Arbeitsgruppe Verlaufs-und Versorgungsforschung

Leitung: PD Dr. rer. nat. Susanne Jaeger

Der Bereich Verlaufs- und Versorgungsforschung umfasst alle Forschungstätigkeiten der Abteilung, die sich mit Versorgungskonzepten und Behandlungselementen im Gebiet psychischer Erkrankungen beschäftigen. Miteinbezogen werden dabei sowohl Ansätze klinischer Behandlung als auch außerkliniksche, komplementäre Versorgungsstrukturen wie die gemeindepsychiatrischen Verbünde. Wichtige Merkmale sind ein starker Anwendungsbezug in die klinischen Praxis und die Weiterentwicklung in Richtung sowohl einer patientenorientierten und als auch effektiven Versorgung. Der Bereich umfasst auch gesundheitsökonomische und personalbezogene Fragestellungen.

Schwerpunkt

Erfassung und Analyse von Versorgungs- und Behandlungswegen

Wissenschaftliche Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen von Behandlungseinheiten

Evaluation von sektorübergreifenden Behandlungs- und Versorgungsstrukturen

Auswirkungen von Personaleinsatz – und struktur

Laufende Projekte

Susanne Jaeger (im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration in Baden-Württemberg)


Hintergrund: Im Zuge der Einführung des PsychKHG wurden in allen Stadt- und Landkreisen ganz Baden-Württemberg Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen) eingerichtet. Sie sollen als trialogisch ausgestaltete Gremien über geeignete Hilfs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit psychischen Problemen informieren sowie Beschwerden und Anregungen von Betroffenen und deren Angehörigen bearbeiten.
Forschungsfragestellung: Ziel dieser Erhebung ist nach mittlerweile fünfjährigem Bestehen der IBB-Stellen die genauere Charakterisierung ihrer Strukturen und Prozesse, unter anderem als Ausgangspunkt für die mögliche Weiterentwicklung dieser Stellen.
Methode: Auf der Grundlage von Vorarbeiten von Mitarbeitenden der IBB-Stellen und des Ministeriums wurde ein Fragebogen erstellt. Die Daten werden in Form eines Fragebogens erfasst, der an alle 40 IBB-Stellen in Baden-Württemberg versendet wird. Sie werden deskriptiv ausgewertet.
Ethikvotum: nicht erforderlich, da keine Forschung an Patienten
Aktueller Stand: Die Studie ist abgeschlossen. Ein Abschlussbericht für die Auftraggeber wurde erstellt.

 

Erich Flammer, Sophie Hirsch, Nancy Thilo, Tilman Steinert


Hintergrund: Das Melderegister für Zwangsmaßnahmen in Baden-Württemberg wird unter einer Ombudsstelle des Sozialministeriums geführt. Alle psychiatrischen Kliniken sind verpflichtet, fallbezogen Daten zu Altersgruppe, Geschlecht, Landkreis des Wohnsitzes, Diagnose, zum Unterbringungsstatus, zu mechanischen Zwangsmaßnahmen und zu Zwangsmedikation je nach Rechtsgrundlage zu liefern. Anders als bei bisherigen Projekten werden Auswertungen nicht mit kumulierten Daten, sondern mit Rohdaten verfügbar sein. Alle in psychiatrischen Kliniken behandelten Patient*innen (einschließlich Kinder- und Jugendpsychiatrie und Forensische Psychiatrie) werden erfasst, sowohl Unterbringungen nach PsychKHG als auch nach §1906 BGB bzw. §§63,64 StGB. Auch die Gesamtzahl der freiwilligen Behandlungen wird erfasst.
Forschungsfragestellung: Welche Klinikstrukturmerkmalen und strukturellen Versorgungsmerkmalen der jeweiligen Region (Landkreise) beeinflussen die Häufigkeit von Zwangsmaßnahmen?
Methode: Erfassung von Klinikstrukturmerkmalen und strukturellen Versorgungsmerkmalen durch strukturierte Befragung der entsprechenden Ansprechpartner mittels Fragebogen und ggf. auch telefonisch. Zusätzlich werden weitere Informationsquellen wie z. B. Qualitätsberichte der Krankenhäuser ausgewertet. Die erfassten Strukturmerkmale gehen dann in ein multivariates Regressionsmodell zur Erklärung der Varianz zwischen den Kliniken ein.
Ethikvotum: Gemäß der Ethikkommission der Universität Ulm ist ein Ethikvotum für Studien, in denen anonymisierte Daten analysiert werden, nicht erforderlich.
Vorläufige Ergebnisse: Es wurden relevante Strukturmerkmale von Kliniken und Versorgungsregionen identifiziert, operationalisiert und in zwei Fragebögen überführt. Die Datenerhebung und die Datenbereinigung sind abgeschlossen. Erste Auswertungen sind erfolgt und es konnten Strukturmerkmale von Kliniken und Versorgungsgebieten identifiziert werden, welche mit der Häufigkeit von Zwangsmaßnahmen assoziiert sind. Eine erste Publikation ist zur Begutachtung in einer Fachzeitschrift eingereicht.

 

 

Frank Eisele, Erich Flammer, Tilman Steinert, Ralf-Peter Gebhardt, Urs Hepp, Niklaus Stulz

Hintergrund: Der Psychiater Edward Jarvis beschrieb bereits 1850 den Effekt, dass Patienten eines psychiatrischen Krankenhauses eher aus der Nähe als aus größeren

Entfernungen kommen. Für die Versorgungsplanung sind solche Erkenntnisse auch heute noch von Interesse. Hepp und Stulz konnten für den Kanton Aargau klare Distanzeffekte für die Inanspruchnahme ambulanter Leistungen, nicht aber für die stationäre Inanspruchnahme feststellen.

Forschungsfragestellung: Gibt es einen Jarvis-Effekt immer noch oder handelt es sich um einen Artefakt? Lassen sich auch für das Einzugsgebiet des ZfP Südwürttemberg und den Kanton Winterthur in der Schweiz Distanzeffekte bei stationären und ambulanten Behandlungen finden? Unterscheidet sich die Stärke der „Distanzreibung“ je nach Diagnose?

Methode: Die Wohnorte und Diagnosen aller stationären und ambulanten Fälle werden aus den Krankenhausinformationssystemen ausgelesen. Die jeweiligen Entfernungen zwischen Wohn- und Behandlungsort werden ermittelt. Für die Schweiz werden die Distanzen mit dem öffentlichen Verkehr (öV) bestimmt, für Deutschland über den Straßenverkehr. Mit Hilfe der Baden-Württembergischen Gemeindestatistik werden die Bevölkerungszahlen um die Klinik- und Ambulanzstandorte in konzentrischen Kreisen (10 Kilometer um das jeweilige Zentrum, 10 bis 20 km, 20 bis 30 km, 30 bis 40 km und 40 bis 50 km um das jeweilige Zentrum) bestimmt. Nach diesen Vorarbeiten kann die Anzahl der Aufnahmen pro 1.000 Einwohner in den jeweiligen konzentrischen Kreisen um das Zentrum ermittelt werden.

Ethikvotum: Gemäß der Ethikkommission der Universität Ulm ist ein Ethikvotum für Studien, in denen anonymisierte Daten analysiert werden, nicht erforderlich.

Geplante Schritte: Publikation der Ergebnisse in zwei Fachartikeln, welche zeitgleich eingereicht werden, ein Artikel mit den Schweizer Daten und ein Artikel mit den deutschen Daten.

Vorläufige Ergebnisse: Für den Kanton Aargau (publiziert) und auch in Winterthur (noch nicht publiziert) konnten für die ambulante Inanspruchnahme klare Distanzeffekte gefunden werden, nicht aber für die stationäre Inanspruchnahme. Für das Einzugsgebiet des ZfP Südwürttemberg fand sich für die stationäre Inanspruchnahme ein klarer Distanzeffekt, ambulante Daten wurden noch nicht untersucht.

Hintergrund: Depressionen und Angststörungen gehören zu den häufigsten psychischen Störungen. Die Versorgung dieser Erkrankungen erfolgt in verschieden Bereichen und Settings: stationär (psychiatrische Kliniken und psychosomatische Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken), teilstationär (psychotherapeutische und Rehabilitationstageskliniken) und ambulant (Fachärzte, ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, PIA). Bisher kaum beforscht sind die differentielle Indikationsstellung, die Behandlungswege, der weitere Erkrankungsverlauf, Teilhabemöglichkeiten und die Inanspruchnahme von Ressourcen der Patientinnen und Patienten aus den unterschiedlichen Settings im direkten Vergleich.
Methode: Durchgeführt wurde eine multizentrische Längsschnittuntersuchung einer Stichprobe von insgesamt 320 Patienten mit F3 und F4 Diagnosen nach ICD-10. Es wurden Patienten in vier verschiedenen Versorgungsbereichen untersucht: psychiatrische Depressionsstation, psychiatrische Krisenstation, psychosomatische Akutklinik und psychiatrische Tagesklinik.
Neben einer ausführlichen Symptomerhebung und Diagnosestellung per semistrukturierten Interviews, Selbst- und Fremdauskunftsbögen und Checklisten wurden Krankheitsanamnese, Sozialanamnese, Zuweisungsmodus, Behandlungsmotivation und weiterführende Behandlungswege erhoben. Die Daten bei Aufnahme und Entlassung (T0, T1) wurden in direkten Interviews und Fragenbögen erhoben, die Daten für die weiteren Messzeitpunkte (6 bzw. 12 Monate nach Entlassung, T2, T3) per Telefoninterview und Fragenbögen.
Projektstand: Erste Ergebnisse sowie weitere Ergebnisse der zwei Teilprojekte wurden bereits in Fachzeitschriften publiziert. Ergebnisse weiterer Datenauswertungen in den verschiedenen Teilprojekten wurden auf mehreren Kongressen präsentiert und ihre Veröffentlichung in Fachzeitschriften wird derzeit vorbereitet.

Teilprojekt 1: Indikationsstellung und Behandlungswege
Dana Bichescu-Burian, Erich Flammer, Carmen Uhlmann, Susanne Jaeger, Tilman Steinert
Forschungsfragestellung: Dieses Teilprojekt widmet sich der Analyse von Behandlungswegen vor und nach stationärer Behandlung sowie deren Prädiktoren bei Patienten mit Depressionen und Angststörungen. Behandlungsempfehlungen nach der Indexbehandlung sowie ihre Verwirklichung nach Entlassung sollen auch untersucht werden. Eine eingehende Literaturrecherche sowie eingehende Analysen von Behandlungswegen wurden bereits durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einer deutschsprachigen Fachzeitschrift publiziert.
Ergebnis: Die Analyse von Behandlungswegen nach Entlassung aus der Indexbehandlung zeigte, dass stationäre Behandlungen mehrheitlich geplante Weiterbehandlungen waren. Fast alle Patienten wurden ambulant nachbehandelt. Hauptprädiktoren für stationäre Behandlung nach Indexbehandlung und für ambulante Psychotherapie waren das Index-Setting (Psychiatrie/Psychosomatik) sowie vorbestehende und geplante Behandlungen.

Teilprojekt 3: Zusammenhang zwischen eingesetzten Ressourcen und Arbeitsfähigkeit nach Entlassung
Sophie Hirsch, Erich Flammer, Frank Eisele, Tilman Steinert
Forschungsfragestellung: Es soll untersucht werden, ob der Ressourcenverbrauch bzw. die Inanspruchnahme von Ressourcen von der Aufnahme in eine Klinik oder Tagesklinik bis 6 Monate nach Entlassung, eine Änderung der Arbeitsfähigkeit in den Monaten 6-12 nach Entlassung gegenüber der Arbeitsfähigkeit vor Aufnahme bedingt.
Erste Ergebnisse: Je höher der kumulative Ressourcenverbrauch war, desto unwahrscheinlicher war eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu T3, wobei für Geschlecht, Alter, Schwere der Erkrankung und Beschäftigungsstatus zu T0 kontrolliert wurde. Je höher der kumulative Ressourcenverbrauch war, desto wahrscheinlicher war es, dass sich die Teilnehmer bei T3 als nicht arbeitsfähig einstuften. Der stärkste Prädiktor für eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu T3 war die Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu T0.

Teilprojekt 4: Vergleich der Erkrankungsverläufe nach Behandlung in unterschiedlichen Settings
Carmen Uhlmann, Susanne Jaeger, Petra Schmid
Forschungsfragestellung: Depressionen und Angsterkrankungen, die in unterschiedlichen Settings behandelt werden, könnten auch unterschiedliche Verläufe aufweisen. Der Erkrankungsverlauf wird in diesem Teilprojekt über die Erhebungszeitpunkte bis 12 Monate nach Behandlung in den verschiedenen Settings untersucht.
Ergebnisse: Response- und Remissionsraten unterscheiden sich in den 4 Settings zwischen Aufnahme und Katamnese nicht signifikant. Die Erkrankungsverläufe unterscheiden sich zwischen den 4 Settings: Bei Aufnahme sind sowohl die Depressionswerte als auch der globale Schwereindex der Gesamtsymptomatik auf verschiedenem Niveau, im weiteren Verlauf nähern sich die Ergebnisse der 4 Settings jedoch an und unterscheiden sich auch hier nicht mehr signifikant.

Teilprojekt 5: Entwicklung von Aktivitäts- und Teilhabebeeinträchtigungen bei Menschen mit Depression oder Angststörung nach stationärer bzw. teilstationärer Behandlung
Susanne Jaeger, Carmen Uhlmann, Dana Bichescu-Burian, Erich Flammer, Tilman Steinert, Petra Schmid
Forschungsfragestellung: Wie entwickeln sich Aktivitäts- und Teilhabebeeinträchtigungen im Jahr nach dem stationären bzw. teilstationären Aufenthalt bei Menschen mit Angststörungen und depressiver Erkrankungen? Welche Bereiche sind besonders betroffen? Welche Faktoren hängen mit der Entwicklung zusammen?
Methode: Zum Einsatz kamen Mini-ICF-APP zur Erfassung von funktionaler Beeinträchtigungen, BDI zur Erfassung der Symptomschwere sowie Fragebögen zur Soziodemographie.
Ergebnisse: Zum Zeitpunkt des Aufenthaltes hatten die Befragten in vielen Bereichen massive Funktionseinschränkungen. Am stärksten betroffen waren Durchhaltevermögen, Fähigkeit zu spontanen Aktivitäten, Planung und Strukturierung von Aufgaben und Anwendung fachlicher Kompetenzen. Ein Jahr später hatten sich alle Funktionen verbessert. Bei etwa der Hälfte der Teilnehmenden war die klinische Symptomatik vollständig remittiert, was mit geringeren Funktionseinschränkungen einherging. Die Schwere der Beeinträchtigung korrelierte mit dem Beschäftigungsstatus und der Schwere der klinischen Symptome. Es erscheint sinnvoll, Mini-ICF-APP in einem stationären Behandlungssetting einzusetzen, um über die Symptome hinaus auch funktionale Einschränkungen detaillierter zu bestimmen.

 

 

Marie Kampmann, Tilman Steinert


Hintergrund: Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ist die uneingeschränkte Nutzung von Medien ein wichtiges Ziel zur vollen gesellschaftlichen Teilhabe. Das Mediennutzungsverhalten kann durch eine psychische Erkrankung verändert sein. Gleichzeitig können Medien der Information und Aufklärung über psychische Erkrankungen dienen. Moderne Kommunikationsmittel ermöglichen zudem ein erweitertes Therapieangebot. Im Jahr 2011 wurde die Mediennutzung stationär behandelter PatientInnen des ZfP Südwürttemberg im Rahmen einer explorativen Studie erstmalig erhoben.  
Forschungsfragestellung: Vor dem Hintergrund des veränderten Medienangebots auf den Stationen, der allgemein stetig steigenden Mediennutzungstendenzen in der Gesellschaft, der rasanten Entwicklungen im medialen Bereich und der zunehmenden Bedeutung digitaler Medien im Gesundheitswesen („E-Health“; „Telemedizin“, etc.) soll in einer Replikationsstudie die aktuelle Mediennutzung von psychisch erkrankten PatientInnen erfasst werden. Ziel ist es außerdem, mögliche Zugangsbarrieren zu identifizieren und ggf. bedarfsgerechte Verbesserungen des Medienangebots für PatientInnen des ZfP Südwürttemberg vorzunehmen.
Methode: Im Rahmen einer Vollerhebung an den verschiedenen Standorten des ZfP Südwürttemberg werden PatientInnen mittels eines eigens konzipierten Fragebogens zu ihrem Mediennutzungsverhalten vor/während ihres Klinikaufenthaltes befragt. Zudem wird die Zufriedenheit mit dem Medienangebot auf Station erhoben sowie die Bereitschaft, internetbasierte Therapieangebote zu nutzen. Die aktuellen Ergebnisse sollen mit den Ergebnissen der früheren Studie verglichen werden.
Aktueller Stand: Die Erhebungsinstrumente wurden in Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen im medialen Bereich überarbeitet, um mit der Datenerhebung zu beginnen.

Hüsniye Bilgic, Susanne Jaeger, Erich Flammer, Raoul Borbé, Petra Schmid, Carmen Uhlmann


Hintergrund: In der allgemeinpsychiatrischen Abteilung in Weissenau wird von Oktober 2017 bis Dezember 2019 ein systemtherapeutisches Konzept implementiert (SYMPA: Systemtherapeutische Methoden in der psychiatrischen Akutversorgung). Mitarbeitende der Berufsgruppen Medizin, Ergotherapie, Pflege, Sozialarbeit und Psychologie werden nach den Vorgaben dieses Ansatzes interdisziplinär geschult. Eine solche Maßnahme sollte deutliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten und Mitarbeitenden haben und wird daher in einem Forschungsprojekt evaluiert.
Forschungsfragestellung: Zwei Fragen liegen der Untersuchung zugrunde: Kann durch die Implementierung des Konzeptes die Menge aggressiver Handlungen von Patienten während des stationären Aufenthaltes und die Anzahl durchgeführten Zwangsmaßnahmen reduziert werden? Wie wirkt sich die Implementierung des Konzeptes im Arbeitsalltag auf Stress und Belastung von Mitarbeitenden sowie auf das Teamklima aus?
Methode: Bei den Patientinnen und Patienten werden spezifische Parameter zu Zwangsmaßnahmen und aggressiven Übergriffen analysiert (SOAS-R sowie Art, Anzahl und Dauer der Zwangsmaßnahmen). Allen Mitarbeitenden werden Fragebögen zu Burn-out (Maslach Burnout Inventar), Gratifikationskrisen (Effort-Reward-Imbalance) und Teamklima (Teamklima-Inventar) vorgelegt.
Geplante Schritte: Die Daten wurden für die 3 Messzeitpunkte ausgewertet: Vor Implementierung im Oktober 2017, während der Implementierung im Februar/März 2019 und danach im November 2020.
Vorläufige Ergebnisse: Alle drei Wellen der Befragung der Mitarbeitenden wurden planmäßig durchgeführt. Die Rücklaufquote beläuft sich auf 72% (N= 65), 69% (N= 66) und 38% (N=42) für die drei Befragungszeitpunkte.

 

Susanne Jaeger, Marie Kampmann, Tilman Steinert, Johannes Gnauck / Sabine Herpertz (Heidelberg)


Hintergrund: Immer mehr Menschen mit seelischen Behinderungen beziehen im Rahmen ihrer Wohnform Eingliederungshilfe. Vor allem im deutschsprachigen Raum fehlen allerdings wissenschaftliche Untersuchungen dazu, welche Auswirkungen das Leben in unterstützten Wohnformen auf die Betroffenen hat und welche spezifischen Struktur- und Prozessmerkmale der Unterstützung hierbei wirksam werden.
Forschungsfragestellung: Ziel des Drittmittelprojekts ist die Charakterisierung der Angebotsstruktur in vier Stadt- und Landkreisen und der Personengruppen, die dort ambulante, intensiv-ambulante und stationäre Wohnangebote nutzen. Zudem geht es um die Ermittlung der Wirksamkeit von Maßnahmen der Eingliederungshilfe beim Wohnen und der Struktur- und Prozessmerkmale, die mit der Ergebnisqualität in Verbindung stehen. Hieraus sollen empirisch begründete Qualitätsstandards für Leistungen im Bereich des unterstützten Wohnens entwickelt werden.
Methode: Die Studie lief in vier baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen (Stadt Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis, Landkreis Ravensburg, Bodenseekreis) in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Heidelberg. Neben Dokumentenanalysen und Experteninterviews wurde Klientinnen und Klienten im unterstützten Wohnen (Neuzugänge oder Wohnformwechsler) über 2 Jahre wiederholt befragt (u.a. zu Social Functioning, Teilhabechancen, gedeckten und ungedeckten Bedarfe, Lebensqualität, Gesundheit). Die Projektfinanzierung erfolgte aus Mitteln der Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs, vertreten durch den Kommunalverband für Jugend- und Soziales (KVJS).
Ethikvotum: Ethikkommission der Universität Ulm No. 75/17
Aktueller Stand: Die Studie ist abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in Form eines Abschlussberichts publiziert und wurden mehrfach im Rahmen von Symposien und anderen Fachveranstaltungen, teilweise auch online, der Öffentlichkeit vorgestellt. Weitere Publikationen sowie eine gemeinsame Auswertung mit Daten aus anderen WieWohnen-Projekten in Deutschland und in der Schweiz sind in Arbeit.

 

Carmen Uhlmann, Agata Czekaj, Peter Schmid, Tilman Steinert, Petra Schmid


Hintergrund: Die neuropsychologische Erfassung kognitiver Defizite bei Patientinnen und Patienten mit psychotischen Störungen ist für die klinische Praxis von besonderer Bedeutung. Mit dem SCIP liegt ein Screening zur Erfassung dieser vor, welches seit 2012 im klinischen Alltag routinemäßig bei Patient*Innen der allgemeinpsychiatrischen Stationen zur Anwendung kommt.
Forschungsfragestellung: Zeigen sich diagnosespezifische (F2x.x, F3x.x) Unterschiede in den Leistungsprofilen bei Aufnahme? Zeigen sich Unterschiede in den kognitiven Leistungsprofilen zwischen Aufnahme und Entlassung? Es werden sowohl absolute als auch normalisierte Testwerte analysiert. Lassen sich anhand der kognitiven Leistungsprofile bei Aufnahme unterschiedliche Cluster finden und wie unterscheiden sich diese?
Methode: Untersuchung des kognitiven Profils mittels des Screen for Cognitive Impairment in Psychiatry (SCIP) von stationären Patienten*Innen der Allgemeinpsychiatrie zu Beginn ihres Aufenthalts. Ein Teil der Patient*Innen wird auch kurz vor Entlassung nochmals untersucht. Untersuchung auf signifikante Unterschiede, Berechnung einer Clusteranalyse.
Ethikvotum: Ethikkommission der Universität Ulm Nr. 228/19
Ergebnisse: Eine Publikation Ergebnissen von insgesamt 529 Testungen bei Aufnahme und 227 Testungen bei Entlassung liegt nun vor.