Arbeitsgruppe Forensische Psychiatrie

Leitung : Dr. biol. hum. Hans-Joachim Traub Dipl-Psych., M.A. Lukas Stürner

  • Profilbild von Dr. biol. hum. Hans-Joachim Traub

    Dr. biol. hum. Hans-Joachim Traub

    Schwerpunkte

    Epidemiologische Daten des Maßregelvollzuges

    Vergleichende Datenerhebung Weißenau und Wiesloch

  • Profilbild von  Lukas Stürner, M.A., Soziologe

    Lukas Stürner, M.A., Soziologe

    Schwerpunkte

    Forensische Psychiatrie, Quantitative Methoden

Schwerpunkte

Die Forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit den juristischen Fragen beschäftigt, die sich im Zusammenhang mit kranken Menschen stellen. Das wissenschaftliche Interesse der Arbeitsgruppe richtet sich vor allem auf die Praxis des Maßregelvollzugs. Einrichtungen des Maßregelvollzugs sind Fachkliniken mit hohen Sicherheitsvorkehrungen, in denen psychisch Kranke oder gestörte sowie suchtmittelabhängige Menschen behandelt werden.

Bereits seit 1988 wurden in der hiesigen Forensischen Klinik unter dem damaligen Chefarzt Dr. Jockusch die grundlegenden Daten jährlich erfasst und ausgewertet. Nach diesem Muster erfolgte ab dem Jahr 1997 eine Datenerfassung und Statistik für alle Forensischen Kliniken des Landes Baden-Württemberg durch das Sozialministerium. Im Jahre 2009 wurde eine einzelfallbezogenen Dokumentation im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes (Prozessoptimierung im Maßregelvollzug) des Sozialministeriums implementiert und seitdem regelmäßig erhoben, an dem sich die hiesige Arbeitsgruppe beteiligt.

Auf dieser Datengrundlage wird die Darstellung von längerfristigen Entwicklungen im MRV möglich. Durch die Einbeziehung von Angaben der bundesweiten Strafverfolgungsstatistiken sowie der detaillierten Off-Site-Files der Strafverfolgungsstatistik des Forschungsdatenzentrums der Länder von 1995 – 2021 können Bezüge und Vergleiche auf verschiedenen regionalen Ebenen formuliert werden.

Laufende Projekte

Hans-Joachim Traub, Lukas Stürner: Mitarbeit bei dem vom Sozialministeriums Baden-Württemberg initiierten Projekt (Leitung: Jan Bulla, Thomas Ross; Reichenau)

Hintergrund: Für die Forensische Psychiatrie in Baden-Württemberg bestand 2007 ein Bedarf an Versorgungssteuerung und Kapazitätsplanung, verbunden mit der Notwendigkeit von Qualitätssicherung der klinischen Behandlung. Bis dahin erfolgte dies über eine Rückmeldung der zusammengefassten Belegungsdaten der einzelnen Kliniken an das Sozialministerium. Mit steigenden Ansprüchen an die Transparenz und methodischen Standards wurde eine einzelfallbezogene, pseudonymisierte jährliche Stichtagserhebung entwickelt.

Ziel des Projektes: In einer jährlichen, landesweiten Vollerhebung werden die relevanten juristischen, klinischen und rehabilitationsbezogenen Patientenmerkmale erfasst, um den o.a. Bedarf zu erfüllen. Im kommenden Jahr sollen aus der „FoDoBa“ auch die standardisierten Angaben für den bundesweit erhabenen „Kerndatensatz der Forensischen Psychiatrie“ entnommen werden

Methode: Die Forensische Basisdokumentation Baden-Württemberg (FoDoBa) enthält 35 Kernbereiche, die in weitere Kategorien mit definierten Wertelisten aufgefächert werden. Insgesamt sind Angaben zu rund 140 Items vorzunehmen. Im Längsschnitt wurden inzwischen in 17 Jahren 22.000 Fälle, im aktuellen Querschnitt 1.600 Fälle erfasst. Methodisch erfolgen je nach Fragestellung deskriptive Übersichten, Extrapolationen der Entwicklung bis zu komplexen Auswertungen z.B. mit Cluster- Regressions- bzw. Mehrebenenanalysen.

Ethikvotum: Nicht erforderlich, da eine Auswertung von Routinedaten erfolgt.

Ergebnisse: Für Evaluations- und Qualitätsberichte werden jeweils Jahresstatistiken und verschiedene, spezifische Auswertungen im Auftrag des Sozialministeriums Baden-Württemberg oder einzelner Kliniken erstellt. Über die Darstellung des Status Quo hinaus erfolgen Trendanalysen zur Belegungsentwicklung und zu strukturellen Veränderungen. In wissenschaftlichen Sekundäranalysen werden Verläufe und Outcomes von Patienten nach §§ 63 und 64 StGB im Hinblick auf z.B. migrationsbezogenen Faktoren und soziodemografischen Merkmale untersucht.

Lukas Stürner, Thomas Ross, Jan Querengässer, Hans-Joachim Traub

Hintergrund:Die Verweildauer ist ein zentraler Indikator für die Steuerung des Maßregelvollzugs (§ 63 StGB) und für die untergebrachten Patient:innen geht es um nicht weniger als die Länge ihres Freiheitsentzugs. Die Verweildauer in forensisch-psychiatrischen Kliniken wird in der Wissenschaft häufig aus einer rein patientenzentrierten Perspektive betrachtet. Welche Rolle spielen aber institutionelle Strukturen, rechtliche Rahmenbedingungen und regionale Nachsorgeangebote? Weitere Forschungsanstrengungen sollten unternommen werden, um den Blickwinkel zu erweitern und die Wechselwirkungen zwischen den genannten Faktoren und dem Behandlungsverlauf bzw. der Behandlungsdauer im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg (BaWü) besser zu verstehen.

Ziel der Studie:Erkenntnisse über die institutionellen Einflussfaktoren und Standorteffekte auf die Verweildauer aus einer multiperspektivischen Sicht gewinnen. Daraus können Erkenntnisse für die Wissenschaft, konkret die Operationalisierung dieser Einflussfaktoren für weitere (quantitative) Studien, sowie möglicherweise hilfreiche Informationen für die Gestaltung des Maßregelvollzugs gewonnen werden.

Methode: Angestrebt werden Experteninterviews mit verschiedenen Zielgruppen (z.T. Berufsgruppen), die im System des Maßregelvollzugs agieren. Ein Experteninterview ist ein problemzentriertes Interview mit Personen, die aufgrund ihrer Position, Funktion oder Erfahrung als „Expert:innen“ für ein bestimmtes Themenfeld gelten. Angestrebt werden mehrere halbstrukturierte Experteninterviews mit jeweils an die Gruppe angepassten Leitfäden.

Geplante Schritte: Ethikvotum der Uni Ulm einholen.

Relevanz: Ein fundiertes Wissen über die institutionellen und strukturellen Einflussfaktoren könnte nicht nur eine verfahrensgerechtere Verweildauer für die Patient:innen ermöglichen, sondern auch die Kliniken in puncto Belegungsdruck entlasten. Um die zukünftige Ausrichtung des Maßregelvollzugs in BaWü umfassend diskutieren zu können, bedarf es weiterer Forschung, die diese bisher wenig beachteten Zusammenhänge systematisch untersucht. Ein exploratives Studiendesign im Sinne einer qualitativen Methodik, wie z.B. Experteninterviews mit relevanten Berufsgruppen, die im System Maßregelvollzug erfahren und tätig sind, ermöglicht einen multiperspektivischen Blick auf das Thema Verweildauer und verspricht Erkenntnisse für Wissenschaft, Praxis und Politik.

Hans Joachim Traub, Lukas Stürner, Julia Fesseler, Jan Bulla & Thomas Ross

Hintergrund: Seit etwa einem Jahrzehnt wird in Baden-Württemberg ein deutlicher Anstieg der Belegung im psychiatrischen Maßregelvollzug nach § 63 StGB beobachtet.
Fragestellung: Die Ursachen dieser Entwicklung sind bislang nur unzureichend untersucht.

Methode: Auf Grundlage der Forensischen Basisdatendokumentation Baden-Württemberg (FoDoBa) wurden Belegung, Aufnahmen, Entlassungen, Verweildauer sowie ausgewählte Patientenmerkmale für den Zeitraum von 2000 bis 2024 mit einem deskriptiven Vorgehen analysiert.
Ethikvotum: Nicht erforderlich, da Auswertung von Routinedaten

Ergebnisse: Die Ergebnisse zeigen, dass die Belegung nach einer über viele Jahre stabilen Entwicklung ab dem Jahr 2016 deutlich zunimmt. Während die Entlassungen leicht ansteigen und die Verweildauern sogar rückläufig sind, haben sich die Aufnahmezahlen erheblich erhöht. Der Belegungsanstieg kann daher überwiegend auf steigende Aufnahmen zurückgeführt werden. Parallel hierzu haben sich einzelne Patientenmerkmale verändert. Besonders deutlich nehmen Fälle mit Diagnosen aus dem schizophrenen Formenkreis (ICD-10 F2), Patienten mit Migrationshintergrund, Fälle mit Schuldunfähigkeit gemäß § 20 StGB sowie Körperverletzungsdelikte zu.

Die Befunde sprechen für eine zunehmende Forensifizierung schwer psychisch erkrankter Menschen. Hinweise auf eine generelle Zunahme schwerster Gewaltkriminalität ergeben sich dagegen nicht. Die Ergebnisse wurden im Rahmen eines Symposiums beim DGPPN-Kongress in Berlin 2025 vorgestellt und ein entsprechendes Manuskript bei einer Fachzeitschrift eingereicht.

Hans Joachim Traub, Julia Fesseler, Jan Bulla & Thomas Ross

Hintergrund: In den vergangenen Jahren hat der Anteil von Patienten mit Migrationshintergrund im psychiatrischen Maßregelvollzug nach § 63 StGB deutlich zugenommen.

Fragestellung: Welche Gruppen tragen zu dieser Entwicklung bei und unterscheiden sich dabei Patienten hinsichtlich klinischer, sozialer und deliktbezogener Merkmale.

Methode: Auf Grundlage der Forensischen Basisdatendokumentation Baden-Württemberg (FoDoBa) wurden alle Patienten des Maßregelvollzugs nach § 63 StGB über den Zeitraum von 2009 bis 2024 untersucht. Dabei wurden Personen mit und ohne Migrationshintergrund sowie verschiedene Untergruppen von Patienten mit Migrationshintergrund verglichen.

Ethikvotum: Nicht erforderlich, da Auswertung von Routinedaten

Ergebnisse: Die Ergebnisse zeigen, dass der Anstieg nicht durch alle Migrantengruppen gleichermaßen getragen wird. Vielmehr lassen sich zwei Gruppen unterscheiden: „Traditionelle Migranten“, die bereits seit vielen Jahren im Maßregelvollzug vertreten sind, sowie „Neue Migranten“ aus Nordafrika, Subsahara-Afrika und dem Nahen Osten, deren Anteil seit 2009 und, beschleunigt, seit 2016 zugenommen hat. Die Neuen Migranten unterscheiden sich hinsichtlich Alter, Geschlecht, sozialer Situation, Deliktstruktur und psychiatrischer Diagnosen deutlich von anderen Patienten. Besonders auffällig sind hohe Anteile schizophreniformer Erkrankungen, vergleichsweise geringe Vorstrafenbelastungen sowie weniger psychiatrische Vorbehandlungen.

Die Befunde sprechen für die Entstehung einer neuen Patientengruppe im Maßregelvollzug mit spezifischen klinischen und rehabilitativen Anforderungen.

Die Ergebnisse wurden im Rahmen eines Symposiums beim DGPPN-Kongress in Berlin 2025 vorgestellt und ein entsprechendes Manuskript bei einer Fachzeitschrift eingereicht.

Hans-Joachim Traub

Hintergrund: Als Ursache der Belegungssteigerung im MRV nach § 63 StGB wird eine „Forensifizierung“ von gemeinde- bzw. allgemeinpsychiatrischen Patienten angenommen.

Ziel der Studie: Die Überschneidung der beiden Gruppen wurde nach den Daten der Forensischen Basisdokumentation Baden-Württemberg untersucht.

Methode: Die psychiatrischen Vorbehandlungen der forensisch untergebrachten Patienten in Baden-Württemberg und die Richtung der Nachsorge bei einer Entlassung wurden in einem deskriptiven Vorgehen (Vollerhebung) aufbereitet. Neben dem Stand in der Belegung in den Jahren 2023 und 2024 wurde die Entwicklung der psychiatrischen Vorbehandlungen in den Aufnahmen der Vorjahre ermittelt. Es wurden Gruppen von Patienten mit unterschiedlicher Anzahl an Vorbehandlungen verglichen.

Ethikvotum: Nicht erforderlich, da Auswertung von Routinedaten

Ergebnisse: Bei durchschnittlich 71% der forensischen Patienten erfolgte mindestens ein stationärer Voraufenthalt in der Allgemeinpsychiatrie. Dieser Anteil verändert sich insgesamt seit 15 Jahren wenig, bei leichtem Anstieg der chronifizierten Patienten mit >10 Voraufenthalten. Der Anteil der Patienten ohne jegliche stationäre Voraufenthalte steigt ebenfalls leicht an. Die eher chronifizierten Patienten der Gruppe 3 (> 10 Voraufenthalte) erkranken anamnestisch früher, haben eine längere Krankheits- und Unterbringungsdauer, erhalten zu 80% F2-Diagnosen. Deliktisch sind sie wegen eher mittelschwerer Delikte untergebracht (73% Körperverletzungen, Brandstiftungen, sonstige Delikte), kommen vermehrt aus Nachsorgeeinrichtungen oder sind vor der forensischen Unterbringung obdachlos.
Eine Poster-Präsentation der Datenlage von 2023 erfolgte auf dem DGPPN-Kongress 2024. Eine Aktualisierung mit den Daten der Jahre 2024-2025 wurde durchgeführt mit ähnlichen Ergebnissen.

Lukas Stürner

Hintergrund:Bei Personen, die aus dem Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB entlassen werden, wird die weitere Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Zugleich tritt Führungsaufsicht ein, in deren Rahmen Weisungen erteilt werden, etwa zur Fortführung der Medikation oder zur Sicherstellung eines festen Wohnsitzes. Bei einer klinisch relevanten Zustandsverschlechterung kann eine Krisenintervention nach § 67h StGB angeordnet werden, um einen Widerruf der Aussetzung zu Bewährung zu vermeiden. Diese temporäre stationäre Maßnahme ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Kommt es zu Weisungsverstößen oder erneuten Straftaten, kann das Gericht die Aussetzung der Unterbringung widerrufen (§ 67g StGB).

Ziel der Studie: Ist die Identifikation unterschiedlicher Profile von Wiederaufnahmen, die sich in ihren Ursachen unterscheiden und praxisrelevante Implikationen aufzeigen.

Methode: Die Stichprobe umfasst 300 Patient:innen, überwiegend mit einer Diagnose aus dem schizophrenen Formenkreis (ICD-10 F2; 74 %), aus sechs forensisch-psychiatrischen Kliniken in Baden-Württemberg. Berücksichtigt wurden Personen, die im Zeitraum von 2011 bis 2024 nach ihrer Entlassung erneut stationär im Maßregelvollzug aufgenommen wurden.

Mithilfe der latenten Klassenanalyse (LCA) werden verborgene Subgruppen anhand charakteristischer Muster der Ausgangsvariablen identifiziert. Die daraus resultierenden Profile wurden anschließend mittels ANOVA auf Unterschiede in patientenbezogenen Merkmalen geprüft.

Ethikvotum: Ethikkommission der Universität Ulm Nr. 160/25

Ergebnisse: Es lassen sich drei unterschiedliche Profile von Wiederaufnahmen identifizieren, die sich insbesondere hinsichtlich Rückfälligkeit, DauerbiszurWiederaufnahme, Weisungsverstößen und Gesundheitsverschlechterung unterscheiden. Für die Praxis besonders relevant erscheinen die „unmittelbaren Wiederaufnahmen“ sowie das „komplexe, deliktbezogene Profil“.

Hans-Joachim Traub

Hintergrund: Im Jahr 2024 lagen bei 23% der forensischen Patienten in Baden-Württemberg bereits forensische Voraufenthalte vor. Ein großer Teil davon sind Krisenintervention gemäß § 67h StGB, die maximal 6 Monate dauern können. Inwieweit erneute Delikte zu einer Wiederaufnahme führen, war bislang nur über die Bundeszentralregisterauszüge feststellbar, die nur sehr aufwendig recherchierbar sind.

Fragestellung: Welche erneuten Delikte führen zu einer wiederholten forensischen Unterbringung?

Methode: Die verschiedenen Möglichkeiten einer erneuten Aufnahme sollen erfasst und ausgewertet werden. Eine Beschränkung auf die Forensische Klinik Weißenau soll erfolgen, da Routinedaten auch in der längeren Historie regional vorliegen und eine Zuordnung der verschiedenen Möglichkeiten erfolgen, so dass ein umfassender Überblick erreicht werden kann.

Ethikvotum: Nicht erforderlich, da Auswertung von Routinedaten

Ergebnisse: Die Datenanalyse umfasst alle Auf­nahmen in der Weißenau im Zeitraum von 2009 bis 2024 (N=957), erfasst in der FoDoBa. Von diesen Aufnahmen erfolgten n=108 (13%) von vorbe­kannten Patienten („Fällen“) der Forensischen Psychiatrie Weißenau, die in der FoDoBa dokumentiert sind. Die Häufigkeit variiert von zwei bis zu sieben erneuten Aufnahmen. Bei weiteren Fällen (n=80) ergibt sich nur die Bestätigung zumindest eines länger zurückliegenden forensischen Voraufenthaltes ohne in der FoDoBa existierende Dokumentation. Voraussetzung für eine Wiederaufnahme ist in den überwiegenden Fällen ein Delikt, bei den Kriseninterventionen in 66% der Fälle, bei den Widerrufen gemäß § 67g StGB in 84%. Die juristische Wertung der Delikte bei den Kriseninterventionen erlaubte dabei offenbar eine eher kurzfristige Intervention von maximal 6 Monaten. In mehr als 50% der erneuten Delikte wurden mit ähnlicher Tendenz „andere, sonstige Delikte“ angegeben, die üblicherweise die für eine forensische Unterbringung nach § 63 StGB geforderte Erheblichkeit nicht erreichen. Erneute, schwerwiegende Straftaten sind eher selten.
Die Datenanalyse erweist sich als komplexer als angenommen. Eine vollständige Klassifikation der verschiedenen Möglichkeiten der erneuten Aufnahme ist noch nicht abgeschlossen.

Hans-Joachim Traub, Tilman Steinert

Hintergrund: Tötungsdelikte durch Menschen mit psychischen Erkrankungen nehmen in der öffentlichen Berichterstattung und der politischen Diskussion bei entsprechenden Taten großen Raum ein. Ein erheblicher Selektionsbias in der Berichterstattung wird jedoch angenommen. Für Deutschland liegen keine aktuelleren Angaben zur tatsächlichen Häufigkeit vor.

Fragestellung: Welchen Anteil haben Menschen mit psychotischen Erkrankungen an Tötungsdelikten in Deutschland?

Methode: Um den Anteil der von Menschen mit psychotischen Erkrankungen begangenen Tötungsdelikte in Deutschland zu bestimmen, benutzten wir Daten der polizeilichen Kriminalstatistik, der Strafverfolgungsstatistik des statistischen Bundesamts und der Neuanordnungen nach § 63 StGB. Es werden alle gerichtlichen Unterbringungen wegen Tötungsdelikten im Zeitraum von 2009 bis 2021 gemäß § 63 StGB in Deutschland ausgewertet und in Bezug gesetzt zu den anderen Verurteilungen wegen dieser Delikte. Auf der Grundlage des juristischen Datensatzes der Strafverfolgungsstatistik werden Veränderungen der Merkmale der Delinquenten beschrieben.

Ethikvotum: Nicht erforderlich, da Auswertung von Routinedaten

Ergebnisse: Die Tötungsdelikte in Deutschland insgesamt gehen zwischen 2009 und 2021 gemäß dem ermittelten linearen Trend von jährlich 922 auf 828 zurück. Der geschätzte Anteil von Tätern mit psychotischen Störungen stieg währenddessen von 11 % auf 16 %. Es handelt sich dabei nicht um ein krankheitsspezifisches Merkmal, sondern das Ergebnis ist im Kontext einer relativ gewaltarmen Gesellschaft mit insgesamt abnehmender Gewaltkriminalität einzuordnen.Die Ergebnisse wurden im Rahmen der AGFP-Tagung in München 2025 und auf dem Patientenautonomie-Kongress in Berlin 2026 vorgestellt und werden in der Fachzeitschrift „Recht & Psychiatrie“ (online first) publiziert (DOI: 10.1486/rp-04-2026_01; R & P(2026) 44: 203 – 210)

Joachim Traub, Thomas Ross

Hintergrund: Von den Justizverwaltungen wird in Form der jährlichen Strafverfolgungs­statistiken der Statistischen Landesämter eine ausführliche Dokumentation aller Ab- bzw. Verurteilungen erstellt. Auch die Zuweisung in den Maßregelvollzug, der Grad der Schuldunfähigkeit, Anlassdelikte, Vorstrafen, Straflänge, Alter der Abgeurteilten u.a. werden erfasst. Eine Auswertung mit dem Ergebnis zweier Fachartikel erfolgte bereits für die alten Bundesländer im Zeitraum von 1995-2009. Inzwischen liegen die kompletten Angaben für Deutschland für die Jahre 2007-2018 vor, ergänzend wurden für 2023 die Angaben für die Jahre 2019-2021 ausgewertet.
Fragestellung: Durch eine Aufarbeitung dieser Informationen über die zugewiesenen Patienten des Maßregelvollzuges soll die weitere Entwicklung des § 63 StGB in Deutschland im Folgezeitraum erkennbar werden.
Methode: Die Daten wurden über das Forschungsdatenzentrum der Länder geliefert und vorausgewertet. Die Entwicklung der einzelnen Merkmale im Zeitverlauf wurde bisher über polynome oder lineare Annäherungsgleichungen dargestellt. Die Umsetzung der bisher jahresbezogenen Datensätze zu einem gemeinsamen Datenpool mit der Möglichkeit einer Zeitreihenanalyse bzw. logistischen Regression erschien grundsätzlich sinnvoll, methodisch nach tiefergehenden Überlegungen jedoch fraglich, so dass eine Rückkehr zu einfacheren Aus­wertungsprinzipien erfolgte.
Ergebnisse: Die neuen Ergebnisse bestätigen weiterhin die Zunahme des Anteiles der schuldunfähigen Patienten im Bereich der §-63-StGB-Patienten bei mittlerer Gewalttätigkeit. Aufgrund der Daten wird eine erneute Phase der „Forensifizierung“ angenommen. Parallel wird eine Zunahme von Patienten anderer Nationalitäten deutlich. insgesamt ist die Belegung bzw. Prävalenz inzwischen wieder leicht angestiegen, dieser Trend zeigt sich in fast allen Bundesländern. Diese Tendenz ist offenbar Folge einer spätestens seit dem Jahre 2018 ansteigenden Inzidenz bzw. Anzahl an Neuanordnungen gemäß § 63 StGB durch die Justiz. Die Verweildauer hatte 2014 ein Maximum mit etwa 9,5 Jahren erreicht, inzwischen hat sie sich wieder deutlich um etwa 2 Jahre verkürzt. Die einzelnen Bundesländer unterscheiden sich deutlicher in der Verweildauer als in den Belegungszahlen. Aufgrund der Veränderungen der Patientenmerkmale wird erwartet, dass sich das Behandlungsmilieu in den deutschen Maßregelvollzugseinrichtungen mittelfristig erheblich ändern wird. Die Ergebnisse für Deutschland insgesamt wurden in einer Fachzeitschrift publiziert.
Eine Differenzierung der einzelnen Bundesländer soll im nächsten Schritt folgen. Ebenso soll ergänzend ein Vergleich mit der Entwicklung der in den Strafvollzug eingewiesenen Delinquenten mit erheblichen Straftaten folgen, um kriminologische und gesundheitspolitische Entwicklungen möglicherweise unterscheiden zu können.
Weitere Entwicklung: Nachdem etwa die Hälfte des bundesweiten forensischen Bettenanstiegs nach § 63 StGB (als „Neue Forensifizierung“ in einer Publikation 2023 veröffentlicht) auf Patienten anderer Nationalität zurückzuführen ist, wurden dieses Projekt mit dem folgenden Projekt zusammengelegt.

Joachim Traub, Erich Flammer


Hintergrund: Auf den sechs Stationen einer forensisch-psychiatrischen Klinik wurde in den vergangenen 5 Jahren seit 2016 beobachtet, dass die kumulative Dauer der Zwangsmaßnahmen pro betroffenem Fall (weit überwiegend Isolierungen) stark anstieg. Parallel ergab sich eine Phase der massiven Überbelegung durch vermehrte juristische Einweisungen. Inzwischen hat sich die Belegungssituation wieder entspannt, nachdem eine neue Station und zwei weitere interne Wohnheimbereiche geschaffen werden konnte. Die Dauer der Zwangsmaßnahmen blieb aber auf einem hohen Niveau.
Forschungsfragestellung: Ist der erhöhte Einsatz von Zwangsmaßnahmen eine Folge der Überbelegung oder haben veränderte Patientenmerkmale einen entscheidenden Einfluss?
Methode: Die ausführlichen Angaben zu Patientenmerkmalen der Forensischen Basisdokumentation Baden-Württemberg (FoDoBa) von 2016 - 2020 werden mit den Informationen zu Zwangsmaßnahmen aus dem elektronischen Krankenhausinformationssystem (KIS) zusammengeführt, ergänzt durch die monatliche Belegungsstatistik der Forensischen Psychiatrie. Zur Prüfung einer möglichen Wirkung der Überbelegung werden Daten zur Belegung und patientenbezogene Daten Jahres 2016 mit denen des Jahres 2020 verglichen.
Ethikvotum: Gemäß der Ethikkommission der Universität Ulm ist ein Ethikvotum für Studien, in denen anonymisierte Daten analysiert werden, nicht erforderlich.
Ergebnisse: Das Ausmaß der zeitlichen Veränderung von Patientenmerkmalen wurde mit Anzahl und Dauer der Zwangsmaßnahmen korreliert. Es ergab sich ein allgemein erhöhtes relatives Risiko für Zwangsmaßnahmen bei Patienten mit Intelligenzminderung und bei Patienten mit zurückliegender Flucht-/Migrationserfahrung, wobei der Anteil der „Neuen Migranten“ zugenommen hatte. Das relative Risiko dieser Patientengruppen blieb konstant, unabhängig vom Anstieg der Zwangsmaßnahmen. In der Schlussfolgerung wird davon ausgegangen, dass der Anstieg der Zwangsmaßnahmen nicht auf Veränderungen in der Patientenpopulation zurückzuführen ist, sondern als Folge der Überbelegung zum werten ist.

 

Joachim Traub, Lukas Stürner: Mitarbeit bei dem vom Sozialministeriums Baden-Württemberg initiierten Projekt (Leitung: Prof. Dr. Jan Bulla, PD Dr. Thomas Ross; Reichenau)

Hintergrund: Zwischen den Landgerichtsbezirken in Baden-Württemberg gibt es zum Teil er­hebliche Unterschiede in den Einweisungsraten in die forensische Psychiatrie wie unterschiedliche Prävalenzwerte (Bettenmesskennziffer) und Behandlungsdauern der einzelnen Forensischen Kliniken.
Forschungsfragestellung: Die jährlichen Erhebungen wurden fortgeführt. Der hohe Anstieg der Neuanordnungen in Baden-Württemberg im MRV (s.u.) wurde über die Fodoba-Angaben validiert, ebenso die entsprechenden Ausprägungen der Patientenmerkmale. Der Anstieg der Patienten mit Migrationshintergrund seit einigen Jahren wurde als Anlass für gesonderte Forschungsprojekte (s.u.) übernommen.
Methode: Die Forensische Basisdokumentation Baden-Württemberg (Fodoba) enthält 35 Kernbereiche oder Items, die in weitere Kategorien mit Wertelisten aufgefächert werden. Insgesamt sind rund 140 Eintragungen zu machen. Die Angaben sind anonymisiert, aber jeweils einzelfallbezogen. Die Entwicklung der einzelnen Merkmale über den Zeitverlauf von inzwischen 14 Jahren wird über eine lineare Trendanalyse dargestellt.
Ergebnisse: Die Fodoba ist Grundlage für einen umfassenden und fallbezogenen Überblick zum MRV in Baden-Württemberg. Entwicklungen und Tendenzen können sehr detailliert erfasst werden und bilden den Ausgangspunkt für Entscheidungen des zuständigen Sozialministeriums sowie für entsprechende Forschungsprojekte und den möglichen Übertrag von Erkenntnissen auf den MRV in Deutschland. Künftig soll mit einem Teil der Daten das Schema des „Kerndatensatzes“ befüllt werden, der – allerdings lediglich einrichtungsbezogen - die Daten für die anderen Bundesländer sammelt und darstellt.

Mitarbeitende

  • Profilbild von  Rosa Engler

    Rosa Engler

    Fachkrankenschwester Forensisch-Psychiatrische Ambulanz

    Schwerpunkte

    Mitarbeiterin Forensische Psychiatrie