Sie gerne bei Kindergarten-und Schulfragen. Auch über technische Hilfen (Cochlea-Implantate, knochenverankerte sowie teil-oder vollimplantierbare Hörgeräte) informieren und beraten wir Sie gerne in unserer Hör-bzw. CI Sprechstunde.

Cochlea-Implantat-Versorgung bei Kindern und Erwachsenen im Hörzentrum Ulm (HZU)

Gehörlose Kinder und ertaubte Erwachsene werden im HZU mit einer elektronischen Innenohrprothese (Cochlea-Implantat) versorgt. Dabei wird eine elektronische Hörhilfe zur Stimulation des Hörnervs in das Innenohr implantiert. Von einem Sprachprozessor aufbereitete akustische Signale werden durch die Haut zu den Elektroden weitergeleitet, so dass Höreindrücke entstehen. Unser Team führt die notwendigen Voruntersuchungen durch und begleitet Sie bei der Entscheidungsfindung. Nach der Operation begleiten wir Sie oder Ihr Kind auf dem langen Weg des "Hören-Lernens".

 

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung

Im Gegensatz zu den Störungen des peripheren Hörorgans handelt es sich bei den auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen um bisher nicht einheitlich definierte Krankheitsbilder. Sie sind u.a. im Alltag gekennzeichnet durch Auffälligkeiten in den Bereichen: 

  • akustische Aufmerksamkeit
  • akustische Differenzierungsfähigkeit im Störschall 
  • beidohrige Signalverarbeitung
  • Richtungshören
  • Lautunterscheidung
  • auditives Gedächtnis
  • Lautanalyse/-synthese
  • Integration auditiver Wahrnehmungsfunktionen

Bei dem von uns zusammengestellten „Ulmer Untersuchungskonzept" wurden verschiedene Tests aus den Bereichen Pädaudiologie, Logopädie/Sprachheilpädagogik, Neuro- und Entwicklungspsychologie für ein Gesamtuntersuchungsprogramm zugrunde gelegt. Die S1-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiolgie (DGPP) zum Thema „Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen" finden Sie hier (264 KB)

Die Untersuchung einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung bieten wir ab einem Alter von 5 Jahren an. Einzelne Bereiche, wie zum Beispiel die auditive Aufmerksamkeit oder die phonologische Bewusstheit, werden jedoch bereits bei der allgemeinen Diagnostik einer Sprachentwicklungsstörung erfasst. Neben der Abklärung einer Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung werden bei Schulleistungsschwächen im Bereich des Lesens und Schreibens auch Vorläuferfertigkeiten des Lese-Rechtschreiberwerbes überprüft, darunter zählt z.B. die phonologische Bewusstheit. Bei Bedarf wird ergänzend ein kognitiver Entwicklungstest oder eine Lese-Rechtschreib-Diagnostik durchgeführt.